Aktuelles

MedNIS Beratungsstelle für EHS Betroffene eröffnet

Es ist soweit, es gibt nun endlich eine offizielle Anlaufstelle für elektrosensible Menschen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat am 8. September 2023 die Fachstelle MedNIS eröffnet. Das ist ein grosser Schritt in die richtige Richtung! Damit wird eine individuelle medizinische Betreuung möglich und die Betroffenen werden nicht mehr einfach als psychisch Kranke schubladisiert. Zudem ist mit dieser Fachstelle auch angedacht, generell Ärzte besser über dieses Thema informieren zu können.

Die Hauptziele von MedNIS sind:

  • Die Verbesserung der Versorgung von Personen mit elektromagnetischer Hypersensibilität in der Schweiz, indem ein Netzwerk von Konsiliarärzten und -ärztinnen geschaffen wird, an die Hausärzte und -ärztinnen ihre Patienten und Patientinnen zur fachärztlichen Beratung überweisen können
  • Die Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet durch die Erhebung von Daten von elektromagnetisch hypersensiblen Personen.

Bei der Präsentation der Beratungsstelle MedNis durch die leitende Ärztin Frau Dr. Diana Walther fällt sofort deren grosse Sozialkompetenz, Offenheit und Ehrlichkeit auf. Das lässt hoffen, dass es besser verlaufen wird als im Jahr 2005, wo bereits eine Anlaufstelle im Kanton Luzern geschaffen wurde. Damals wurden jedoch die Betroffenen von Prof. Jan Olaf Gebbers sehr schnell und häufig als ʺpsychisch krankʺ diagnostiziert. Aufgrund der heutigen Umstände sind wir überzeugt, dass die MedNIS nun endlich bedeutend vorurteilsloser und wissenschaftlich fundiert mehr Licht in das dunkle Kapitel EHS (Elektrohypersensibilität) bringen wird.

Martin Zahnd, Vorstandsmitglied und selbst elektrosensibel, kann gut verstehen, dass Betroffene mit negativen Erfahrungen bei Arztbesuchen, sich kaum bei der Fachstelle melden werden. Auch bei ihm diagnostizierten die Ärzte meist eine psychische Ursache (Nocebo Effekt). Die Verantwortlichen der Fachstelle MedNIS sind sich dessen bewusst. Entsprechend werden fürs Beratungsnetz mehr neue Fälle erwartet, Menschen, welche erst seit Kurzen bemerkt haben, dass sie sensitiv auf Elektrosmog reagieren. Auf Anfrage hin möchte MedNIS in Zukunft auch Alternativmediziner vermehrt einbinden.

MedNIS fordert Betroffene auf zur Teilnahme an der Studie.

Der Fragebogen der MedNIS erfragt Gesundheitszustand, Symptome, Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und anderen Umweltfaktoren, ergriffene Massnahmen, Auswirkungen des Zustands, Bedürfnisse und Erwartungen an das Gesundheitssystem.
Eine Vielzahl von Symptomen wird erforscht wie Kopfschmerzen oder Migräne, Schlafstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtnisprobleme, Reizbarkeit, Angst, Depressive Stimmung, Schwindel, Tinnitus, Sehstörungen, Gefühl auf der Haut oder Schädigung der Haut, Schneller oder unregelmässiger Herzschlag, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Übelkeit und Andere.
Das Vorhandensein des Symptoms, die Häufigkeit und der Schweregrad etc. werden bewertet. Einige häufige Symptome werden mithilfe von validierten Instrumenten (Kopfschmerzen, Müdigkeit, Angst und Depression) weiter erforscht.

Wir möchten alle elektrosensiblen Menschen auffordern, an der Studie teilzunehmen. Die Teilnahme dauert ca. eine Stunde. Anmeldungsunterlagen (Kontaktformular) von MedNIS finden Sie hier.

Ein wichtiger Hinweis betrifft den Umstand, dass die MedNIS Fachstelle und die geplanten Studien nicht zur Erfassung der Anzahl Elektrosensibler in der Bevölkerung dienen wird. Laut letzter Umfrage aus dem Jahr 2020 sind 10,6% der Befragten elektrosensibel. Die Umfrage mit 7340 Teilnehmenden wurde durch die ETH Zürich zum Thema 5G durchgeführt. Es ist wichtig, dass das Ergebnis dieser wissenschaftlich relevanten Umfrage nicht durch Falschinterpretationen der geplanten Studie mit vergleichsweise kleiner Teilnehmerzahl in Frage gestellt wird. 

Offen bleibt die Frage: Wie soll mit elektrosensiblen Menschen umgegangen werden. 

In Schweden ist EHS seit 2002 als Behinderung anerkannt, und auch die EU anerkennt Elektrosensibilität seit 2022 als Krankheit. Die WHO und ICNIRP anerkennen EHS als eine Tatsache, deren Ursache ein Rätsel ist. Die derzeitige Klassifizierung Behinderung oder Krankheit ist sehr wahrscheinlich nicht oder eher nicht zutreffend und letztlich auch irrelevant, denn sie ist eine Tatsache, deren Ursachen wissenschaftlich noch nicht bekannt sind. Elektrosensibilität entsteht als Folge von Interferenzen mit dem natürlichen Gesundheitssystem des Menschen oder anderes gesagt, stellt sich die Frage, ob die biochemische Physiologie unseres Körpers durch die Belastung mit elektromagnetischen Feldern (EMF) geschädigt wird. Die individuellen Reaktionen sind unterschiedlich, da es durch die technische, unnatürliche Mikrowelle zu Aufschaukelungen im menschlichen Gesundheitssystem kommt. Für jede Strahlungsart, jede Chemikalie, jeden Umweltschadstoff gibt es Menschengruppen, die empfindlicher sind als andere. Diese Erscheinung, bekannt als individuelle Empfindlichkeit, liegt in unserer genetischen Diversität begründet. Es ist eine Tatsache, dass individuelle Sensibilität existiert.
Elektrosensibilität kann man somit durchaus als Fähigkeit interpretieren, Elektrosmog zu fühlen. Es ist deshalb sehr bedeutungsvoll, dass ein solcher Status anerkannt wird, da dieser letztendlich auch für den Bezug von Krankengeldern und falls nötig auch für Invalidenrenten relevant ist. In der Schweiz ist dies aktuell leider noch nicht möglich. Eine klare Klassifizierung täte Not, damit nicht zu Falsch - Diagnosen gegriffen werden muss.

WLAN Unbedenklichkeitserklärung für Schulen und Kindergärten

Immer mehr Schulen lassen drahtlose Computernetzwerke, sogenannte Wireless Local Area Networks (WLAN oder WiFi) in ihren Räumlichkeiten installieren. Einige Schulleitungen und Schulbehörden schrecken dabei nicht davor zurück, diese sogar in Kindergärten betreiben zu lassen. Es entsteht der Eindruck, als ob ein Wettbewerb unter den Schulverantwortlichen entfacht wurde. Wer kann schneller mehr Geld für teure Hardware und Software ausgeben? Nur diejenigen Schulen die bei diesem Beschaffungsexzess mitmachen und strahlende WLAN-Infrastrukturen aufbauen, gelten als vermeintlich fortschrittlich. Fragen zu den gesundheitlichen Strahlungsrisiken werden meistens verdrängt. Die WLAN Unbedenklichkeitserklärung des Dachverbands Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein kann zur Klärung der Sachlage beitragen.

Download WLAN-Unbedenklichkeitserklärung als PDF-File.

 
Zuerst Euphorie dann Ernüchterung

Viele Schulverantwortliche sind leider der irrtümlichen Auffassung, dass die breitbandige Glasfaserverkabelung von Arbeits- und Lernplätzen rückständig sei und nur mittels WLAN-Einsatz die pädagogischen Ziele im Unterricht zu erreichen seien. Inzwischen ist vielen Eltern und Lehrpersonen nach den ersten praktischen Erfahrungen in den vergangenen Jahren aber bewusst geworden, dass kein pädagogischer Zusatznutzen von strahlendem WLAN gegenüber Kabelnetzwerken besteht. Was Schüler aber feststellen ist die Tatsache, dass Geräte wie Notebooks, Laptops, Tablets und Smartphones die daheim mit entsprechenden Adaptern (USB-Ethernet) am Internet-Kabel betrieben werden, die Daten wesentlich schneller, störungsfreier und sicherer übermitteln können als die drahtlosen WLANs in der Schule. Zudem verbrauchen Kabelnetzwerke erheblich weniger Energie und die laufenden Betriebs- und Wartungskosten sind ebenfalls geringer. WLAN ist somit nicht nachhaltig und gesundheitsschädlich. Als gesundheits- und energiebewusst gelten inzwischen innovative Schulen, die alle Arbeitsplätze entweder verkabeln lassen oder ihre Klassenzimmer mit Systemen ausstatten, die den Datenaustausch mit LED-Licht (LiFi) statt mit funkendem WLAN ermöglichen.

 

Gesundheitliche Risiken

Anhand von vielen wissenschaftlichen Studien lässt sich inzwischen sehr gut belegen, dass die gesundheitlichen Auswirkungen der ausgesendeten Funkstrahlung beträchtlich sind. Die Swisscom warnt sogar in einem ihrer eigenen Patente vor den gesundheitlichen Risiken der WLAN-Strahlung. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche deren Körper sich noch in der Entwicklung befinden und deshalb besonders empfindlich auf die Belastung durch Funkstrahlung reagieren. Was von der Fachwelt als besonders Besorgnis erregend betrachtet wird, ist der Umstand, dass WLAN-Strahlung neben körperlichen Schäden auch neurologische bzw. kognitive Beeinträchtigungen verursachen kann. Konzentrationsprobleme, Gedächtnisstörungen, Aufmerksamkeitsdefizite, Aggressivität und Schlafstörungen können als Beispiele genannt werden.

 

Begründete Zweifel

Nicht wenige Schulbehörden lassen sich vom WLAN-Hype mitreissen, der von der ICT-Branche geschürt und von Bildungsverantwortlichen unreflektiert mit befeuert wird. Schulverantwortliche geben deshalb systematisch Entwarnung und beteuern, dass die in ihrer Schule installierten WLANs und Geräte alle Sicherheitsstandards und Grenzwerte einhalten würden und deshalb keinerlei Risiken bestehen würden. Immer mehr Eltern zweifeln allerdings an diesen beschwichtigenden Beteuerungen. Zurecht, denn für WLAN wurden nämlich keine Immissionsgrenzwerte festgelegt, wie sie beispielsweise für Antennenmasten des Mobilfunks rechtlich vorgeschrieben sind. Es gelten lediglich die internationalen technischen Cenelec-Normen mit den sogenannten Basiswerten, deren Einhaltung beim individuellen Betrieb von WLAN-Geräten aber nicht garantiert ist.

 

Die WLAN Unbedenklichkeitserklärung schafft Klarheit

Damit sich besorgte Eltern hinsichtlich der Entwarnungen von Schulverantwortlichen vergewissern können, stellt der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein eine Unbedenklichkeitserklärung zur Verfügung. Eltern aber auch Lehrpersonen - in ihrer Rolle als Angestellte - können diese ihren Schulleitungen oder Schulbehörden vorlegen und um Unterzeichnung bitten. Es wird meistens eine gewisse Zeit dauern, bis eine Rückmeldung erfolgt. Oftmals erfolgt gar keine Rückmeldung, weil man das Problem einfach aussitzen möchte oder es wird lediglich auf die Behörden bei Bund und Kantonen verwiesen. Rechtlich ist die Lage jedoch klar. Schulen als Betreiber von WLAN-Geräten und -Netzwerken sind primär für deren Betrieb und daraus entstehende Schäden verantwortlich. Das gilt auch für daraus resultierende gesundheitliche Problem bei Schülern und dem Lehrpersonal.

Egal wie die Reaktionen ausfallen, sie werden aufschlussreich für die weitere Meinungsbildung hinsichtlich der Risiken von WLAN-Strahlung in Schulen, Kindergärten und Kitas sein. Der Dachverband Elektrosmog nimmt gerne Rückmeldungen zu Reaktionen auf die Abgabe seiner WLAN Unbedenklichkeitserklärung entgegen.

Download WLAN-Unbedenklichkeitserklärung als PDF-File.

Eltern können die Erklärung an ihre Schulbehörden oder Schulleitungen schicken und bitten, sie auszufüllen und unterzeichnet zu retournieren.

 

 

Weitere Informationen zu den Risiken von WLAN

 

ElektrosmogReport 2023-1: Wirkung von WLAN.

WLAN für Kinder und Schüler? Umgang mit einem unterschätzten Gesundheitsrisiko.

Zeitschrift Kompakt – Technik sinnvoll nutzen, 02/2021.

Swisscom-Patent zur Reduktion der gesundheitlichen Risiken von WLAN.

Gesundheitsschädigende Effekte der Strahlenbelastung.

Die Wirkung der 10-Hz-Pulsation von WLAN auf den Menschen.

Die Gefährdung und Schädigung von Kindern durch Mobilfunk.

Warum wir zum Schutz der Kinder tätig werden müssen.

Wie empfindlich reagieren die Gene auf Mobilfunkstrahlung?

 


 

Stromfresser Mobilfunk - möglicher Energiesparmodus

Angesichts der Energiekrise verordnete der Bundesrat den Haushalten Stromsparmassnahmen, wie weniger heizen. Selbst ein Verbot des Bügelns war angedacht. Von einer Einschränkung mobiler Kommunikation war jedoch nie die Rede. Deutschland ist hier nun der Vorreiter. 

Die Mobilfunkbetreiber in Deutschland dürfen neuerdings die Leistung ihrer Antennen aus Energiespargründen verringern. Konkret heisst das: Wenn der Bedarf gering ist, wird ein Teil der Frequenzbänder in den Stand-by-Modus gesetzt, also ausgeschaltet. Das bedeutet weniger Stromverbrauch, und ganz nebenbei auch eine tiefere Belastung der Umwelt durch Mobilfunkstrahlung.

Wie sieht es in der Schweiz damit aus, drahtlos keinen unnötigen Strom zu verbrauchen? Können die Mobilfunkbetreiber ihre Antennen auch ausschalten, so wie das Licht ausgemachen, wenn das Zimmer verlassen wird?
Wir haben bei Swisscom nachgefragt, was geplant oder bereits umgesetzt ist, und erhielten vom Leiter EMF & NISV Compliance Herr Müller folgende Antwort: 
«Ähnlich der in Ihrem Bericht erwähnten Tests finden auch bei Swisscom aktuell Untersuchungen zu neuen 5G-Energiesparmöglichkeiten statt. Diese gehen so weit, dass Anlageteile bei Nichtverwendung bis zur nahezu Komplett-Ausschaltung heruntergefahren werden können und erst bei Bedarf wieder aktiviert werden. Eine minimale Signalisierung bleibt auf einem Frequenzband aber stets aktiv. Verlaufen die Tests positiv, werden die Funktionalitäten implementiert.» 
Auch erwähnte er, dass im 4G-Netz bereits diverse Energiesparoptionen (sog. power saving features) implementiert sind, welche den Energieverbrauch senken.

Aus ökologischer Sicht (Stromverbrauch), und auch aus gesundheitlicher Sicht (Strahlenbelastung), wäre ein "Eco-Modus" wie bei Schnurlos-Telefonen wünschenswert, insbesondere nachts - wenn wir alle schlafen, brauchen wir eigentlich kaum Mobilfunk. Das hiesse, die Mobilfunkantennen strahlen nur dann, wenn sie von einem Handy in ihrer Nähe eine Anfrage bekommen, ansonsten sind sie stand-by. 
Wieso wird also bei Nichtgebrauch nicht einfach ausgeschaltet? Ganz einfach, es findet ein ständiger Datenaustausch zwischen Antenne und Endgerät statt. So kann das Endgerät unmittelbar loslegen bei Gebrauch und muss nicht erst eine Verbindung aufbauen. Dasselbe gilt auch für WLAN. Steckt man am Laptop ein Internetkabel ein, kann man sehen, welche WLAN Verbindungen das Gerät schon bereit hält, obwohl bei Kabelanschluss überhaupt keine WLAN Verbindungen gebraucht wird. Der Grund ist, damit das Endgerät, wenn es dann eine WLAN Verbindung benötigt, sofort loslegen kann und nicht erst eine Verbindung aufbauen muss und so ein paar Sekunden brauchen würde.

Wenige Sekunden Zeitgewinn stehen dem Energiesparen entgegen

Wir gehen davon aus, dass die Mobil-Nutzer bereit sind, 10 Sekunden Verbindungsaufbau abzuwarten zu Gunsten eines geringeren Stromverbrauchs und von mehr Umweltschutz. Solange jedoch die Mobilfunkbetreiber ihre Antennen nicht stand-by setzen, gibt es vorerst bei Nichtgebrauch nur eine Lösung: Endgerät ausschalten oder zumindest in den Flugmodus setzen. Die Stromrechnung wie auch die Gesundheit dankt.

Systemfehler in der Gesundheit-Vorsorge-Politik

Das für über 1000 sistierte Antennen-Baugesuche entscheidende Bundesgerichtsurteil "Steffisburg" wurde endlich gefällt – mit gerademal 3 Erwägungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkantennen (5.5. bis 5.7.). Erwägungen zur Gesundheitsvorsorge fehlen gänzlich. Doch wer ist eigentlich zuständig für eine Senkung der Grenzwerte, tatsächlich das Bundesgericht?

Die Mobilfunkgrenzwerte stammen aus der Feder von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). Bei Einführung der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) im Jahr 1999 dachte man noch, die ICNIRP sei eine Abteilung der UNO, da sie ihr Büro im UNO-Gebäude in Genf hatte. Als im Jahr 2001 aufgedeckt wurde, das diese Organisation ein privater Verein ist, dem hauptsächlich Vertreter der Mobilfunk-Lobby angehören, musste der Verein sein Büro vom UNO Gebäude verlassen. Heute ist sein Sitz im gleichen Gebäude wie der Deutsche Strahlenschutz, welcher der NIS Abteilung des BAFU entspricht und mit Frau Gunde Ziegelberger auch eine gemeinsame Sekretärin führt.

Dass die Mobilfunkgrenzwerte durch die Betreiber bestimmt werden, sieht man klar an den erst neulich gesprochenen Änderungen der NISV, die einer Grenzwerterhöhung entsprechen. Dies obwohl Frau Bundesrätin Sommaruga mehrfach versicherte, es werde keine Erhöhung der Grenzwerte geben, auch nicht durch die Hintertür.

Dem gegenüber hätte der Bundesrat gemäss Umweltschutzgesetz den klaren Auftrag, schädliche oder lästige Einwirkungen wie Mobilfunkstrahlung zu begrenzen:
In der jüngsten Umfrage aus dem Jahr 2020 der ETH Zürich gaben 10,6% der Befragten an, sie seien Elektrosensibel. Für sie ist Mobilfunkstrahlung nicht nur lästig sondern macht sogar krank. Sollte dieses Ergebnis als Auftrag nicht genügen?

 

Schweizer Umweltschutzgesetz (USG)

Artikel 1.2: Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.

Artikel 11.3: Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.

Artikel 13.2: Er (Immissionsgrenzwert) berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.

 

Der Vorsorgeauftrag des USG wurde nach langer Zeit endlich bei Tabak und Asbest umgesetzt - die feinen Nadeln bei Asbest oder die mit Teer verklebte Lunge beim Rauchen sind jedoch im Gegensatz zu den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung sichtbar.

So fordern nun National- und Ständeräte in Bern weitere unabhängige Studien, welche schlüssige Argumente für oder gegen eine Senkung der Grenzwerte liefern soll. Eine Meinungsbildung ohne Studien scheint nicht möglich. Offenbar sind die 10,6% mit Sicherheit Strahlungs-Betroffenen nicht ausreichend, so dass der Vorsorgeartikel gemäss Umweltschutzgesetz bei Mobilfunk nicht zur Anwendung gelangt.

Das Vorgehen bei in der Schweiz durchgeführten Studien ist jedoch seit den NFP-57 Studien im Jahr 2011 bekannt. Ein Komitee legte damals gezielt fest, nur einen Teil der Studien zu präsentieren. Die restlichen Ergebnisse der Studien sind bis heute nicht einsehbar, Studien, welche mit Steuergeldern finanziert wurden!

Dabei wurde das Vorgehen von Lobbys vom Schweizer Fernsehen hinlänglich dokumentiert in der Sendung Einstein zum Thema Zucker. Das Prinzip ist einfach: Unerwünschte Studien werden anhand von Gegenstudien als unseriös dargestellt. Zuletzt wird noch der Studienleiter diskreditiert. Gleiches geschah im Mobilfunk beispielsweise bei der Reflexstudie und der Diskreditierung von Prof. Adlkofer in Deutschland. Er musste eine Stiftung gründen, um weiter forschen zu können. Oder in der Schweiz, als Prof. Hässig den Zusammenhang zwischen einer Mobilfunkantenne und 30% blinden Kälber feststellte. Für eine Vertiefung der Erkenntnisse wurden ihm einfach keine Gelder mehr gesprochen.

Wenn sowohl Politik als auch Behörden das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes beim Mobilfunk ausser Acht lassen und auch die Gerichte ihm keine Achtung verschaffen - wo bleibt da die Vorsorge?

 

Schädlichkeitsbeweis statt Vorsorge – ein Systemfehler!

Die Mobilfunkbetreiber können ungehindert ihre Antennenparks ausbauen und erhalten neue Frequenzen zugesprochen – gesundheitliche Auswirkungen im Vorfeld müssen nicht abgeklärt werden. Das war bei 2G bis 5G so und wird voraussichtlich auch bei den zukünftigen Millimeter-Wellen so sein.
Politik wie Gerichte sehen ungerührt zu.

Erste Schweizer Ausgabe des Magazins «Kompakt»

Der Verein diagnose:funk hat erstmals eine spezielle Ausgabe seines beliebten Magazins «Kompakt» für die Schweiz herausgegeben. Zu Finden auf: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/publikationen-zum-mobilfunk/magazin-kompakt/magazin-kompakt-schweiz-zum-download

Mobilfunkantennen: Kontrollen durch Behörden sind unsicher

Der Kanton Zürich hat den Umweltbericht 2022 veröffentlicht. Er beinhaltet auch einen Abschnitt zur Mobilfunkstrahlung. Als Ziel werden die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte sowie strenge Kontrollen definiert. Die Selbstbewertung der Behörden steht auf Grün, «Ziel erreicht».

Einmal mehr ignorieren die Behörden die Tatsache, dass sie keinen Zugriff auf den jeweils aktuellen Betrieb einer Mobilfunkantenne haben und somit nicht unangemeldet kontrollieren können. Das Beispiel des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich ist da keine Ausnahme.

Martin Zahnd, Vorstandsmitglied von diagnose:funk Schweiz, schrieb deshalb einen Brief an den verantwortlichen Regierungsrat Neukom, um ihn auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Die zuständige Abteilungsleiterin Gessler antwortete darauf wie folgt:

«Wie im Umweltbericht beschrieben ist, kann durch einen Abgleich der bewilligten Betriebsparameter mit den tatsächlich betriebenen Parametern einer Mobilfunkanlage überprüft werden, ob diese im bewilligten Rahmen läuft. Da Mobilfunkanlagen nicht täglich Anpassungen ihrer Betriebsparameter erfahren, sehen wir eine zweiwöchentliche Aktualisierung der Betriebsdaten als ausreichend für unsere Kontrollzwecke an. Unsere eigenen zahlreichen Kontrollen mittels der Mobilfunk-Datenbank des BAKOM, zusammen mit den Resultaten der permanenten Überwachung der Anlagen durch die Qualitätssicherungssysteme auf den Steuerzentralen der Betreiberinnen lassen den Schluss zu, dass die Anlagen in aller Regel bewilligungskonform betrieben werden und die Grenzwerte eingehalten sind.»

Tönt doch super, oder? Bedenkt man aber, dass in der Mobilfunk-Datenbank des BAKOM keine live Daten hinterlegt sind und diese zudem von den Betreibern selber vierzehntäglich geliefert werden, dann fragt man sich, was mit dieser Kontrolle durch die Behörden bezweckt wird. Es stammen ja alle Daten von den Betreibern selbst.

 

Was denken Sie, was würde die Betreiberin in die Datenbank eintragen, wenn sie die Grenzwerte überschritten hat?

Würden Sie als Autofahrer einem Polizisten, bei einer Kontrolle am Ende einer Tempo 30 Zone, von sich aus sagen, dass Sie irgendwo schneller gefahren sind?

 

In der Antwort von Frau Gessler werden auch die Qualitätssicherungssysteme der Betreiberinnen erwähnt, zu dem sie sich in jeder Baubewilligung verpflichten müssten.

Wie funktionieren diese Qualitätssicherheitssysteme eigentlich?

Bis heute wurde dies noch nie im Detail öffentlich bzw. transparent kommuniziert. Auch auf Anfrage bei den Behörden erhielten wir Schutzorganisationen nie genauere Informationen. Noch nicht einmal die zuständigen Behörden selber haben direkten online Zugriff auf diese Systeme.

Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat deshalb damals beim Ausbau des Mobilfunknetzes auf UMTS/3G bestimmt, dass jährlich eine Kontrolle durch die verantwortliche NIS-Abteilung durchgeführt werden muss. Leider sind die Berichte solcher Stichprobenkontrollen nicht öffentlich. Uns liegt jedoch ein Bericht aus dem Jahr 2010 vor. Bei den je 10 kontrollierten Mobilfunkantennen der drei Betreiberinnen wurden Mängel festgestellt wie Sendeleistungen, die nicht mit den deklarierten übereinstimmen oder andere Antennentypen als die im Baugesuch angegebenen. Es ist zu bezweifeln, dass solche Kontrollen heutzutage besser sind, da es mit 5G und adaptiven Antennen noch wesentlich schwieriger geworden ist, Anlagen zu kontrollieren und Verstösse gegen Betriebsvorschriften zu erkennen.

 

Fazit

In der Schweiz ist es den verantwortlichen Behörden nicht möglich, eine zuverlässige Kontrolle der Sendeleistungen und weiterer sicherheitsrelevanter Parameter von Mobilfunkantennen zu gewährleisten. Dies trifft nicht nur für bisherige Antennen (2G/3G/4G), sondern insbesondere auch für die neuen adaptiven 5G-Antennen zu.

5G – Weitere Grenzwerterhöhungen über die Hintertür und empfindliche Beschneidung der Gemeindeautonomie sowie der Bürgerrechte drohen

Kommentar zum Lobby-Brief des asut zum Bericht "Nachhaltiges Mobilfunknetz"

Der Schweizerische Verband der Telekommunikation (asut) hat kürzlich einen Lobby-Brief an die Kommission für Fernmelde- und Verkehrswesen des Nationalrats (KVF-N) verschickt. Diese Kommission tagt am Montag, den 22. August 2022 und wird den Bericht "Nachhaltiges Mobilfunknetz" zum Postulat Nr. 19.4043 von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (TG/Die Mitte) behandeln. 

Der vom Bundesrat in Auftrag gegebene Bericht ist in fachlicher Hinsicht eine Peinlichkeit. Statt ohne vorgefasste Meinung eine neutrale Analyse der aktuellen Situation und der zukünftigen Entwicklungen ausarbeiten zu lassen, wird über weite Teile 5G-Propaganda betrieben. 5G muss rasch mit allen Mitteln durchgesetzt werden und der bundesrätliche Bericht dient der Branche als willkommenes Vertriebshilfsmittel. Aus dem Bericht geht hervor, dass es dem Bundesrat offenkundig an einer längerfristigen Perspektive zur Entwicklung der Fernmeldenetze in der Schweiz fehlt. Eine gewisse Hilflosigkeit des Bundesrates bei dieser komplexen Angelegenheit kommt zum Ausdruck. Das wird von der Mobilfunkbranche und deren Lobby ausgenutzt, welche den Bundesrat seit geraumer Zeit vor sich hertreibt. Wenn es so weiter geht, ist nicht auszuschliessen, dass es in nicht allzu ferner Zeit der Telekombranche in der Schweiz gleich ergehen wird wie damals der Flugbranche. 

Die bürgerlich dominierte Kommission für Fernmelde- und Verkehrswesen des Nationalrates war in der Vergangenheit stets sehr mobilfunkbetreiberfreundlich. Gesundheit und Vorsorge interessierten weniger, dafür das zu erwartende Geschäft mit 5G-Dienstleistungen um so mehr. Am 5. Sept. 2022 wird sich dann auch noch die KVF-S des Ständerats mit dem Bericht befassen. Dort hat man in der Vergangenheit meist mit Besonnenheit reagiert. Man darf auf einen weiteren Lobby-Brief des asut gespannt sein. 

Der Lobby-Brief ist voll von Angstmacherei, Verdrehungen, Auslassungen und gar Drohungen. Käme der Brief von einem anderen Absender, würde er als Verschwörungstheorie im Papierkorb landen. Nachfolgend kurz das Wichtigste aus diesem Brief:

1. Die Mobilfunkindustrie fordert, dass ihre Funkanlagen nicht mehr den gesetzlichen Baubewilligungsverfahren unterstellt sein sollen. Gemeinden und Kantone sollen nichts mehr mit Mobilfunkantennen zu tun haben, was den einen oder anderen wohl recht wäre, weil dann die lästige Baubewilligungsarbeit und der Ärger mit der betroffenen Bevölkerung auf einen Schlag weg wären.

2. Die Betreiber wollen ihre Funkanlagen jederzeit und ohne Bewilligungen beliebig Um- und Aufrüsten können. Kontrollen ihrer Anlagen wollen sie – noch mehr als bisher – gleich selber durchführen. Das werde die Arbeitslast bei den zuständigen Vollzugsbehörden erheblich reduzieren. Selbstkontrolle der Betreiber soll es richten.

3. Auf den aus wissenschaftlicher Sicht nachweislich unzulänglichen Empfehlungen eines privaten industrienahen Vereins (ICNIRP) im Ausland, sollen die schweizerischen Immissionsgrenzwerte neu über 30 Minuten gemittelt werden. Das ist eine weitere versteckte Grenzwertlockerung, wie sie der Bundesrat über Weihnachten 2021 bereits für die Emissionsbegrenzungen von Mobilfunkanlagen vorgenommen hatte. 

4. Diese Emissionsbegrenzung von Funkanlagen sollen aber noch weiter gelockert werden. Gemäss dem Bericht "Mobilfunk und Strahlung" von 2019, welcher von einer Gruppe unter Regie der Mobilfunklobby verfasst wurde, sollen Mobilfunkanlagen mit einer abgestrahlten Sendeleistung von weniger als 100 Watt vom Anlagegrenzwert gänzlich ausgenommen werden. Dieser gilt beispielsweise für Wohnungen, Büros, Schulen, Kindergärten, Spitäler und Altenheime und beträgt bislang nur 6 Watt. Zudem soll der Anlagegrenzwert zukünftig für jeden Mobilfunkbetreiber einzeln gelten. Eine gesamthafte Beurteilung der Strahlenbelastung in Innenräumen soll es somit nicht mehr geben. Hauptbetroffene werden diejenigen Anwohner sein, welche von mehreren Funkmasten gleichzeitig bestrahlt werden.

5. Das Beschwerderecht in den Gemeinden soll vom Bund beschnitten werden, weil 3200 Anlagen durch Einsprechen:innen blockiert seien. Wer landesweit viele Bauprojekte fast gleichzeitig einreicht, muss logischerweise auch mit vielen Einsprachen rechnen. Das weiss man in der übrigen Baubrache und bereitet sich deshalb mit einer sorgfältigen zeitlichen Planung darauf vor. Es zeugt von purer Arroganz, wenn die Mobilfunkbranche einfach das gesetzliche Beschwerderecht exklusiv für sich abschaffen möchte. Wehret den Anfängen lautet eine alte Weisheit. Welche Branchen werden mit vergleichbaren Forderungen folgen, wenn der Zwängerei der Mobilfunkbetreiber Folge geleistet wird?

6. Als begleitende Massnahme soll die öffentliche Hand dafür sorgen, dass die Mobilfunkbetreiber leichter zu neuen Standorten für ihre Anlagen gelangen. Private Grundeigentümer wissen inzwischen um die gesundheitlichen und finanziellen Risiken von Mobilfunkanlagen gut Bescheid und schliessen deshalb keine Antennenverträge ab oder kündigen bestehende. Als Beispiel sind die SBB zu nennen, welche ihre Grundstücke und eigenen Mobilfunkanlagen verstärkt den Mobilfunkbetreibern lukrativ vermieten. Versteckte Bundeshilfe für den eigentlich liberalisierten Telekommunikationsmarkt nennt sich das. Auch Gemeinden und Kantone vermieten ihre Gebäude, Grundstücke und Infrastrukturen immer häufiger unter Marktwert für Antennen, weil die Mobilfunkbetreiber keine marktüblichen Mietzinsen für Antennenstandorte bei Privaten zahlen wollen.

7. Im Bericht wird Bezug auf Modellrechnungen der IT'IS Stiftung in Zürich genommen. Sämtliche Berechnungen basieren gemäss den Autoren auf Annahmen und die wenigen miteinbezogenen Zahlen stammen unverifiziert von den Mobilfunkbetreibern selber. Entsprechend vorsichtig sind die gezogenen Schlussfolgerungen aus den Modellrechnungen zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für diejenigen im Lobby-Brief des asut.

8. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Bundesrat demnächst die vom asut angekündigte Revision der NISV vorlegen wird, wo alle diese dreisten Forderungen der Mobilfunkbranche eingeflossen sein werden.

Eine grosse Bevölkerungsmehrheit hält Antennenmasten für gefährlich

Im Jahr 2019 hielten 60.51% der Bevölkerungsgruppe zwischen 15 und 74 Jahren Antennenmasten des Mobilfunks für sehr gefährlich oder eher gefährlich.

Ein erfreulicher Trend, die Bevölkerung realisiert immer mehr die Gefahren des Mobilfunks.

 


Quelle: Bundesamt für Statistik, Omnibus-Erhebungen 2011, 2015 und 2019 - 15-74 Jährige

Fachkongress Schule digital

Wir möchten folgenden Anlass empfehlen:

FACHKONGRESS SCHULE DIGITAL


Digitale Geräte und WLAN in den Klassenzimmern – hat in der Schule immer noch Lernkompetenz und Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler höchste Priorität?

Der Fachkongress «Schule Digital» beleuchtet kompakt und kompetent die kritischen Punkte der Digitalisierung in den Schulen. Referenten aus Forschung und Bildung - der Pädagoge Peter Hensinger, die Professoren Manfred Spitzer und Edwin Hübner, die Geographin Denise Ulrich - garantieren einen spannenden Fachkongress.

Mehr Informationen dazu auf www.digital-achtsam.ch

AefU-Position ‹Mobilfunk und Strahlung›

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) haben mit ihrer Zeitschrift Oekoskop ein Positionspapier zu Mobilfunk und Strahlung veröffentlicht mit der Forderung: «Konsequente Vorsorge beim Mobilfunk – so wenig Strahlung wie möglich»

 

 

Im Oekoskop gibt es viel Interessantes zu lesen wie der Beitrag von Dr. med. Edith Steiner mit dem Titel

«Zum dritten Mal Antennen-Grenzwerte gerettet»

Es zeigt eindrücklich den Kampf gegen die Betreiber, um den aktuellen Grenzwert zu verteidigen. Der Mobilfunk Antennen-Grenzwert heisst nicht Vorsorgewert sondern Grenzwert, weil er nichts mit Vorsorge zu tun hat.

 

Ein weiterer interessanter Artikel ist von Dr. Stefan Zbornik mit dem Titel

«Der neuste Mobilfunkstandard unter der Lupe»

Er zeigt klar auf, dass Glasfasernetz die Zukunft bedeutet und nicht zwingend 5G.

 

 

Es finden sich noch weitere Artikel im Oekoskop wie:

  • Neue Erklärungen für die Elektrohypersensibilität – Prof. Dr. Volker Ullrich, Universität Konstanz (D)
  • Tierstudien: Prognosen für Karzinogenität beim Menschen – Dr. Fiorella Belpoggi, Institut Ramazzini, Bologna (I)
  • Elektromagnetische Felder und oxidativer Stress – Dr. med. Cornel Wick, Winterthur/ZH
  • 5G: Abschätzung der Technikfolgen – Prof. Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter et al., MedUni Wien (A)
     

Diverse Aktionen zum Internationaler 5G-Protesttag

Luzern

Der Verein LUWE berichtet

Interessierte Menschen sammeln sich um einen Infostand zum Thema ‚Stop 5G‘, tauschen angeregt Ideen, Meinungen und Erfahrungen aus, decken sich mit Infomaterial ein, unterschreiben für die beiden laufenden Mobilfunkinitiativen. Der Platz wirkt wie neu belebt, es herrscht eine friedliche, angeregte Stimmung bei heissem Punsch und Kuchen.

‚Würden Sie Ihr Kind in den Mikrowellenherd stellen?‘ steht auf einem der markanten Flyer.

Die Veranstalter haben mit verschiedensten Unterlagen von schweizweit tätigen Organisationen und einem eigenen Flyer das Interesse bei den zahlreichen Interessierten für dieses brisante Thema geweckt. Mütter mit Kinderwagen, schwangere Frauen, verantwortungsbewusste Menschen, alle um die Zukunft der nächsten Generation besorgt, setzten mit ihrer Präsenz ein Zeichen für weniger Elektrosmog und Strahlenbelastung.

Tele 1 hat darüber berichtet:

 

St.Gallen

Die Aktionen können in diesem Video angeschaut werden:

 

Bern

Tele Bärn hat berichtet:

 

Zürich

Es fand eine grosse Demo statt und ein Brief an den zuständigen Regierungsrat Martin Neukom wurden überreicht.

Tele Top hat dazu berichtet:

 

Genf

Genf hat seine Politiker mobilisiert und die Seite enthält eine Karte, wo 5G Antennen in der Schweiz aufgestellt wurden.

 

STOP 5G Klima-Protest-Tag am 25. Januar in der ganzen Schweiz

Die Schweiz demonstriert und informiert am 25.1.2020 in verschiedenen schweizer Städten friedlich und bunt gegen 5G. Das Klima in der Schweiz ist in grosser Gefahr. 

Reservieren Sie sich das Datum, jede Stimme zählt!

Mehr Info unter WWW.STOP-5G-SCHWEIZ.CH

Antennentypen im Mobilfunk

Neuer Menüpunkt unter Wissen mit den aktuellen Antennentypen im Mobilfunk. Die Fotos dürfen ohne Nachfrage gebraucht werden.

 Antennentypen im Mobilfunk

Update Studienergebnisse - 5G aus Sicht der Bevölkerung

dieMarktforscher.org haben ihre Studie von diesem Frühjahr weiter ausgebaut.

bei den Hauptargumenten, ob 5G positiv oder negativ zu beurteilen ist,  sieht man die Hauptgründe

Schnelligkeit der Verbindung (positiv) gegenüber krankmachende Strahlenbelastung (negativ)

Es gilt also abzuwägen, ob einem die Internetgeschwindigkeit wichtiger ist als die Gesundheit.

Bei den deutschschweizer Männern ist die Technik wichtiger, bei den Frauen die Gesundheit.

Die Westschweizer sind da schon besser informiert.

Insgesamt ist die mittlere Gruppe, die sich kaum entscheiden kann, ob 5G positiv oder negative Auswirkungen hat, noch relativ gross. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich die Mehrheit eine Volksabstimmung dazu wünscht, wohl auch in der Hoffnung, richtig aufgeklärt zu werden über die Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung.

Link zum Studienbericht

Link zu den Studienergebnisse

Petition «STOPPT 5G IN DER SCHWEIZ!» mit 40'000 Unterschriften eingereicht

Am Freitag, 18.09.2019 hat Notburga Klett, die Initiantin der Petition «STOPPT 5G IN DER SCHWEIZ!» die Petition mit 40'000 Unterschriften ans Bundesamt für Verkehr UVEK  überreicht. Der Medienchef Herr Bugnon nahm stellvertretend für Bundesrätin Frau Simonetta Sommaruga die Dokumente entgegen.

Die wichtigsten Punkte sind Appelle an den Bundesrat zum Schutz der Bevölkerung, vor Allem der Kinder.

Die Appelle beinhalten u.A.

Ein Stopp vom 5G Ausbau
Nutzungseinschränkungen für WLAN und Mobiltelefonie in Kindergärten und Schulen
Einrichtung von speziell markierten Zugabteilungen ohne WLAN und mit Nutzungsverbot für Mobiltelefone
kabelgebundene Tele- und Smart Meters-Kommunikation
und noch vieles mehr
Der komplette Text ist nachlesbar unter https://www.openpetition.eu/ch/petition/online/stopp-5g

So war die Kundgebung vom 21. September 2019

Eindrücke der «Stop 5G Demo» auf dem Bundesplatz in Bern

Am 21. September 2019 haben sich mehrere Tausend Menschen mit der Forderung «Gegen Zwangsbestrahlung und für Wahlfreiheit» auf dem Bundesplatz in Bern versammelt, um gegen die Einführung von 5G zu protestieren.

Zahlreiche Politiker und Experten wie Thomas Hardegger (Nationalrat), Olivier Pahoud (Nationalratskandidat), Markus Durrer (unabhängiger Experte für nichtionisierende Strahlung), Hans-Ulrich Jakob (Elektroingenieur, Gigaherz) und Cornelia Semadeni (Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz) haben aufgezeigt, wie Mobilfunkstrahlung direkten Einfluss auf das Leben von Mensch und Umwelt nimmt. «Dass heute so viele Menschen zusammengekommen sind, ist ein starkes Zeichen gegen die unkontrollierte Einführung von 5G: Die Bürgerinnen und Bürger haben genug von Entscheiden, die über ihren Köpfen und in Missachtung ihrer Gesundheit gefällt werden.», so Tamlin Schibler Ulmann, Veranstalterin und Co-Präsidentin von frequencia.

Weitere Fotos unter https://photos.app.goo.gl/1KYMAvVHTDwCa2k17

Nächste Demo Stop 5G am Samstag, 21. September

Stop 5G Demo zum Zweiten.

Es geht weiter, machen Sie mit!

Wir brauchen jede Stimme!

Flyer zum selber drucken auf Deutsch, Französisch und Italienisch 

Das Programm finden sie hier: https://schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/uploads/2019/09/Programm-Stop-5G-Demo-21-09-2019.pdf

Die Bevölkerung erwacht und sieht die negativen Aspekte von 5G

dieMarktforscher.org haben eine flächendeckende Datenerhebung zur Wahrnehmung bzw. Einstellung der Deutschschweizer Bevölkerung zur 5G-Technologie veröffentlicht.

Dazu wurden über 800 Personen in der Deutschschweiz befragt. Erfreulich ist der Trend, dass die Anzahl Personen, die 5G als negativ einstufen, von 22% im Jahr 2018 auf 44% im Jahr 2019 gestiegen ist.

Wir werden alles daran setzen, um noch mehr Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, damit auch die übrigen Personen erkennen, dass 5G die Essenz der Natur zerstört, unserer Lebensgrundlage.

Der Verein «E-Smog Hadlikon» bereitet EGMR-Klage vor

Der Verein «E-Smog Hadlikon» hat am 25. April 2019 eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Das Vernehmlassungsverfahren wurde anfangs Mai eröffnet. Die begleitende Mitteilung des Vereins lautet wie folgt:

Angelpunkte der Bundesgerichtsbeschwerde:

  • Es werden die neuesten Bewertungen der NTP- und Ramazzini-Studie durch die BERENIS (beratende Expertengruppe nicht-ionisierende Strahlung Schweiz) und durch die  FSM (Forschungsstiftung Strom und Mobilkomunikation der ETH) integriert. Beide Gremien bewerten das Krebsrisiko bei Mobilfunkexposition als statistisch signifikant.
  • In seinem Informationsschreiben an die Kantone im Zusammenhang mit dem Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz bzw. den in verschiedenen Schweizer Kantonen erlassenen bzw. geprüften Antennenmoratorien bestätigt das UVEK-Departement die folgenden biologischen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung: 
    - eine Beeinflussung der Hirnströme und
    - der Durchblutung des Gehirns,
    - eine Beeinträchtigung der Spermienqualität,
    - eine Destabilisierung der Erbinformationen sowie
    - Auswirkungen auf die Gene,
    - den oxidativen Zellstress und
    - den programmierten Zelltod
    .
    Es stelle sich angeblich die gesundheitliche Relevanz der genannten Wirkungen.
  • Das Thema Spermienqualität ist nach der jüngst publizierten Studie der Universität Genf, wonach nur noch gerade etwa ein Drittel der 18 bis 25 jährigen Männer die WHO-Normen erfüllen, sehr aktuell (Besorgnis wegen schlechter Spermienqualität, SRF).
  • Es wird Bezug genommen zum jüngsten Bundesgerichtsurteil zum Fall des AKW Leibstadt vom 18. März 2019. Die Krebserkrankung eines ehemaligen Angestellten wurde anerkannt, obwohl nur 2% der Grenzwerte ausgeschöpft waren. Die Hadliker Beschwerdeführer fordern auch für Mobilfunkstrahlung die Anerkennung von Schadwirkungen unterhalb der geltenden Grenzwerte.
  • Es wird die konkrete Normenkontrolle beantragt, inbesondere in Bezug auf zwei am Verfahren beteiligte elektrosensible Personen. Es wird geltend gemacht, dass sich das Bundesgericht früher erst mit einem Teil, jedoch nicht mit allen ins Recht gelegten Studien und Berichten auseinandergesetzt habe.

 

Der Schritt nach Strassburg

Die Erfahrung der letzten 20 Jahre hat gezeigt, dass die in der Schweiz verfügbaren Rechtsmittel bezüglich Immissionsschutz und Schutz des Privateigentums nur bei Überschreitungen der in der NIS-Verordnung festgelegten Grenzwerte greifen. Der Verein E-Smog Hadlikon sieht somit auch in seinem laufenden Rechtsverfahren die Unwirksamkeit der innerstaatlichen Rechtsmittel als bewiesen an. Deshalb drängt sich der Schritt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) auf, zur Klärung bzw. Feststellung des fehlenden innerstaatlichen Rechtsbehelfs. Der Verein E-Smog Hadlikon versucht so auch Grundlagenarbeit zu leisten.

Der Fall weist auch Parallelen auf zu einem EGMR-Urteil aus dem Jahr 2014. Dort wurden die schweizer Gerichte korrigiert bezüglich Genugtuung und Entschädigung von Absest-Geschädigten. Zudem wurde die Verjährungsfrist von 10 auf 20 Jahre erhöht, damit auch Spätfolgen erfasst werden.

 

Schweiz und Asbest: wegweisendes EGMR-Urteil

Analoges könnte für Elektrosmog respektive den Mobilfunk eintreffen. Wie beim heute erwiesenermassen schädlichen Baustoff Asbest, stellen sich der Bundesrat und die Bundesämter (BAKOM, BAG etc.) auf den Standpunkt, dass Mobilfunkstrahlung «nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Schäden verursache» (Details in der Interpellation Munz). Im wegweisenden Urteil des EGMR von 2014 steht zu Asbest geschrieben:

"Schweizer Gerichte müssten neu beurteilen, was die Verantwortlichen der Asbest-Industrie und der Suva in den 1970er und 1980er Jahren gewusst haben oder hätten wissen müssen. Welche Schutzmassnahmen ergriffen wurden – oder eben gerade nicht." 

 

Finanzielle Unterstützung gesucht

Der Verein E-Smog Hadlikon führt das Verfahren ohne Rechtsvertreter; dies wäre finanziell unerschwinglich. Ausserdem nützt der beste Anwalt nichts, wenn nur gegen die Einhaltung der NIS-Verordnung geprüft wird. Finanzielle Unterstützung ist sehr willkommen, Spenden können auf folgendes Konto getätigt werden:

IBAN: CH36 0685 0610 5128 7190 8
Konto lautend auf: Verein E-SMOG HADLIKON, 9107 Urnäsch
Postkonto: 30-38225-3
Bank: Clientis ZH Regionalbank Gen., 8620 Wetzikon ZH

Für Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte den Verein HadlikonDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Verantwortlich für obigen Text ist der Verein «E-Smog Hadlikon».

Bundesrat lockert Grenzwerte für den Mobilfunk

Noch kurz vor den Osterfeiertagen, hat der Bundesrat am 17. April 2019 die Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) revidiert. In der entsprechenden Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wurde die Brisanz der Revision verschleiert. Dass die Grenzwertregelungen für Mobilfunkantennen partiell gelockert werden, sollte die Öffentlichkeit offensichtlich nicht bemerken. So hat man den Weg für die rasche und besonders kostengünstige Einführung der fünften Generation von Mobilfunknetzen (5G) gegen den Willen des Parlaments geebnet, und dies, ohne vorher unabhängige medizinische Studien über die gesundheitlichen Risiken durchgeführt zu haben. Das Schutzniveau für die Bevölkerung vor Funkstrahlung hat sich mit dieser Anpassung erheblich verschlechtert.

Ausführliche Medienmitteilung vom 25. April 2019.

Spendenaufruf (Crowdfunding) für ein Verfahren mit Grundsatzentscheid-Charakter zum Thema Nachbarrecht

Daniel Obi ist elektrohypersensibel (EHS). Der ausgebildete Jurist ist aufgrund seiner EHS arbeitslos geworden und er leidet auch unter dem WLAN seines Nachbarn, der die Leistung seines WLAN partout nicht reduzieren, respektive nachts nicht ausschalten will.
Er hat zwei Gerichtsfälle am Laufen:

  1. Arbeitsrecht (missbräuchliche Kündigung)
  2. Nachbarrecht (Beseitigung von Immissionen)

Gerichtsverfahren werden schnell sehr teuer. Familie Obi ist nicht in der Lage, die Kosten beider Prozesse selber zu tragen. Die Kosten des weniger aufwendigen Arbeitsgerichtsstreits finanziert Daniel Obi selber.
Beide Klagen haben Grundsatzcharakter und könnten wegweisend für uns alle (vor allem für die elektrosensiblen Personen unter uns) sein.
Eine von uns beauftragte Anwältin hat die bestehenden Akten als intakt befunden. Selbstverständlich kann man nie zum Voraus sagen, wie die Prozesse ausgehen werden. Aber wenn nie geklagt wird, können auch keine Erfahrungen gesammelt werden. Ähnlich gelagerte Fälle, die bis vor das Bundesgericht gezogen wurden, können gut und gerne 25‘000 Franken aufwärts kosten.
Da es hier um zwei Prozesse mit Grundsatz-Charakter geht, empfiehlt der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein, den Nachbarrechts-Prozess finanziell zu unterstützen.
Details und mehr Information finden sie auf der Webseite www.daniel-obi.ch.
Falls es einen etwaigen Überschuss geben würde, ginge dieser zu gleichen Teilen an die „Baugenossenschaft Wohnraum für elektrosensible Menschen“ und an den Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein.

Medienmitteilung Parlamentarische Gruppe nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit (PGNIS)

Impulsveranstaltung zu gesundheitlichen Risiken von Funkstrahlung

Olten, 15. November 2017

Anlässlich der aktuellen Diskussion um die beabsichtigte Lockerung der Mobilfunkgrenzwerte durch den Bundesrat, führte die parlamentarische Gruppe nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit (PG NIS) eine Impulsveranstaltung zu gesundheitlichen Risiken von Funkstrahlung durch. Sie fand am 14. November 2018 in Olten statt. Organisatorisch unterstützt wurden die beiden Co-Präsidenten und Nationalräte Thomas Hardegger und Maximilian Reimann von den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz (AefU) und dem Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein.

Die PG NIS wurde im Juni 2017 gegründet, nachdem sich in der parlamentarischen Debatte um die Grenzwertlockerung sehr viele besorgte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen direkt bei Volksvertretern gemeldet hatten. Unter den geladenen Gästen fanden sich neben Politikern und Fachleuten auch Vertreter diverser Schutzorganisationen, Fachstellen, ärztlicher Vereinigungen, Verbänden und Behörden.

Mehrere Impulsreferate beleuchteten das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Arzt und Mitglied der AefU Bernhard Aufdereggen berichtete vom zähen Kampf um das Vorsorgeprinzip. Wie wichtig die konsequente Befolgung dieses Prinzips ist, zeigten laut Aufdereggen die aktuellen Tierstudien zu Mobilfunk und Krebs. Aus Sicht seiner Ärzteorganisation müssten die Grenzwerte deshalb nicht aufgeweicht, sondern verschärft werden. Zwei weitere Referate von Betroffenen führten die Zuhörer aus der Welt der abstrakten Risikowahrnehmung in die harte Realität. Für Betroffene sei es wichtig, sich in Zukunft an eine - bislang nicht vorhandene - interdisziplinäre und unabhängige Fachstelle wenden zu können. Hans-Ueli Jakob, langjähriger Präsident der Bürgerschutzorganisation Gigaherz, behandelte den Kurzwellensender in Schwarzenburg, der über Jahre die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigte. Über eine Verflachung der Welt durch die zunehmende Digitalisierung sprach der Neurologe Professor Jürg Kesselring. Ihm bereitet die zunehmende Smartphonenutzung durch Kinder besonders Sorgen. Ingenieur Peter Schlegel berichtete aus seiner messtechnischen Praxis über die gesundheitlichen Probleme mit WLAN-Strahlung. Das abschliessende Referat von Uwe Dinger leitete zum zweiten Teil der Veranstaltung über, wo die geladenen Gäste in lebendigen Tischgesprächen über gemeinsame Ziele, Zusammenarbeitsformen, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung von Entscheidungsträgern diskutierten.

Für alle war klar: Digitalisierung birgt viele gesundheitliche Risiken, ganz besonders für Kinder und Jugendliche. Was Funkstrahlung angeht, müssen technische Lösungen umgesetzt werden, um diese Risiken zu minimieren. Hierfür gilt es, unter dem Primat der Vorsorge, gemeinsam und vernetzt gesundheitsschützend zu wirken.

 

Parlamentarische Gruppe NIS

Thomas Hardegger, Nationalrat SP
Copräsident PG NIS
Kontakt 079 461 04 44

Maximilian Reiman, Nationalrat SVP
Copräsident PG NIS
Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz

Martin Forter
Geschäftsleiter AefU
Kontakt 061 691 55 83

 

Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein

Martin Zahnd
Mediensprecher
Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Petition: Schutz vor hochfrequenter Strahlung in Kinderkrippen und Kindergärten

Der Verein Schutz vor Strahlung Schweiz fordert einen Schutz für Kleinkinder vor hochfrequenter Strahlung in Innenräumen. Hochfrequente Strahlung wird im Wohnbereich überwiegend von WLAN und DECT-Schnurlostelefone verursacht. Industrieunabhängige Studien belegen, dass hochfrequente Strahlenbelastung ein Gesundheitsrisiko darstellt. Vor allem für Kleinkinder im Wachstum:

  • Kinder weisen eine höhere Strahlenaufnahme auf, da Haut und Knochen dünner sind: Im Kopf ist die Strahlenaufnahme im Vergleich zu einem Erwachsenen doppelt so hoch, im Knochenmark bis um das zehnfache (!) höher.
  • Durch das Wachstum findet häufige Zellteilung statt. Während der Teilung sind Zellen besonders angreifbar.

Der Verein Schutz vor Strahlung Schweiz und alle Unterzeichnenden dieser Petition fordern deshalb die verantwortlichen Entscheidungsträger dazu auf, Massnahmen zur Strahlenreduktion in Einrichtungen für Kleinkinder schweizweit einzuführen:

  • WLAN: Keine Nutzung von WLAN in Kinderkrippen und Kindergärten. Kabelgebundene Lösungen statt WLAN.
  • DECT-Telefone: keine Nutzung von DECT-Telefonen. Ausgenommen sind DECT-Telefone, die im Standby-Betrieb strahlungsfrei sind (Full Eco-Modus oder Eco-Modus Plus).
  • Babyphone: Es sollten nur elektrosmogreduzierte Geräte zum Einsatz kommen, die weder mit WLAN noch mit dem DECT-Standard betrieben werden.
  • Aufklärungsmassnahmen zur Strahlenreduktion für Pädagogen und Eltern.

Andere Länder haben bereits gehandelt: WLAN ist in Einrichtungen für Kleinkinder in Israel, Frankreich und auf Zypern gesetzlich verboten. Es ist höchste Zeit zu handeln und das zu schützen, was für uns am Wertvollsten ist: unsere Kinder.

Bundesparlamentarier erhalten Messgeräte für Funkstrahlung

Vergangenes Jahr hat sich die parlamentarische Gruppe nichtionisierende Strahlung (PG-NIS) im Bundesparlament formiert. Sie befasst sich mit den steigenden gesundheitlichen Risiken von elektromagnetischen Feldern bei Funkdiensten und Stromanwendungen. Auslöser für die Bildung dieser Gruppe waren die Bestrebungen der Mobilfunkindustrie, die geltenden Grenzwertregelungen lockern zu wollen. Co-Präsident Thomas Hardegger hat sich dafür eingesetzt, dass interessierten Mitgliedern der Gruppe heute anlässlich einer Besprechung im Bundeshaus leihweise ein Messgerät ausgehändigt werden kann. Mit den Geräten lässt sich Funkstrahlung erfassen und zudem deren Quelle identifizieren.

Nationalrat Thomas Hardegger übergibt seinem Ratskollegen Maximilian Reimann ein Messgerät für Funkstrahlung.

Funkstrahlung ist für die meisten Menschen schwierig zu fassen, da man sie weder sehen noch hören oder riechen kann. Das ist auch ein Grund dafür, dass erst ein geringes Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken dieser Strahlung besteht. Nationalrat Hardegger ist deshalb der Auffassung, dass Messgeräte einen Beitrag zur Sensibilisierung leisten werden, weil sie die unsichtbare Funkstrahlung auf eindrückliche Weise hör- und sichtbar machen. So lassen sich bislang nicht bemerkte Funksender wie beispielsweise Mobilfunkantennen, WLAN-Geräte, Handys und Schnurlostelefone ausfindig machen und geeignete Schutzmassnahmen ergreifen. Wichtig ist es Hardegger, dass die Messgeräte in den Händen seiner Kolleginnen und Kollegen auch wichtige Fragen und Diskussionen um die vorsorgliche Risikobegrenzung auslösen.
Thomas Hardegger brachte beim Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein die Idee mit den Messgeräten ein. Der Dachverband fand rasch eine Lösung für die Umsetzung. Es stehen nun zahlreiche neue Leihgeräte zur Verfügung, die heute mit Freude an die Mitglieder der parlamentarischen Gruppe und weiteren Parlamentariern abgegeben wurden. Nach erfolgreichem Gebrauch können die Geräte unkompliziert weitergereicht werden.

 

Medienmitteilung als pdf (Link)

Mit Tricks und Lügen doch noch mehr Strahlung von Handy-Masten

Lobbyisten und Bundesrätin Leuthard wollen den zweifachen Entscheid des Ständerates zur Beibehaltung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen über die Hintertür umgehen. Eine Stellungnahme des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein deckt die Hintergründe auf.

Es ist noch keinen Monat her, dass der Ständerat zum zweiten Mal, wie schon 2016, eine Grenzwerterhöhung für die Strahlung von Mobilfunkanlagen ablehnte. Trotzdem verlangen die Mobilfunkbranche und ihre Lobby von Bundesrätin Leuthard, die Grenzwerte im Alleingang und unter Umgehung des Parlaments zu lockern. Entsprechende Aufträge an das Bundesamt für Umwelt sind offenbar bereits erteilt.
Worum geht es den Mobilfunkbetreibern? Im Herbst will der Bundesrat weitere Funkfrequenzen für den Mobilfunk versteigern lassen. Damit die Frequenzen möglichst gewinnbringend genutzt werden können, sollen die Grenzwerte auf Kosten der Volksgesundheit gelockert werden. Die Verantwortlichen wissen dabei sehr genau, dass praktisch alle industrieunabhängigen Studien der letzten 20 Jahre ein hohes Risiko für schwerwiegende Erkrankungen belegen. Wer behauptet, es seien keine gesundheitlichen Schäden durch Funkstrahlung belegt, verbreitet Unwahrheiten oder lügt bewusst. Der gesunde Menschenverstand würde im Sinne der Vorsorge gebieten, die Grenzwerte zu verschärfen statt zu lockern.
Damit Antennenmasten ohne nominelle Grenzwerterhöhung trotzdem stärker strahlen dürfen, diktiert die Lobby einen billigen Trick. Bei der Bestrahlung soll der Grenzwert als Mittelwert über 24 Stunden gerechnet werden. International ist jedoch der momentane Höchstwert massgebend. Der 24-Stunden-Mittelwert würde bewirken, dass die Schweizer Bevölkerung zu einer der weltweit am schlechtesten geschützten würde. Man schüttet niemandem einen Liter kochendes Wasser über die Hände und behauptet dann, über 24 Stunden verteilt sei das bloss ein laues Handbad gewesen. Um den Trick zu verschleiern, wird mit nebulösen Begriffen, Halbwahrheiten und Falschaussagen operiert.
Der Vorstoss der Nationalratskommission erfolgt ausgerechnet jetzt, wo neuste Studien gesundheitsschädliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Bereich des geltenden Schweizer Anlagegrenzwertes belegen – und jetzt, wo Frankreich ein Programm zur Senkung der Antennenstrahlung durchführt. Mobilfunkanlagen sollen dort gemäss Gesetz von 2015 nicht mehr stärker strahlen als bisher die in der Schweiz. Technisch ist es offensichtlich kein Problem, auch bei tieferen Grenzwerten zuverlässige Handy-Dienste anbieten zu können. Statt den Mobilfunk mit gelockerten Grenzwerten zu fördern, wäre es volkswirtschaftlich viel wichtiger, den Glasfaserausbau bis in die Wohnungen endlich voranzutreiben.

Medienmitteilung als Link

Tierstudie aus Italien belegt erneut erhöhtes Krebsrisiko durch Mobilfunk-Strahlung

Das Ramazzini Institut in Bologna hat die Ergebnisse seiner mit Spannung erwarteten Ratten-Studie (Link) in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift (Link) veröffentlicht. Die Tiere wurden über längere Zeit mit unterschiedlichen und schwachen Mobilfunksignalen bestrahlt. Dabei wurde festgestellt, dass bei den bestrahlten Tieren signifikant mehr geschädigte Zellen auftraten als bei nicht bestrahlten Tieren. Sogenannte Schwannome, eine sonst sehr seltene Krebsart im Herz, und Tumore im Kopf waren die Folge.

Die Ergebnisse bestätigen diejenigen der grossen staatlichen NTP-Tierstudie (Link) in den USA, wo es um die Bestrahlung mit starken Funksignalen ging. Zudem decken sich die verschiedenen Laborergebnisse mit den Ergebnissen der internationalen Cefalo-Studie (Link), an der auch die Schweiz beteiligt war. Bei dieser Studie wurde bereits im Jahr 2011 statistisch nachgewiesen, dass Kinder- und Jugendliche ein höheres Risiko für Hirntumore tragen, wenn sie Handys nutzen. 
Demnach begünstigt nicht nur starke, sondern auch schwache Strahlung des Mobilfunks die Entstehung von Krebs im Kopf und im Herz. Es treten sogar Effekte unterhalb des Schweizer Immissionsgrenzwertes von 61 V/m und des Anlagegrenzwertes von 6 V/m auf. Eine ebenfalls aktuelle Studie (Link) aus Grossbritannien belegt, dass sich die bösartigen Hirntumore von 1995 bis 2015 mehr als verdoppelt haben. Ein Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung ist nicht mehr auszuschliessen. Experten fordern nun, dass das Krebsrisiko von der internationalen Vereinigung für Krebsforschung (IARC) neu beurteilt wird. Bereits im Jahr 2011 wurde Funkstrahlung in das Register krebserregender Stoffe aufgenommen und als «möglicherweise» krebserregend klassifiziert. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, die Klassifikation auf «wahrscheinlich» oder sogar auf «sicher» anzuheben.
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse rechtfertigen den kürzlich gefällten Entscheid des Ständerates, die geltenden Anlagegrenzwerte für Antennenmasten nicht zu lockern. Unsere Grenzwerte sollten eigentlich einen vorsorglichen Schutz bieten, was von der Studie aus Italien jedoch in Frage gestellt wird. Statt über eine Lockerung, sollte nun ernsthaft über eine Verschärfung der Grenzwerte diskutiert werden. Die Gesundheit muss über den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie stehen. 
Die Gesundheitsbehörden BAFU und BAG müssen die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk aufgrund dieser Faktenlage neu beurteilen. Industrieunabhängige Studien sind dabei höher zu gewichten als bisher. Insbesondere sollte man sich von den dominierenden Einflüssen der NGO ICNIRP verabschieden. Die «Fake-News» der Mobilfunklobby sind offen als billige Ausreden, Täuschungen oder gar Lügen zu benennen. Nachdem mehrere Gerichtsfälle im Ausland zu Gunsten von Geschädigten ausgefallen sind, stehen auch unsere Gerichte in der Verantwortung ihre äusserst mobilfunkfreundliche Rechtsprechung zu überdenken.

Deutsche Version als PDF    

Französische Version als PDF

     
 

Petitionsschrift der IG Hadlikon

P E T I T I O N
zur
Schaffung gesetzlicher Grundlagen zum Schutz der Bevölkerung vor flächendeckender Mobilfunk-Dauerbestrahlung
analog zum Gesetz für den „Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen“

Welche Interessen vertritt Martin Röösli?

Zum einen empfehlen Experten Schutzmassnahmen vor übermässiger Strahlenbelastung, beteuern dabei aber, dass die geltenden Grenzwerte ausreichenden Schutz bieten würden. Weshalb machen sie überhaupt solche Empfehlungen, wenn doch alles okay ist?
Wieso vertritt insbesondere Professor Martin Röösli die Meinung, dass es angeblich keine Hinweise auf Gesundheitsauswirkungen unterhalb der Grenzwerte geben würde? Ihm sind die vielen industrieunabhängigen Studien sehr wohl bekannt, die genau das Gegenteil belegen. Ignoriert er sie einfach, weil sie nicht ins Konzept passen? Bezieht er sich lieber auf Studien, die von der Industrie beeinflusst sind und wunschgemäss Entwarnung geben? 

Es lohnt sich ein klärender Blick hinter die Person von Martin Röösli.

Er ist vom Bundesrat respektive dem Bundesamt für Umwelt damit beauftragt, die Schutzwirkung der Grenzwerte zu beurteilen. Regelmässig lässt er verlauten, dass aus wissenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit zur Anpassung der Grenzwerte bestehen würde. In Fachkreisen nennt man diese Funktion „Firewall“. Dies ist im Sinne seines Auftraggebers, der mit der Vergabe von Mobilfunkkonzessionen sehr viel Geld einnimmt und den Mobilfunkanbietern im Gegenzug hohe Grenzwerte per Verordnung garantiert. Weshalb hat sich Röösli Ende 2016 aus medizinischer Sicht nicht zu Wort gemeldet, als das Parlament die Grenzwerte erhöhen sollte, aber glücklicherweise knapp ablehnte? Weshalb gibt er ausgerechnet kurz vor der nächsten Abstimmung zur Grenzwerterhöhung im Parlament, laufend Interviews und erteilt aus medizinischer Sicht grünes Licht für eine Grenzwerterhöhung?

Auf wen vertraut der Bundesrat eigentlich? Martin Röösli hat eine Ausbildung als Primarschullehrer und studierte Umwelttechnik und Statistik. Promoviert hat er auf dem Gebiet der Epidemiologie. Danach spezialisierte er sich auf Umweltstatistik und leitet inzwischen diesen Bereich des Tropeninstituts in Basel. Weshalb setzt der Bundesrat auf einen Fachmann, der über kein Studium in Medizin, Biologie oder Physik verfügt?

Röösli ist zudem für die Forschungsstiftung Mobilfunk und Strom (FSM) tätig, die von der Industrie gegründet wurde und finanziert wird. Sie leugnet systematisch die Risiken von Strahlung. Er ist auch Mitglied einer NGO mit der irreführenden Bezeichnung internationale Kommission für nicht-ionisierende Strahlung (ICNIRP). Es handelt sich dabei im einen von Industrie- und Militärkreisen initiierten Verein mit 14 Mitgliedern, der international und auch in der Schweiz die viel zu hohen Grenzwerte für Strahlung zu verantworten hat. Weshalb legt Martin Röösli seine Interessenbindungen zur Mobilfunkindustrie nicht offen?

Es ist zudem ausführlich dokumentiert, dass das Projekt der WHO zu den gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks vom ICNIRP-Verein instruiert wird. Es wundert deshalb nicht weiter, dass die neue Beratungsgruppe für nichtionisierende Strahlung (BERENIS) des Bundesamtes für Umwelt ausgerechnet durch das ICNIRP-Mitglied Martin Röösli geleitet und administriert wird. Der Kreis schliesst sich und es sollte klar sein, dass der Bock zum Gärtner gemacht wurde.

Lockerung der Mobilfunkgrenzwerte trotz gesundheitlicher Bedenken

Die vorberatende Fachkommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hat an ihrer gestrigen Sitzung mit 7 zu 6 Stimmen knapp beschlossen, eine Motion zur Erhöhung der Grenzwerte im Parlament einzureichen. Die Zwängerei der mächtigen Mobilfunklobby geht weiter, nachdem sie vor etwa einem Jahr mit einem vergleichbaren Ansinnen im Parlament scheiterte. Man hat daraus gelernt und setzt nun hauptsächlich auf wirtschaftliche Angstmacherei, die lediglich auf Fake-News der Mobilfunkanbieter beruht.

Die Mobilfunkanbieter fordern massive Erleichterungen bei den Grenzwerten, um ihre risikobehafteten, veralteten Konzepte und Technologien nicht gesundheitsverträglich ausgestalten zu müssen. Man will sich die Kosten dafür einfach sparen. Ein derartiges Verhalten ist beispielsweise aus der Automobilbranche bekannt und als blosse Gewinnmaximierung auf Kosten der Volksgesundheit entlarvt.

Das Thema der nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken wird dabei von der Lobby gekonnt ausgeklammert. 

Während die Schweizer Politik die Grenzwerte erhöhen will, verlangt Frankreich seit Anfang Jahr, dass Mobilfunkbetreiber ihre Anlagen innerhalb von 6 Monaten sanieren müssen, wenn sie den Schweizer Anlagegrenzwert erreichen. Muss das Vorbild der Schweiz bloss deshalb fallen, weil sich neben Frankreich bereits weitere Länder an unseren vorsorglichen Grenzwerten orientieren oder orientieren wollen?

Lesen Sie dazu unsere Zusammenfassung: Soll die Schweiz das am stärksten verstrahlte Land werden?

Fake News zur Grenzwertaufweichung beim Mobilfunk

Die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk in der Schweiz müssten gelockert werden, weil diese angeblich strenger seien als im Ausland. Dabei handelt es sich offensichtlich um Fake News, weil die Schweiz die genau gleichen Immissionsgrenzwerte für Funkstrahlung hat wie unsere Nachbarländer. Eine Zusammenstellung der Fakten ist der Info "Grenzwertschwindel - nein danke" zu entnehmen. Die Schweizer Bevölkerung würde bei einer Erhöhung der Grenzwerte weltweit zu den am schlechtesten vor Antennenstrahlung geschützten Bevölkerungsgruppen gehören.

Industrie unabhängige Wissenschaftler und Mediziner weisen schon lange darauf hin, dass die heute geltenden Grenzwertregelungen nachweislich keinen ausreichenden Gesundheitsschutz bieten und deshalb dringend verschärft werden müssten. Demnach gibt es aus diesen Kreisen weltweit erst recht keinen Freipass für eine Lockerung der Grenzwerte.

In der Praxis ist festzustellen, dass immer mehr Menschen wegen des stetig steigenden Strahlenpegels an Elektrosensibilität erkranken. Spezielle Tumore bei Menschen breiten sich aus. Landwirtschaftliches Vieh in der Nähe von Antennenmasten erkrankt oder erblindet und ganze Bienenvölker werden durch diese Strahlung geschädigt. Es wundert deshalb nicht, dass internationale Versicherungskonzerne deshalb schon seit Jahren keine Risiken im Zusammenhang mit Funkstrahlung decken.

Würden die Grenzwerte gelockert, hätte das zur Folge, dass grosse Antennenmasten nur wenige Meter neben Häusern und Wohnungen gebaut würden und erst noch viel stärker als heute strahlen dürften. Zudem würden die Beschwerdemöglichkeiten der Betroffenen massiv beschnitten. Dabei ist unbestritten, dass Handys bereits bei sehr geringer Strahlung funktionieren und deshalb eine Lockerung der Grenzwerte aus technischer Sicht überhaupt nicht notwendig ist.

Medienmitteilung als pdf

 

Die AefU (Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz) haben ebenfalls eine Medienmitteilung dazu veröffentlicht mit dem Titel:

«Tischen uns das Bundesamt für Kommunikation und die Mobilfunkanbieter Märchen auf?»

Link http://www.aefu.ch/aktuell/#c31333

Grenzwertschwindel - nein danke

Warum die Schweizer Grenzwerte für den Mobilfunk nicht tiefer sind als im Ausland.

Abbildung 1: Die praktischen Auswirkungen der heutigen Grenzwertregelung sind in beiden Ländern etwa gleich.

Überall dort, wo sich Menschen - auch nur kurzfristig - aufhalten können, muss in der Schweiz, in Deutschland und in vielen anderen Ländern grundsätzlich derselbe Grenzwert für die elektrische Feldstärke von Mobilfunkanlagen eingehalten werden. Je nach Frequenz liegt dieser Immissionsgrenzwert zwischen 40 und 61 Volt pro Meter [V/m] für die kumulierte Strahlung aller Sendeanlagen. Aus Abbildung 2 kann entnommen werden, dass in einigen ande­ren Ländern sogar tiefere Immissionsgrenzwerte für den Mobilfunk gelten als in der Schweiz.
In der Schweiz gibt es zusätzlich den sogenannten Anlagegrenzwert für Gebäude, in denen sich Personen länger aufhalten können. Er gilt nur für eine einzige Sendeanlage und beträgt je nach Sendefrequenz 4 bis 6 Volt pro Meter [V/m]. Der Vergleich des Anlagegrenzwertes mit dem ausländischen Immissionsgrenzwert ist deshalb unzu­lässig. Stehen mehrere Sendeanlagen in enger Nachbarschaft, so können Werte von bis zu etwa 8 V/m und mehr gemessen werden, was behördlich toleriert wird. Auch in Deutschland, das keinen Anlagegrenzwert kennt, sind die Messwerte in Gebäuden vergleichbar mit denen in der Schweiz (siehe Abbildung 1). Die Behaup­tung, wonach die Schweiz tiefere Grenzwerte als das Ausland habe, entbehrt deshalb jeglicher Grundlage. Wenn, wie üblich, der Schweizer Anlagegrenzwert dem ausländischen Immissionsgrenzwert gegenübergestellt wird, ist das eine krasse Irreführung der Bevölkerung, weil so Äpfel mit Birnen verglichen werden.

Die ganze Diskussion um die Vergleichbarkeit der Grenzwerte im In- und Ausland lenkt allerdings vom Wesentlichen ab, denn aus medizinisch-biologischer Sicht schützen nachweislich weder die Immissions- noch die Anlagegrenzwerte der Schweiz vor den gesundheitlichen Strahlungsrisiken.

Immerhin schützte der Schweizer Anlagegrenzwert bisher vor einer generellen Erhöhung der Strahlungsleistung von Mobilfunksendern. Falls das Bundesparlament den Forderungen nach einer Grenzwerterhöhung nachkommt, wird unsere Bevölkerung weltweit am schlechtesten vor Mobilfunkstrahlung geschützt sein.


Allgemeine und vorsorgliche Grenzwerte für den Mobilfunk

Die Schweiz ist mit ihren Grenzwerten für den Mobilfunk heute schon Mittelmass. Bei einer Erhöhung der Anlagegrenzwerte würde sie zur Gruppe der Länder absteigen, die ihre Bevölkerung am schlech­testen vor den Risiken von Funkstrahlung schützt. Ausserdem ist Elektronik schon lange weltweit durch Normen und Gesetze wesentlich besser vor Störeinflüssen des Funks geschützt als Menschen.

     Diese Grenzwerte gelten für die allgemeine Bevölkerung an jedem Ort und jederzeit. Mehrere Länder/Regionen haben diesen Wert so tief gelegt, dass er eine gewisse Vorsorgekomponente enthält. Die Schweiz zählt nicht dazu. 
  Diese Grenzwerte gelten für bestimmte Orte und enthalten, allenfalls zusammen mit weiteren Massnahmen, eine gewisse Vorsorgekomponente. Einige Länder haben tiefere Werte als die Schweiz.

Abbildung 2: Amtliche Daten belegen: Die Schweizer Bevölkerung ist im Ländervergleich oft schlechter geschützt.

Link Seite als PDF-Dokument

 

Datenquellen:

Bundesamt für Strah­lenschutz, Salzgitter (D) 2016

NIS Verordnung Seite 20 

 

 

Petition der IG Hadlikon zum Schutz der Bevölkerung

Wir bitten Sie um Unterstützung der Petition der IG Hadlikon

Die Forderungen sind:
einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Tag und Nacht einwirkender Mobilfunkstrahlung, insbesondere durch folgende Massnahmen:

  1. Schaffung von antennenfreien Zonen im Siedlungsgebiet der Schweiz, analog zu raucherfreien Zonen, auf der Grundlage der Bundesverfassung Art. 118 sowie des Berichtes des Bundesrates zum Schutz vor Passivrauchen vom 10.3.2006
  2. Regelung der Haftungsfrage bei Schäden infolge nichtionisierender Strahlung an Mensch, Tier und Umwelt
  3. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäss Umweltschutzgesetz Art. 9 für die heute eingesetzten und die geplanten Mobilfunktechnologien
  4. Keine Vergabe von weiteren Konzessionen für flächendeckend eingesetzte Mobilfunktechnologien
  5. Revision des NISV-Grenzwertmodells gemäss den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes, insbesondere Verschärfung der Emissionsbegrenzung gemäss Art. 11.3. Es steht fest, dass die bestehende Belastung schädlich ist.
  6. Forcieren von gesundheitlich besser verträglichen Technologien
  7. Anwendung einer erweiterten Messtechnik zur Erfassung biologisch relevanter Eigenschaften der Strahlung

 

 

Medienmitteilung der IG Hadlikon für antennenfreie Wohnzonen

Schweizer Strahlenschutz blockiert neues Handy-Netz - Gegenposition des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein

Die Aargauerzeitung hat am 6. September 2017 einen Artikel mit dem Titel "Schweizer Strahlenschutz blockiert neues Handy-Netz" veröffentlicht.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein findet, dass die Leser und Leserinnen der Aargauerzeitung sowie alle anderen Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht darauf haben, etwas mehr über Grenzwerte und die möglichen Ausbaulösungen zu erfahren. Auch fänden wir es nötig, dass die Bevölkerung weiss, wie die Mobil- und Stromindustrie die Gremien infiltriert, welche die Gefährlichkeit oder eben Ungefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung bewerten sollen.

Das PDF mit dem Titel „Grenzwertvergleich“ zeigt, dass die Behauptungen der Mobilfunker ins Reich der Märchen gehören!

Schweizer Strahlenschutz blockiert neues Handy-Netz - Gegenposition des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein
Die Mobilfunkbetreiber haben eine konzertierte Propagandawelle losgetreten. Dies mit dem Ziel, die schon lange in der Kritik stehenden Grenzwerte für Funkstrahlung massiv zu erhöhen. Sie können sich offensichtlich nicht mit dem Entscheid im Bundesparlament vom letzten Herbst abfinden. Damals wurde eine Grenzwerterhöhung nämlich abgelehnt, weil die Risiken aufgrund der wissenschaftlichen Faktenlage und der umweltmedizinischen Praxiserfahrung nicht zu verantworten sind. Inzwischen liegen weitere warnende Studien, aber auch erfolgreiche Gerichtsbeschwerden von Betroffenen vor, die nachweislich durch Mobilfunkstrahlung geschädigt wurden. Auch weiteren Landwirten und deren Vieh wurde in den vergangenen Monaten erhebliches Leid durch Mobilfunkanlagen zugefügt. Es soll noch jemand behaupten, dass Menschen lediglich wegen der Angst vor Strahlung krank werden.

Was neu ist, und das ist eine Ungeheuerlichkeit, dass sich nun auch Chefbeamte des Bakom vor den Werbekarren der Mobilfunkbetreiber spannen lassen!

Die Mobilfunkindustrie hat mit ihrer aggressiven Werbung und dem Verteilen von billigen Smartphones die Begehrlichkeit nach immer mehr Bandbreite angeheizt. Jetzt steht sie vor dem Problem, dass ihre veraltete funkbasierte Infrastruktur die selbst generierte Datenflut kaum mehr verkraftet. Eine strukturelle Anpassung ist deshalb längst überfällig. Die notwendigen Investitionen will man mit Hilfe höherer Strahlungsgrenzwerte möglichst lange hinauszögern – vergleichbar einer Erhöhung der Abgasgrenzwerte, damit Autobauer noch länger veraltete Technologie verkaufen dürfen. In diesem Zusammenhang sei beispielhaft erwähnt, dass in China für den Mobilfunk fünf Mal tiefere Immissionsgrenzwerte gelten als in der Schweiz. China und andere Länder haben die Schweiz im Strahlenschutz bekanntlich überholt.

Tiefere Grenzwerte fördern die Innovation in der Mobilfunkbranche. Hohe Grenzwerte hingegen zementieren überholte Infrastrukturen und Konzepte. Die Politik ist deshalb gefordert und sollte sich nicht einschüchtern lassen von den Branchenvertretern und deren Lobbyisten.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein empfiehlt in der verfahrenen Situation folgende Lösungen:

  • Es sollte systematisch zwischen Innen- und Aussenraumversorgung getrennt werden, damit nicht mit leistungsstarken Antennenmasten in Gebäude hineingestrahlt werden muss.
  • Rund 80% des ganzen Datenvolumens wird mit Kunden innerhalb von Gebäuden abgewickelt. Dies kann mittels Kleinstfunkanlagen (Femtozellen) und WLAN erfolgen, oder zur
    Strahlungsminderung mit verkabelten Endgeräten, wo es möglich ist.
  • Der Ausbau der Glasfasernetze muss endlich ernsthaft vorangetrieben werden. Höhere Grenzwerte beim Mobilfunk verzögern den Glasfaserausbau um viele Jahre. Ein leistungsfähiges Glasfasernetz ist wesentlich wichtiger für unsere Wirtschaft als immer mehr Sendeleistung beim Mobilfunk.

Hofen, 12. September 2017, Markus Lauener, Präsident Dachverband Elektrosmog CH + LI

Ja, Mobilfunkstrahlung ist wirklich gefährlich!

Leserbrief zum Artikel vom 18. Juli 2017 „Wie gefährlich ist Mobilfunk wirklich?“ in der Thugauerzeitung, dem Tagblatt und der Luzerner-Zeitung 

Der interessante Artikel von Andreas Lorenz-Meyer hinterlässt einen zwiespältigen Eindruck. Zum einen empfehlen Experten Schutzmassnahmen vor übermässiger Strahlenbelastung,
beteuern aber, dass die geltenden Grenzwerte ausreichenden Schutz bieten würden. Weshalb braucht es denn solche Empfehlungen?

Wieso vertritt insbesondere Professor Martin Röösli die Meinung, dass es angeblich keine Hinweise auf Gesundheitsauswirkungen unterhalb der Grenzwerte geben würde? Ihm sind
die vielen industrieunabhängigen Studien sehr wohl bekannt, die genau das Gegenteil belegen. Ignoriert er sie einfach, weil sie nicht ins Konzept passen? Bezieht er sich lieber auf
Studien, die von der Industrie beeinflusst sind und wunschgemäss Entwarnung geben? Es lohnt sich ein klärender Blick hinter die Person von Martin Röösli.

Er ist vom Bundesrat respektive dem Bundesamt für Umwelt damit beauftragt, die Schutzwirkung der Grenzwerte zu beurteilen. Regelmässig lässt er verlauten, dass aus
wissenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit zur Anpassung der Grenzwerte bestehen würde. In Fachkreisen nennt man diese Funktion „Firewall“. Dies ist im Sinne seines
Auftraggebers, der mit der Vergabe von Mobilfunkkonzessionen sehr viel Geld einnimmt und den Mobilfunkanbietern im Gegenzug hohe Grenzwerte per Verordnung garantiert. Weshalb
hat sich Röösli letztes Jahr aus medizinischer Sicht nicht vermehrt zu Wort gemeldet, als das Parlament die Grenzwerte erhöhen wollte?

Auf wen vertraut der Bundesrat eigentlich? Martin Röösli hat eine Ausbildung als Primarschullehrer und studierte Umwelttechnik und Statistik. Promoviert hat er auf dem
Gebiet der Epidemiologie. Danach spezialisierte er sich auf Umweltstatistik und leitet inzwischen diesen Bereich des Tropeninstituts in Basel. Weshalb setzt der Bundesrat auf
einen Fachmann, der über keine medizinisch-biologische oder zumindest über eine telekommunikationstechnische Ausbildung verfügt?

Gleichzeitig ist er für die Forschungsstiftung Mobilfunk und Strom (FSM) tätig, die von der Industrie gegründet und finanziert wurde. Sie leugnet systematisch die Risiken von
Strahlung. Er ist auch Mitglied des 14-köpfigen und von der Industrie initiierten Vereins ICNIRP, der international und auch in der Schweiz die zu hohen Grenzwerte für Strahlung zu
verantworten hat. Es ist zudem ausführlich dokumentiert, dass das Projekt der WHO zu den gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks vom ICNIRP-Verein dominiert wird. Es wundert
deshalb nicht weiter, dass die neue Beratungsgruppe für nichtionisierende Strahlung (BERENIS) des Bundesamtes für Umwelt ausgerechnet durch das ICNIRP-Mitglied Martin
Röösli geleitet und administriert wird. Der Kreis schliesst sich und es sollte klar sein, dass der Bock zum Gärtner gemacht wurde.

Link zur Luzerner Zeitung

Weitere Leserbriefe dazu im "Landbote" 10.08.2017

ETH-Mobilfunkexperte ist Industrievertreter

Leserbrief zum Interview mit Gregor Dürrenberger, Landbote, 25. Juli 2017

Gregor Dürrenberger äussert sich im Interview negativ über kritisierende Organisationen und lobt seine eigene und andere industrienahe Organisationen, wenn es um die gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkstrahlung geht. Die Journalistin hat glücklicherweise kurz auf seine Verbindungen hingewiesen. Es lohnt sich trotzdem ein zweiter Blick.

Seine Forschungsstiftung Mobilfunk und Strom (FSM) ist tatsächlich eine private Stiftung der Mobilfunkbetreiber und Stromindustrie, aber sie gehört nicht zur ETH. Sie ist lediglich in deren Räumlichkeiten eingemietet. Herr Dürrenberger, der weder Mediziner noch Biologe ist, aber seit Jahren gerne die längst bekannten gesundheitlichen Risiken von Strahlung verharmlost, empfängt seinen Lohn just von der Branche, die er im Interview mit perfider Propaganda verteidigt. Das ist zwar sein Job, hat aber mit unabhängiger Forschung und Information wenig zu tun. Im Sinne der Transparenz, Fairness und Verantwortung gegenüber der Leserschaft, sollte er diese Zusammenhänge besser vollständig offenlegen.

Die von Gregor Dürrenberger erwähnte WHO steht seit vielen Jahren ebenfalls in der Kritik, weil sie im Bereich der Strahlung wie auch in anderen Umweltbereichen durch die Industrie infiltriert ist. Zudem leidet die WHO bekanntlich unter chronischem Finanzmangel, was sie besonders empfänglich für Gelder aus Industriequellen macht. Das Projekt der WHO zu den gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks ist nachweislich von einem industrie-initiierten Kleinverein mit 14 Mitgliedern (ICNIRP) dominiert.

Wer sich unabhängig und frei von Industrieeinfluss informieren möchte, dem sei die Homepage Funkstrahlung (www.funkstrahlung.ch) des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein empfohlen. Für tatsächlich unabhängige wissenschaftliche Informationen empfehlen sich das Fachorgan MicrowaveNews in den USA (www.microwavenews.com) und die beiden Wissenschaftsorganisationen Bioinitiative (www.bioinitiative.org) und Kompetenzinitiative (www.kompetenzinitiative.de).

Markus Lauener

Präsident Dachverband Elektrosmog

Schweiz und Liechtenstein

Medienmitteilung: Keine Erhöhung der Grenzwerte von Mobilfunkbasisstationen

Der Ständerat hat am 8. Dezember 2016 die Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze…“ und damit eine Erhöhung der Grenzwerte abgelehnt. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein begrüsst diesen Entscheid sehr und bedankt sich bei den Räten für ihre Weitsicht.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein erinnert aber daran, dass das Thema auf der politischen Agenda bleiben muss. Die unabhängige Wissenschaft empfiehlt schon lange eine Senkung der Grenzwerte und insbesondere eine Berücksichtigung der athermischen Effekte der Funkstrahlung. Diese Effekte können zu oxidativem Zellstress und in der Folge zu genetischen Schäden bei Menschen, Tieren und Pflanzen führen. Schwache Funkstrahlung kann nachweislich auch die Entstehung von Krebs fördern. Zudem müssten Schutzmassnahmen für die rasch steigende Zahl elektrosensibler Personen getroffen werden.

Weitere Informationen über Elektrosensibilität und Elektrohypersensitivität (EHS)
http://www.funkstrahlung.ch

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Medienmitteilung: Abstimmung im Ständerat über die Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen“

Am 8. Dezember wird der Ständerat über die Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen“ abstimmen.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat dem Ständerat Unterlagen zukommen lassen, die ihm aufzeigen müssten, dass die Schweiz nicht die besten Grenzwerte der Welt hat sondern auf Augenhöhe mit Ländern wie Italien, China und Russland ist. Eine Erhöhung der Anlagegrenzwerte würde die Schweiz zu den am stärksten verstrahlten Länder befördern.
Der Bundesrat setzt eigens eine „beratende Expertengruppe NIS (BERENIS)“ ein und konsultiert sie in der Sache Grenzwerterhöhung dann gar nicht. Die Berenis-Gruppe hat deshalb klar eine blosse Alibi- bzw. Feigenblattfunktion und kostet vermutlich noch viele Steuergelder

Die Richtigkeit der folgenden sechs Aussagen können wir folgerichtig begründen und mit seriösen Studien belegen.

  1. Eine Erhöhung der Grenzwerte ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden.
  2. Den steigenden Datenverkehr kann man auch mit tieferen Grenzwerten bewältigen, wenn moderne technische Lösungen eingesetzt werden.
  3. Die geltenden Grenzwerte berücksichtigen keine nicht-thermischen Effekte der Funkstrahlung und sind deshalb unzureichend.
  4. Die Spitzenforschung hat belegt, dass oxidativer Zellstress und Schäden am Erbgut weit unterhalb der Anlagegrezwerte entstehen.
  5. Die Schweiz hat ein Grenzwertkonzept, das die Bevölkerung nicht besser schützt als in anderen Ländern. Im Gegenteil, einige Länder schützen ihre Bevölkerung sogar besser.
  6. Wer behauptet, es gibt keine negativen Auswirkungen von Funkstrahlung auf Menschen, Tiere und Pflanzen, ist entweder uninformiert oder verbreitet Industriepropaganda.

Unsere beiden Versände an die Ständeräte per Brief und Mail plus Beilagen können auf unserer Homepage unter Politik (link) eingesehen werden.

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Medienmitteilung: Ärztliche Leitlinie für die Behandlung von Elektrohypersensivität

Immer mehr Menschen werden von den Auswirkungen elektromagnetischer Felder (Funkstrahlung, Strom etc.) in ihrem täglichen Leben eingeschränkt und erkranken teilweise ernsthaft. Studien belegen, dass die Zahl der Betroffenen seit den 1990er Jahren kontinuierlich am steigen ist. Bislang fehlte es in der medizinischen Praxis jedoch an einheitlichen Empfehlungen für die Diagnose, Therapie und Prävention dieses Krankheitsbildes.

Die Europäische Akademie für Umweltmedizin (EUROPAEM - European Academy for Environmental Medicine) hat deshalb zu Handen der Ärzteschaft eine neue Leitlinie erarbeitet, die das Erkennen und Therapieren des komplexen Krankheitsbildes erleichtert. Sie enthält auch wichtige Information zur Prävention. Die Arbeit wurde erst kürzlich in der internationalen Fachzeitschrift Reviews on Environmental Health veröffentlicht.

Mit der medizinischen EMF-Leitlinie 2016 steht der Ärzteschaft ein schon lange erwartetes Arbeitsinstrument zur Verfügung, das auf dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung basiert und sie in die Lage versetzt, Patienten kompetent behandeln zu können.

Der Dachverband begrüsst diese Leitlinie ausdrücklich, da sie zu einem besseren Verständnis der Elektrosensibilität in der ärztlichen Praxis beiträgt.

Englisches Original mit wichtigem Zusatzmaterial
https://www.degruyter.com/view/j/reveh.ahead-of-print/reveh-2016-0011/reveh-2016-0011.xml?format=INT
Deutsche Übersetzung
https://europaem.eu/de/bibliothek/blog-de/98-europaem-emf-leitlinie-2016
Weitere Informationen über Elektrosensibilität und Elektrohypersensitivität (EHS)
http://www.funkstrahlung.ch

 

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Mobilfunkfreie "Weisse Zonen2 - irreal oder rechtlich geboten?

Ein modernes Land mit neuester Technologie braucht immer Vorsorge - so wie es die Bundesverfassung verlangt. Deshalb ist eine Mässigung der Mobilfunkstrahlung in unseren Wohn-, Arbeits- und Schlafstätten notwendig - wie bisher. Damit wir nicht bald in der ganzen Schweiz „Weisse Zonen“ ganz ohne Funk für Schwerstbetroffene einrichten müssen….

Lesen Sie dazu eine Veröffentlichung der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie.

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Ausgabe 20/2015, 15. Oktober 2015, Seite 1410ff, http://www.nvwz.de. Mit freundlicher Genehmigung des C.H.Beck-Verlages.

Argumente gegen eine Grenzwerterhöhung

Die Beeinträchtigung der Gesundheit durch EMF hat bereits ein derartiges Ausmass erreicht, dass es nicht mehr nur um Vorsorge, sondern um den Schutz einer bereits betroffenen, starken Minderheit und um die Abwendung eines drohenden Schadens für einen Grossteil der Bevölkerung und damit auch für die Wirtschaft geht. Bei der landläufig verbreiteten Meinung „Es ist nichts bewiesen“ handelt es sich indessen um eine längst widerlegte Unwahrheit.

Eine Grenzwerterhöhung der Mobilfunkstrahlung ist aus folgenden Gründen abzulehnen:

Schweizer NIS-Grenzwerte in der Politik

"Das Umweltschutzgesetz verlangt, dass nichtionisierende Strahlung in der Umwelt auf einmass begrenzt wird, das für Menschen weder schädlich noch lästig ist. Zudem müssen nach diesem Gesetz einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, im Sinne der Vorsorge frühzeitig begrenzt werden." (erläuternder Bericht zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23.12.1999)

Dauerbestrahlung in Zürcher Primarschulen

Ende März überreichte die «IG WLAN mit Mass in Schulen, Kindergärten und Krippen» dem Zürcher Stadtrat eine Petition mit der Forderung, WLAN-Router nach Gebrauch in Institutionen für Kinder abzuschalten. Nun liegt eine Antwort vor. Die Stadt hält das Abschalten von Accesspoints – auch bei Nichtgebrauch – und damit eine Reduktion von Elektrosmog für nicht notwendig.

Die Petition, die Antwort des Zürcher Stadtrates und eine Medienmitteilung der Interessengruppe WLAN an Schulen finde Sie auf

www.wlan-an-schulen.ch

Vergleich Grenzwerte

Die Schweiz ist mit ihren Grenzwerten für den Mobilfunk heute schon Mittelmass. Bei einer Erhöhung der Anlagegrenzwerte würde sie zur Gruppe der Länder absteigen, die ihre Bevölkerung am schlechtesten vor den Risiken von Funkstrahlung schützt. Ausserdem ist industrielle Elektronik schon lange weltweit durch Normen und Gesetze wesentlich besser geschützt als Menschen.

Vergleich Grenzwerte - pdf

EHS Risikocheck

Elektrosensibilität kann alle treffen. Ob und wann ist abhängig von

  • Strahlungsstärke
  • Strahlungsart
  • Einwirkungszeit
  • individueller Konstitution

Erstellen Sie Ihr persönliches Risikoprifil für Elektrosensibilität mit dem Risikocheck.

 

Ärzteleitlinie

Die Europäische Akademie für Umweltmedizin (EUROPAEM - European Academy for Environmental Medicine) hat zu Handen der Ärzteschaft eine neue Leitlinie erarbeitet, die das Erkennen und Therapieren des komplexen Krankheitsbildes erleichtert. Sie enthält auch wichtige Information zur Prävention. Die Arbeit wurde erst kürzlich in der internationalen Fachzeitschrift Reviews on Environmental Health veröffentlicht.

Mit der medizinischen EMF-Leitlinie 2016 steht der Ärzteschaft ein schon lange erwartetes Arbeitsinstrument zur Verfügung, das auf dem aktuellen Stand der medizinischen Forschung basiert und sie in die Lage versetzt, Patienten kompetent behandeln zu können.

Englisches Original mit wichtigem Zusatzmaterial: https://www.degruyter.com/view/j/reveh.ahead-of-print/reveh-2016-0011/reveh-2016-0011.xml?format=INT

Deutsche Übersetzung: https://europaem.eu/de/bibliothek/blog-de/98-europaem-emf-leitlinie-2016


 

Eine Million Mobilfunkanlagen für die Schweiz

Am Donnerstag diskutiert der Nationalrat über eine Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen.

Die Mobilfunknetze werden mit einer zunehmenden Datenflut ausgelastet. Die Grundkonzeption der Netze stösst dabei an ihre physikalischen Grenzen und statt einer sinnlosen Grenzwerterhöhung für Funkstrahlung, sind moderne und flexible Lösungen gefragt. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein fordert deshalb statt weiterer grosser Antennenmasten eine Million Kleinstfunkanlagen für Büros, Restaurants, Hotels, Plätze, private Haushalte etc. Nur so kann die Datenflut zukünftig bewältigt und die Strahlenbelastung einigermassen tief gehalten werden.

Rund 80% des Datenvolumens wird von leistungsstarken Antennenmasten mit Teilnehmern in Gebäuden abgewickelt. Das ist aus funktechnischer Sicht schlecht, da Gebäudehüllen die Strahlung von Handys und Antennenmasten stark abschirmen. Besser ist es deshalb, Innenräume mit sogenannten Femtozellen von innen zu versorgen. Im Ausland sind diese schon lange im Einsatz und in der Schweiz werden sie von einem Anbieter sogar kostenlos an Kunden abgegeben. Diese Kleinstfunkanlagen strahlen mit maximal 10 Milliwatt Sendeleistung. Grosse Antennenmasten hingegen mit bis zu mehreren zehntausend Watt.

Durch den vermehrten und kostengünstigen Einsatz von Femtozellen, erhält man eine wünschenswerte Trennung zwischen Innen- und Aussenraumversorgung, die entscheidende Vorteile bringt. Teilnehmer in Gebäuden kommen so in den Genuss einer viel besseren Verbindung. Die grossen Antennenmasten werden dabei massiv entlastet und stehen wieder tatsächlich mobilen Kunden zur Verfügung. Zudem kann punktuell und bedarfsorientiert versorgt werden, statt flächendeckend laufend den Strahlenpegel für die ganze Bevölkerung zu erhöhen. Entscheidend für die vielen von Funkstrahlung betroffenen Menschen ist der Umstand, dass dadurch die Zwangsbestrahlung vermieden oder zumindest vermindert werden kann und man so dem Verursacherprinzip gerecht wird.

Am Donnerstag wird im Nationalrat darüber diskutiert, ob die Grenzwerte für Funkstrahlung erhöht werden sollen oder nicht. Eine allfällige Grenzwerterhöhung verhindert Innovationen in diesem Bereich und führt dazu, dass noch viele Jahre an überholter Dynosauriertechnologie mit grossen Antennenmaste festgehalten wird. Zudem würde der sträflich vernachlässigte Glasfaserausbau um weitere Jahre wenn nicht Jahrzehnte verzögert werden.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Broschüre (Link)

 

Freundliche Grüsse

Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein

www.funkstrahlung.ch

 

 

 

 

Der Bundesrat missachtet Bundesgerichtsurteile zum Ausbau der Stromnetze

Das Bundesgericht hat in vier Fällen, bei denen es um einen Ausbau (Kapazitätserhöhung) der Stromnetze geht, klar entschieden

  • Längenberg, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Riniken AG, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Lauerz, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
  • Hohle Gasse, die auszubauende Leitung muss verschoben werden, damit die Grenzwerte eingehalten sind

Hier gilt anzumerken: Wenn sich Leitungen im Boden befinden, werden die Grenzwerte zwangsläufig eingehalten.

Was macht nun die Stromindustrie? Sie lässt über den Bundesrat die entsprechenden Verordnungen und Gesetze ändern, um die Bundesgerichtsurteile umgehen zu können!

Der Dachverband Elektrosmog CH und LI hat diese Absicht in seiner Vernehmlassung zur geplanten Verordnungsänderung klar dokumentiert.

Zur Krönung schreibt der Bundesrat in seiner Begründung:

„Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher.“

Diese Beschreibung suggeriert „alles wird besser“, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist: Bei Leitungsausbauten sollen die Leitungen explizit nicht mehr in den Boden, Leitungsverschiebungen werden auch ausgeschlossen und die Grenzwerte müssen nach wie vor nicht eingehalten werden. Hier scheinen die Verfasser auf mangelnde Fachkenntnis des Parlaments zu hoffen.

Die Interessierten Kreise werden die Verordnungsänderung vom Bundesgericht auf Gesetzeskonformität überprüfen lassen, was zu einer weiteren beträchtlichen Verzögerung des Leitungsausbaues führen wird.

Ausführliche Informationen können unserer Stellungnahme im Anhang entnommen werden.

Geschichtliche Entwicklungen aus Sicht der Praxis und von Betroffenen

1992 Start der zweiten Mobilfunk-Generation mit getakteter („gepulster“) GSM-Strahlung im Ausland, 1994 in der Schweiz. Aufmerksame Kreise werden alarmiert durch das Bekanntwerden der ersten Beschwerden bei Anwohnern von GSM-Basisstationen, wie man sie in dieser Art bei der bisher ungetakteten Rundfunkstrahlung nicht kannte.

WLAN, massiver Schlafräuber – aber „Strahlung vernachlässigbar“ - Wie geht das zusammen?

Entgegnung von Peter Schlegel zu Interviews mit Martin Röösli im Tages-Anzeiger vom 31. März 2016 und im Beobachter online vom 1. April 2016

Fachleute für die Messung von Elektrosmog wissen, an welcher Art von Elektrosmog die Menschen leiden. Sie fühlen den Puls der Bevölkerung, sie kennen die Klagen und können deren Berechtigung beurteilen. „Seit der Nachbar den WLAN-Router rund um die Uhr eingeschaltet lässt, ist an Schlaf nicht mehr zu denken!“, hört man seit ein paar Jahren gehäuft. „WLAN nachts abgeschaltet: ich schlafe wieder!“ ist die dankbare Rückmeldung, falls der Nachbar ein Herz hatte.

Tipp 1: WLAN abschalten - Kabel benutzen

WLAN/Wifi kennt keine „4 Wände“ - Tag und Nacht senden WLAN-Router ihre Strahlung in die Runde und verursachen manchem Kopfschmerzen, Schwindel, Schlaflosigkeit und Schlimmeres.

Es scheint so bequem, von überall her direkten Zugang ins Internet zu haben. Private, Firmen, Schulen, Hotels, Spitäler …. WLAN wird als Grundbedürfnis angeschaut. Das Resultat ist eine weitere Erhöhung des Strahlungspegels  und unmittelbare Beschwerden von Betroffenen im Wirkungsbereich der WLAN/Wifi.

So können Sie sich und Ihr Umfeld vor der zusätzlichen Strahlenbelastung durch WLAN/WiFi verschonen:

- Verbinden Sie die regelmässig gebrauchten Geräte in Ihrer Wohnung mittels Kabel mit dem Internet (Computer, Laptop, Fernseher, Radio, Drucker, Spielkonsolen, Überwachungskameras, Telefon) – an den meisten Routern können vier oder mehr verschiedene Geräte angeschlossen werden.

- vor allem in Grundschulen und Kindergärten genügt ein verkabelter Computer – Setzen Sie sich dafür ein, dass an der Schule Ihrer Kinder keine WLANs installiert werden.

- In Hotels kann z.B. in den Zimmern ein Kabelanschluss angeboten werden, dazu eventuell ein WLAN-Hotspot in der Lobby – Für Wellnesshotels könnte dies ein zugkräftiges Werbemerkmal sein.

- Spitäler sollten aufgrund der grossen gesundheitlichen Problematik des WLAN und um den Datenschutz zu gewährleisten ganz darauf verzichten, vor allem in den Patientenzimmern.

- Büroarbeitsplätze zu verkabeln bringt nur Vorteile: gesündere Mitarbeiter, schnellere Datenraten (vor allem bei Glasfaseranschluss) und sicherere Datenübertragung.

- Wenn Sie in Ihrer Wohnung hin und wieder an einem unverkabelten Ort das Internet benötigen, kaufen Sie einen WLAN-Router mit Ein/Aus-Schalter. So können Sie das WLAN sofort nach Gebrauch wieder abschalten.

- Mittel- und Hochschulen sollen ihre WLANs mit Vernunft einsetzen und zumindest ausschalten, wenn sie nicht benötigt werden – Setzen Sie sich dafür ein, dass an höheren Schulen nur WLANs installiert werden, die sich abschalten lassen und dass die Lehrpersonen dies auch tun.

- WLAN in öffentlichen Verkehrsmitteln gehört nicht zum service public – machen Sie die Politiker Ihres Kantons auf die Notwendigkeit von strahlungsfreien Abteilen resp. Waggons im Zug aufmerksam.

- Internet über die Stromsteckdose (Power Line Communication PCL) ist keine gesündere Alternative zu WLAN. Auch die vom PLC ausgesandte Kurzwellenstrahlung kann massive Beschwerden verursachen und zudem verteilt sie diese via Elektroinstallation im ganzen Gebäude.

 

Links mit weiteren Infos zu diesem Thema:

Allgemeines zu WLAN:
- https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/vorsicht-wlan!/einfuehrung
- http://www.buergerwelle-schweiz.org/themen/strahlung_gesundheit/internet/

WLAN an Schulen:
- http://www.funkstrahlung.ch/index.php/aktivitaeten/wlan-an-schulen-2
http://wlan-an-schulen.ch/- https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/vorsicht-wlan!/entwicklung-von-wlan-an-schulen
- http://www.buergerwelle-schweiz.org/themen/strahlung_gesundheit/internet/wlan_in_schulen.html
- http://www.strahlungsfrei.ch/PDFs/SFK_WLAN_fuer_Kinder_und_Schueler_Klaus_Scheler_11-06-2015.pdf

WLAN deaktivieren und ausschalten:
- http://wlan-an-schulen.ch/index.php/informationen/wlan-ausschalten

Postkarte Tipp 1:

Postkarte Tipp 1 - WLAN abschalten - Kabel benutzen
Postkarte Tipp 1 - WLAN abschalten - Kabel benutzen

Empfehlung für die NR/SR-Wahlen vom 18.10.2015 (2)

Verschiedentlich wurden wir angefragt, wer sich von den vielen Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesparlament am ehesten für die Anliegen von Elektrosmog-Betroffenen einsetzt. Wir haben diesbezüglich die Geschäftsdatenbank des Nationalrates nach politischen Vorstössen von National- und Ständeräten durchforstet und ein „Wahlempfehlungs-PDF“ erstellt.

Unter der grünen Überschrift stehen unsere Wahlempfehlungen von NR, die im Zusammenhang mit „Elektrosmog“ in den letzten Jahren  Vorstösse gemacht haben, respektive unsere Veranstaltung in Bern im Bundeshaus besucht haben. Ganz speziell können wir hier Herrn Thomas Aeschi, SVP Zug, empfehlen, der uns bei der Organisation dieses Anlasses äusserst hilfreich war!

In unserer Liste haben wir nur Nationalräte berücksichtigt, die aktuell noch im Amt sind.

Gar nicht empfehlen können wir die Vertreter der BDP und FDP: Ihre politischen Aktivitäten zielen immer auf eine Lockerung der Grenzwerte hin (siehe rote Überschrift).

Wahlempfehlung_NR_SR_2015.pdf

Nationalratssaal im Bundeshaus

Publikation der neuen Rinderstudie von Prof. Hässig

Die neueste Studie von Prof. Michael Hässig von der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Zürich ist im Journal BMC Veterinary research http://www.biomedcentral.com/1746-6148/10/136 publiziert worden. Die Zusammenfassung auf Deutsch ist im EMF-Portal der Universität Achen http://www.emf-portal.de/viewer.php?l=g&aid=25180 publiziert.  


 

 

Verabschiedet sich der Bundesrat vom Atomausstieg ?

Im Rahmen der Gesetzesänderungen zur Implementierung der Strategie Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes) Hochspannungsleitung über ein Wohnquartier in Baarwill der Bundesrat die Volksrechte eliminieren, Bundesgerichtsentscheide aushebeln und Landschaften von nationaler Bedeutung mit neuen Hochspannungsleitungen überziehen.

Interessengruppe für WLAN mit Mass in Schulen, Kindergärten und Krippen

WLAN in den Schulen der Stadt Zürich laufen ohne Unterbruch, ein Ausschalten der Accesspoints ist nicht möglich. Die neue Interessengruppe für WLAN mit Mass in Schulen, Kindergärten und Krippen setzt sich dafür ein, WLAN mit Vernunft einzusetzen und zumindest die WLAN-Sender auszuschalten, wenn sie nicht benötigt werden. Wer mehr über diese Thema wissen möchte, findet auf der Homepage der Gruppe Informationen und die Möglichkeit, sich für einen Newsletter einzutragen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich aktiv zu engagieren. Melden Sie sich - wir geben gerne Auskunft! http://wlan-an-schulen.ch

Kinder und Handy

Zukunftstaugliche Mobilfunknetze?

Der Bericht des Bundesrates über zukunftstaugliche Mobilfunknetze zeigt mögliche Handlungsoptionen auf. Eine Lockerung der Strahlenschutzbestimmungen sei dabei nicht opportun, denn gesundheitliche Auswirkungen auch unterhalb der geltenden Grenzwerte werden nicht ausgeschlossen. Grundsätzlich betrachtet der Bundesrat die Einhaltung der Anlagegrenzwerte gemäss NISV nach wie vor als technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hatte in seiner Vernehmlassungsantwort zum Postulat Noser mögliche Auswege aus dem Mobilfunkdilemma beschrieben. Beispielsweise soll die ursprüngliche Konzeption des Mobilfunks als Aussenraumversorgung wieder gelten. Die Versorgung innerhalb von Gebäuden kann mit Inhouse-Repeatern oder Kleinstfunkanlagen (Femto-Zellen, wie sie Anbieter heute schon an Kunden abgeben) erfolgen, dies aber nur, wenn dem Problem der ungewollten Mitbestrahlung von Wohnungsnachbarn Rechnung getragen wird. Damit wäre eine Hauptursache des heute so hohen Strahlungspegels eliminiert.

Absolut nicht zur Diskussion stehen die bestehenden Grenzwerte, es sei denn zur Verschärfung. Die unkritische Einstellung der Behörden gegenüber dem privaten, von der Industrie initiierten Verein ICNIRP ist verhängnisvoll. Der Dachverband hat die Abhängigkeiten dieses Vereins in seinem Bericht detailliert beschrieben. Behörden und Bundesrat sollten sich auf die Empfehlungen der unabhängigen, internationalen  Expertengruppe der BioInitiative.org abstützen.

Anhang Bericht „Ausweg aus dem Mobilfunkdilemma“ als Link:

http://www.funkstrahlung.ch/images/pdf/umfrageantworten_bakom_bericht_postulat_noser.pdf

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 052 378 23 58

Lex Swissgrid - Nein danke!

Die zuständigen Bundesämter und der Bundesrat wollen die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) im Zusammenhang mit den Regelungen für Hochspannungsleitungen ändern. Viele der mehr als siebzig Jahre alten, maroden Hochspannungsleitungen sollten längst saniert werden, damit sie den Anforderungen an die neue Energiestrategie gerecht werden. Aufgrund der bestehenden Verordnung müsste dies gemäss mehreren aktuellen Bundesgerichtsentscheiden streckenweise auch mit einer Erdverkabelung der alten Leitungen geschehen. Der Industrie ist diese Massnahme - trotz besseren Wissens - offensichtlich zu kostspielig. Es scheint ihr im Sinne kurzfristiger Gewinne im Stromhandel deshalb einfacher zu sein, die massgebliche Verordnung so zu ändern, dass sich alte Leitungen sukzessive über viele Jahre hinweg laufend ausbauen lassen, ohne die Grenzwerte, wie sie für Neuanlagen gelten, einhalten zu müssen.

Gravierende Auswirkungen der WLANs an Schulen

Immer mehr Schulen richten in ihren Klassenzimmern einen drahtlosen Internetzugang (WLAN) ein. Dies mit der Begründung der besseren Verfügbarkeit auf Laptops, Tablets und Smartphones. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein ist sehr besorgt über diese Entwicklung. Alarmierende Erfahrungen zeigen, dass sich Funkstrahlung aus dem WLAN-Betrieb zu einem ernsthaften Elektrosmog-Problem entwickelt. An Schulen kann das aus mehreren Gründen besonders gravierende Auswirkungen haben:

Konsultation Lehrplan21

In der Diskussion um den umstrittenen Lehrplan21 ist ein wichtiger Aspekt noch überhaupt nie aufgetaucht: Im fächerübergreifenden Thema „ICT und Medien“ findet keinerlei Auseinandersetzung mit den Risiken der Funktechnik statt. Im Gegenteil ruft der flexible Einsatz von Laptops, Tablets und Smartphones nach der Einrichtung von drahtlosem Internetzugang (WLAN) in allen Schulzimmern. Gerade Funkstrahlung aus WLAN entwickelt sich aber zu einem ernsthaften Elektrosmog-Problem. An Schulen kann das besonders gravierende Auswirkungen haben, weil Schüler und Lehrpersonen den Strahlen des WLANs im Klassenzimmer während sehr langer Zeit ausgesetzt sind und nicht ausweichen können.

Erfassung von Strahlenschäden bei Nutztieren

Wegen der vielen gemeldeten Fälle von erkrankten Tieren in der Nähe von Mobilfunkantennenmasten will die veterinärmedizinische Abteilung der Universität Zürich eine systematische und landesweite Erfassung bei betroffenen Tierhaltern durchführen. Zu diesem Zweck wurde eigens eine online Datenbank eingerichtet, in der Betroffene via Internet ihre Schadenfälle melden können, bei denen als mögliche Ursache ein Mobilfunkantennenmast, eine Stromleitung oder andere elektrische Einrichtungen vermutet werden.

Blinde Kälber kein Einzelfall

Dutzende Kälber kamen in den letzten Jahren auf einem Hof in Reutlingen bei Winterthur mit grauem Star auf die Welt. Sie lebten in der Nähe einer Handyantenne. Das belegen Neugeborene Kälber (sz)Studien der Uni Zürich. Andere Krankheitsbilder bei landwirtschaftlichen Nutztieren in der Nähe solcher Antennen häufen sich.

Alles bloss Einzelfälle?

Blinde Kälber kein Einzelfall

Dutzende Kälber kamen in den letzten Jahren auf einem Hof in Reutlingen bei Winterthur mit grauem Star auf die Welt. Sie lebten in der Nähe einer Handyantenne. Das belegen Studien der Uni Zürich. Andere Krankheitsbilder bei landwirtschaftlichen Nutztieren in der Nähe solcher Antennen häufen sich.

Alles bloss Einzelfälle?

Professor Dariusz Leszczynski – die neue Strategie der WHO resp. ICNIRP

Prof. Dr. Dariusz Leszczynski referiert am 7. März 2015 anlässlich der 15. Generalversammlung von Gigaherz.ch in Thalwil.

Dariusz Leszczynski, Biochemiker mit zweifachem Doktortitel, begann seine Forscherlaufbahn bei der finnischen Strahlenschutzbehörde STUK im Jahre 1992. Dort stieg er die Leiter bis zum höchstbezahlten Research Professor hinauf. Dass Leszczynski sich mehreren Versuchen der Vorgesetzten, seine wissenschaftlichen Aussagen zu zensieren, widersetzte und außerdem seine Vorbehalte gegenüber dem Kurs der ICNIRP auch öffentlich nicht verhehlte, nahm man ihm übel, und schließlich wurde es ihm – wie weltweit schon mehreren Forschern aus ähnlichen Gründen – zum Verhängnis: Auf Ende 2013 verlor er seine Anstellung bei der STUK.

Leszczynski ist weiterhin als Dozent am Biochemischen Institut der Universität Helsinki tätig, ausserdem amtet er unter anderem als Chefeditor der Zeitschrift „Frontiers in Radioation and Health“ und als Verwaltungsratsmitglied von Cellraid. Ltd. Oulu, Finnland.  Er ist in verschiedensten Gremien als Experte eingeladen worden, sei es zum Hearing vor Mitgliedern des U.S. Kongresses über Mobiltelefone und Gesundheit im Jahre 2009 oder im IARC-Expertenpanel zum Entscheid über die Karzinogenität von Mobilfunkstrahlung von 2011 in Lyon. In seinem Blog (https://betweenrockandhardplace.wordpress.com/) entlarvt er Missstände in der Wissenschaft und bezeichnet diese als „Bad Science“.

Mehr zu Dariusz Leszczynski erfahren Sie hir: Dariusz-Leszczynski-curriculum-vitae.pdf

Zurzeit bereitet die WHO ein Projekt vor, das Gesundheitskriterien der elektromagnetischen Strahlung festlegen will. Leszczynski kritisiert die Zusammensetzung der verantwortlichen Arbeitsgruppe auf schärfste und wirft der WHO vor, sich von der ICNIRP gängeln zu lassen. In seinem Referat an der Generalversammlung von Gigaherz beleuchtet Leszczynski diese Zusammenhänge und zeigt die Folgen des vorgesehenen WHO-EMF-Projektes auf.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie auf http://www.gigaherz.ch/veranstaltung/einladung-zur-jubilaeums-generalversammlung/

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

Die mehr als siebzig Jahre alten, maroden Hochspannungsleitungen sollten saniert werden. Einerseits sieht das Umweltschutzgesetz eine Pflicht zur Sanierung vor, andererseits werden die alten Anlagen den Anforderungen an die neue Energiestrategie nicht gerecht. Darum soll die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) im Zusammenhang mit den Regelungen für Hochspannungsleitungen geändert werden. Bundesrat und BAFU ziehen es aber vor, die Verordnung so zu ändern, dass sich alte Leitungen sukzessive über viele Jahre hinweg laufend ausbauen lassen, ohne die Grenzwerte, wie sie für Neuanlagen gelten, einhalten zu müssen. Besonders irritierend ist der Umstand, dass die Erdverkabelung explizit ausgenommen werden soll, obwohl dies die wirksamste Massnahme zur Reduzierung von nichtionisierender Strahlung (NIS), der Vermeidung von hohen Übertragungsverlusten und der Schonung des Landschaftsbildes ist.

Die Vorlage stellt zweifelsfrei eine Lex Swissgrid dar. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat beantragt, den Revisionsvorschlag zur NISV wegen grundsätzlicher Mängel gänzlich abzulehnen.

Detaillierte Stellungnahme zur Verordnungsänderung

Anhang 1: Auszug aus dem erläuternden Bericht zur NISV von 1999

Anhang 2: Woher kommen unsere Mobilfunk-Grenzwerte?

Link zum Bioinitiative-Report 2012

Link zum Report der European Environment Agency, EEA 2013

Link zu den Vernehmlassungsunterlagen des BAFU

Link zur Medienmitteilung des Dachverbandes

Krebsregister mit unzuverlässigen Hirntumorstatistiken

Wann erhalten wir in der Schweiz das längst überfällige nationale Krebsregister? Die Frist zur Beratung einer im Dezember 2007 eingereichten parlamentarischen Initiative (07.501) ist vom Nationalrat im Juni 2014 nochmals um weitere zwei Jahre verlängert worden. Wer verzögert – oder hintertreibt – aus welchen Gründen die Schaffung einer zentralen Meldestelle?

Neues Bundesgesetz öffnet Schleusen für zukünftige Funkanwendungen

Das Bundesamt für Gesundheit hat den Vorentwurf für ein neues Gesetz in die Vernehmlassung gegeben, das den verheissungsvollen Titel „Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)“ hat. Der Titel des NISSG sowie die Definition der nichtionisierenden Strahlung (NIS) in Art. 2 Abs. a formulieren zusammengenommen den Anspruch, dass dieses Gesetz den Schutz vor jeglicher nichtionisierender Strahlung regeln soll; das betrifft den ganzen Frequenzbereich technisch erzeugter elektromagnetischer Felder und Strahlung von  Hausstrom-, Bahnstrom-, Rundfunk-, Mobilfunk- und Radar-Anlagen sowie von Infrarot-, Licht- und Ultraviolett-Strahlern. Dazu soll das Gesetz die technische Nutzung von Schall regeln. Es erstaunt bei diesem umfassenden Anspruch doch sehr, dass im erläuternden Bericht fast nur mit dem – unbestritten dringlichen – Schutz vor leistungsstarken Laserpointern argumentiert wird.

Elektrosmog-Monitoring - Artikel NZZ 25.5.2014

Im Artikel „Die grosse Elektrosmog-Offensive“ in der NZZ am Sonntag vom 25.5.2014 erklärt Jürg Baumann, Chef der Sektion Nichtionisierende Strahlung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), es solle eine möglichst repräsentative Erfassung von Elektrosmog in der Schweiz eingeführt werden. An verschiedenen Orten in der Schweiz seien bereits Messungen durchgeführt worden, nun wolle man ein bundesweites Monitoring durchführen, einerseits mit Modellrechnungen andererseits mit Messungen innerhalb- und ausserhalb von Gebäuden. An sich eine gute Sache, so denn wirklich repräsentativ gemessen wird, also auch an stark belasteten Stellen und mit genauen Messgeräten.

ICT und Medien im Lehrplan21

Gesundheitsrisiken werden ausgeblendet

In der Diskussion um den umstrittenen Lehrplan21 ist ein wichtiger Aspekt noch überhaupt nie aufgetaucht: Im fächerübergreifenden Thema „ICT und Medien“ wie auch unter „Natur, Mensch, Gesellschaft“ sowie bei „Natur und Technik“ findet keinerlei Auseinandersetzung mit den Risiken der Funktechnik statt. Im Gegenteil ruft der flexible Einsatz von Laptops, Tablets und Smartphones vermeintlich nach der Einrichtung von drahtlosem Internetzugang (WLAN) in allen Schulzimmern. Gerade Funkstrahlung aus WLAN entwickelt sich aber zu einem ernsthaften Elektrosmog-Problem. An Schulen kann das besonders gravierende Auswirkungen haben, weil Schüler und Lehrpersonen den Strahlen des WLANs im Klassenzimmer täglich während sehr langer Zeit ausgesetzt sind und nicht ausweichen können.

Drahtlose Computernetzwerke (WLAN) an Zürichs Schulen

Mit dem Projekt KITS3 will das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich jedes Schulzimmer und jeden Kindergarten mit Computern und funkbasierten Netzwerken (WLAN) ausrüsten. Die Funktechnologie werde sehr sorgsam eingesetzt, wird auf der Website der Stadt und in der Broschüre „WLAN in den Schulen der Stadt Zürich“ behauptet. Ein Augenschein im Schulhaus «Am Wasser», wo der Umbau auf WLAN letzten Sommer bereits vollzogen worden ist, zeigt ein anderes Bild: Weder ein Abschalten der Geräte bei Nichtgebrauch noch eine Leistungsregelung ist möglich, ausserdem sind die Access Points viel zu nahe an den Arbeitsplätzen der Schülerinnen und Schüler platziert.

Bundesrat will keinen Schutz für Schwangere vor Strahlung

Die Revision der Mutterschutzverordnung, die kürzlich zur Vernehmlassung stand, hat keine hohen Wellen geworfen. Mit der Änderung soll die Belastung von werdenden Müttern durch nichtionisierende Strahlung am Arbeitsplatz geregelt werden. Dabei handelt es sich um starke Magnetfelder und Funkstrahlung. Wenige haben gemerkt, dass das SECO viel zu hohe Grenzwerte vorschlägt, nämlich Werte, die der private und von der Industrie gegründete Verein ICNIRP im Jahre 1998 für die Allgemeinbevölkerung empfohlen hat. Diese Werte sind von der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) bereits 1999 mit den sogenannten Anlagegrenzwerten verschärft worden, weil sie keinen vorsorglichen Gesundheitsschutz bieten.

Überall dort, wo sich Menschen mehr als etwa zwei Stunden am Tag in Räumen (Büros, Werkstätten, Spitäler, Schulen, Restaurants, Wohnungen etc.) aufhalten können, gelten für nichtionisierende Strahlung die Anlagegrenzwerte der NISV. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass diese Anlagegrenzwerte keinen ausreichenden Schutz bieten und für immer mehr Menschen eine untragbar hohe Belastung darstellen. Dies gilt insbesondere für die unbestritten besonders empfindliche Personengruppe der Schwangeren und deren ungeborenen Kinder.

Dass mit der revidierten Mutterschutzverordnung jedoch noch viel höhere Grenzwerte auf Empfehlung eines Vereins mit Interessenkonflikten zur Industrie zugelassen werden sollen, ist schon sehr zynisch. Die Änderung der Verordnung scheint ein schleichender Angriff auf die von der Industrie als lästig empfundenen Anlagegrenzwerte zu sein.

Der Dachverband verlangt, dass die Grenzwerte für die Exposition von schwangeren Arbeitnehmerinnen durch nichtionisierende Strahlung in jedem Fall höchstens den Anlagegrenzwerten gemäss geltender NIS-Verordnung entsprechen dürfen. Für eine wirklich umsichtige Vorsorge wären allerdings massiv tiefere Schutzwerte nötig.

Stellungnahme Revision Mutterschutzverordnung 10.1.2014

Zusammenfassung der NIS-Verordnung in einem Artikel des BAFU in der Zeitschrift SafetyPlus 1/2005

Kapitel 19 des BioInitiative-Reports 2012 - Fetal and Neonatal Effects of EMF

Kapitel 24 des Bioinitiative-Reports 2012 - Key Scientific Evidence and Public Health Policy Recommendations

Links:

Bioinitiative-Report 2012: www.bioinitiative.org

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV: www.bafu.admin.ch

Das Auto ist kein Büro

40 Tote wegen telefonierenden Autofahrern: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat kürzlich die Verkehrsunfallstatistik für das erste Halbjahr 2013 veröffentlicht. Die häufigste und durchaus einfach zu vermeidende Unfallursache – nämlich das Telefonieren beim Fahrzeuglenken – wird in der aktuellen Statistik des ASTRA mit keinem Wort erwähnt.

Mit „lenken statt ablenken“ führen fast alle kantonalen Polizeikorps der deutschsprachigen Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein eine aktuelle Kampagne gegen die Ablenkung und Unaufmerksamkeit beim Fahrzeuglenken. Im Fokus steht die folgenschwere Unsitte der Nutzung von Handys bzw. Smartphones und anderer elektronischer Geräte durch Fahrzeuglenkende. Unaufmerksamkeit und Ablenkung ist auf Schweizer Strassen die häufigste Unfallursache. Ein Viertel bis ein Drittel aller Unfälle lassen sich drauf zurückführen. Untersuchungen von kantonalen Polizeikorps belegen, dass bei mindestens einem Drittel dieser Unfälle am Steuer telefoniert oder Kurzmitteilungen getippt wurden.

Basierend auf den Zahlen der Unfallstatistik für 2012 bedeutet das, dass jährlich mindestens 40 Tote, 467 Schwerverletzte und 2002 Leichtverletzte telefonierenden Autofahrern zum Opfer fallen. Untersuchungen im Ausland deuten darauf hin, dass es tatsächlich noch viel mehr Verkehrsteilnehmer sind, die dem vermeintlichen Kavaliersdelikt zum Opfer fallen. Die Tendenz bei diesem fehlbaren Verhalten ist insbesondere bei jungen Fahrzeuglenkern steigend.
Wissenschaftliche Studien belegen seit Jahren zweifelsfrei, dass sich telefonierende Fahrzeuglenker wie Angetrunkene mit mindestens 0.8 Promille Alkohol im Blut verhalten. Dabei spielt es kaum eine Rolle ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wird. Das Ablenkungsrisiko ist in beiden Fällen etwa gleich hoch und deshalb auch gesetzlich verboten. Während bei jedem Unfall generell Blutalkoholwerte ermittelt werden, wird nicht überprüft, ob zum Zeitpunkt des Unfalles telefoniert wurde oder nicht. Deshalb beruhen alle Zahlen bezüglich Ablenkung durch Handys, Smartphones, Tablet-Computer etc. auf Schätzungen.

Würde am Ort des Unfallgeschehens von der Polizei systematisch die Nachreichung eines Mobilfunkverbindungsnachweises von den Unfallverursachern verlangt, könnte zweifelsfrei festgestellt werden, ob elektronische Kommunikationsgeräte der Grund für eine mögliche Ablenkung waren oder nicht. Weshalb wird diese einfache und kostengünstige Massnahme nicht sofort vom ASTRA zur Umsetzung vorgeschlagen?

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat im Rahmen der Vernehmlassung zum zweiten Paket von Via sicura dem ASTRA diesen und zahlreiche weitere Vorschläge für mehr Sicherheit im Strassenverkehr bezüglich der Ablenkung durch Handys, Smartphones, Tablet-Computer etc. unterbreitet.

Kein Handy-Gespräch, keine SMS, kein Chat und kein Daten-Download ist so wichtig, dafür Menschenleben zu riskieren.

Siehe auch Nationalrätliche Interpellation Mobiltelefonie und Autounfälle von Geri Müller mit dem Kommentar des Dachverbandes zur Antwort des Bundesrates: Kommentar Interpellationsantwort

und die Stellungnahme des Dachverbandes zur Vernehmlassung von ViaSicura: Stellungnahme Eingabe ViaSicura2

Krokodilstränen der Mobilfunkanbieter

Medienmitteilung vom Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein, St. Gallen 19.12.2013

Krokodilstränen der Mobilfunkanbieter

In der Medienmitteilung mit dem Titel:

Ausbau der Mobilfunknetze: Internationale Vergleichsstudien belegen nachteilige Rahmenbedingungen für Schweizer Mobilfunkbetreiber

haben sich das ForumMobil und der schweizerische Verband der Telekommunikation (ASUT) am 3. Dezember 2013 über die vielen Knüppel beschwert, die ihnen den Bau von Antennen erschweren und verteuern sollen worunter schlussendlich die Konsumenten wegen hohen Gebühren leiden würden.

Viele Tageszeitungen haben das Thema aufgegriffen und entsprechende Artikel veröffentlicht. Die leider  unreflektierte Übernahme der betreffenden Medienmitteilung wirft Fragen auf.

Im Sinne einer nicht durch Eigennutz verfälschten, dafür aber neutralen und sachlichen Information, versenden wir unsere Gegendarstellung, welche die zum Teil völlig falschen Aussagen der Mobilfunkindustrie berichtigt.

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 052 378 23 58

Markus Lauener

Präsident

Dachverband Elektrosmog
Schweiz und Liechtenstein

Gegendarstellung

umfrageantworten_bakom_bericht_postulat_noser.pdf

Zukunft Mobilfunk - Postulat Noser

Nationalrat Ruedi Noser (FDP) verlangt in einem Postulat, dass der Bundesrat dem Parlament einen Bericht vorlegen soll, der die Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich des Mobilfunks darlegt. Aus gesamtheitlicher Sicht soll eine Auslegeordnung erstellt und eine Einschätzung über den Stand und die Zukunft der Mobilfunkentwicklung abgegeben werden. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) wurde mit der Ausarbeitung des Berichts beauftragt.

Zu diesem Zweck hat das BAKOM im Mai dieses Jahres verschiedene Interessengruppen und Behörden wie auch alle Mobilfunkbetreiber schriftlich zur zukünftigen Entwicklung des Mobilfunks befragt. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein wurde vom BAKOM von dieser Befragung zuerst bewusst ausgeschlossen und erst nach Intervention zu einer Stellungnahme eingeladen.

Nosers Vorstoss liest sich als Forderungskatalog der Mobilfunkindustrie. Deren Anliegen sind bekannt: Es geht darum, die geltenden Grenzwerte für Funkstrahlung zu erhöhen, obwohl diese aus gesundheitlicher Sicht bereits viel zu hoch sind. Zudem sollen für die Mobilfunkbetreiber unliebsame Bundesgerichtsentscheide via Gesetzgeber ausgehebelt und die Planungshoheit von Städten und Gemeinden bezüglich Mobilfunkmasten weitgehend beschnitten werden. Unterschwellig werden altbekannte, aber unbegründete Bedenken geschürt, wonach die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft angeblich leiden könnte, wenn dem Schutz der Gesundheit vor Strahlung mehr Gewicht gegeben werde.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein legt in einer umfassenden Antwort an das BAKOM dar, wie man mit Innovation und entsprechenden Rahmenbedingungen den Anforderungen an die zukünftige mobile Kommunikationsinfrastruktur sehr wohl gerecht werden kann, ohne die Bevölkerung einer übermässig hohen und damit nachweislich gesundheitsschädlichen Funkstrahlung auszusetzen. Die gesamte Wirtschaft wird davon profitieren, wenn durch gezielte strahlungsmindernde Massnahmen die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer erhalten bleibt. In unserer Umfrageantwort wird zudem erläutert, wie der Staat das volkswirtschaftliche Risiko des Technologiemonopols Mobilfunk vermindern könnte und damit Druckversuchen aus der betreffenden Branche besser widerstehen kann.

Empfänger: BR Leuthard, Alle Mitglieder von National- und Ständerat, BAKOM, BAG, BAFU, ARE, Kantone, Gerichte, Verbände, Parteien, Medien

Beilagen:

- unser Schreiben an BR Doris Leuthard, 26. Juli 2013

- unsere Umfrageantwort "Wege aus dem Mobilfunk-Dilemma", 26. Juli 2013

Gesundheitstipp März 2013

Die Konsumentenzeitung "Gesundheitstipp" hat in ihrer neuesten Ausgabe vom März 2013 unter Mitwirkung von Peter Schlegel einen sehr informativen Artikel über die Strahlenprobleme bei WLAN, WiFi und Wireless geschrieben und gibt Tipps, wie man sich schützen kann. Das Heft ist ab sofort an jedem Kiosk erhältlich, online ist der kostenpflichtige Artikel abrufbar unter http://www.gesundheitstipp.ch/themen/beitrag/1082268/Der_hausgemachte_Elektrosmog.


 

WOZ-Artikel vom 24.1.2013

Die Wochenzeitung WOZ hat ihren ausführlichen Artikel zu Elektrosensibilität vom 24. Januar 2013 auf ihrer Homepage freigeschaltet. Sehr lesenswert, denn immer mehr Menschen sind von diesem Leiden betroffen: http://www.woz.ch/1304/elektrosmog/todmuede-aber-hellwach

WOZ Wochenzeitung vom 24.1.2013


 

Neues Bundesgesetz öffnet Schleusen für zukünftige Funkanwendungen

Das Bundesamt für Gesundheit hat den Vorentwurf für ein neues Gesetz in die Vernehmlassung gegeben, das den verheissungsvollen Titel „Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)“ hat. Der Titel des NISSG sowie die Definition der nichtionisierenden Strahlung (NIS) in Art. 2 Abs. a formulieren zusammengenommen den Anspruch, dass dieses Gesetz den Schutz vor jeglicher nichtionisierender Strahlung regeln soll; das betrifft den ganzen Frequenzbereich technisch erzeugter elektromagnetischer Felder und Strahlung von  Hausstrom-, Bahnstrom-, Rundfunk-, Mobilfunk- und Radar-Anlagen sowie von Infrarot-, Licht- und Ultraviolett-Strahlern. Dazu soll das Gesetz die technische Nutzung von Schall regeln. Es erstaunt bei diesem umfassenden Anspruch doch sehr, dass im erläuternden Bericht fast nur mit dem – unbestritten dringlichen – Schutz vor leistungsstarken Laserpointern argumentiert wird.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein ist der Auffassung, dass hier ein neues Gesetz auf Vorrat geschaffen werden soll, das später auf Verordnungsebene verschiedenste weitere Regelungen mit ungenügendem Schutz ermöglicht. Ein solcher ist deshalb zu befürchten, weil der Gesetzesentwurf in krassem Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) steht. Im USG ist eine der fortschrittlichsten Errungenschaften unserer zivilisierten Gesellschaft verankert: das Vorsorgeprinzip. Es bedeutet, dass bereits dann Massnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden müssen, wenn absehbar ist, dass NIS schädliche Wirkungen haben. Im neuen NISSG soll darauf allen Ernstes verzichtet werden und explizit sogar eine „geringfügige Gefährdung“ von Personen durch NIS zulässig sein. Wieviel NIS von einem Laserpointer soll beispielsweise ein Polizist, Lokführer oder Pilot ertragen müssen, damit seine Augenschäden nicht bloss als geringfügig eingestuft werden?

Wir halten den Gesetzesentwurf für ein Abbild des wenig sachdienlichen Kompetenzgerangels zwischen den  beteiligten Bundesämtern unter Einbezug kantonaler Vollzugsorgane. Insbesondere betrifft dies das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Besonders irritierend ist auch, dass dem Bund erlaubt sein soll, private Unternehmen für Kontrollaufgaben beizuziehen. Aus anderen Bereichen ist hinlänglich bekannt, dass die Auslagerung behördlicher Aufgaben an Dritte dazu führt, dass für diese Aufgaben über kurz oder lang praktisch keine privaten Unternehmen ohne Interessenkonflikte mehr zu finden sind. In letzter Konsequenz wird sich die NIS-emittierende Industrie selber kontrollieren, was sicher nicht im Interesse der betroffenen Bevölkerung ist.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein ist daher der Auffassung, dass es zielführender ist, wenn der Gesetzesentwurf sorgfältig und ohne Zeitdruck überarbeitet wird. Insbesondere sollte geklärt werden, ob ein einheitliches Gesetz über ionisierende und nichtionisierende Strahlung geschaffen werden kann, das konsequent dem Vorsorgeprinzip im USG gerecht wird und dabei die aktuelle industrieunabhängige Forschung sowie die medizinische Praxiserfahrung berücksichtigt. Entgegen den wenig plausiblen Begründungen im Erläuternden Bericht könnte das Problem mit den Laserpointern, Solarien und Schall kurzfristig mit der Anpassung bestehender und, falls notwendig, auch mit neuen Verordnungen gelöst werden.

Ausführliche Stellungnahme des Dachverbandes

Link zum Gesetzesentwurf des BAG

Elektrosmog-Monitoring - NZZ-Artikel vom 25.5.2014

Im Artikel „Die grosse Elektrosmog-Offensive“ in der NZZ am Sonntag vom 25.5.2014 erklärt Jürg Baumann, Chef der Sektion Nichtionisierende Strahlung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), es solle eine möglichst repräsentative Erfassung von Elektrosmog in der Schweiz eingeführt werden. An verschiedenen Orten in der Schweiz seien bereits Messungen durchgeführt worden, nun wolle man ein bundesweites Monitoring durchführen, einerseits mit Modellrechnungen andererseits mit Messungen innerhalb- und ausserhalb von Gebäuden. An sich eine gute Sache, so denn wirklich repräsentativ gemessen wird, also auch an stark belasteten Stellen und mit genauen Messgeräten.

Messungen wie in Basel sind unbrauchbar
„Die Messungen müssen nicht sehr lang sein. Wichtiger ist, an möglichst vielen Orten zu messen.“ meint Jürg Baumann. Wenn, wie in Basel geschehen, zwei Personen mit dem Messgerät im Rucksack durch die Strassen schlendern, ergeben sich schon die ersten zwei groben Messfehler: Der Körper der Messperson schirmt in drei Viertel aller Messintervalle das Messgerät gegenüber der Mobilfunkantenne auf dem benachbarten Dach derart ab, dass das Messgerät bis zu zwölf Mal weniger anzeigt (in V/m). Theoretisch müsste die Person das Gerät auf einem Helm montieren und so das Gebiet abschreiten und nach spätestens jedem dritten Schritt eine Drehung um 360° machen. Der zweite, gravierendere Fehler, dem die Basler ihre tiefen Durchschnittswerte verdanken, ist die Beschränkung der Messwanderung auf die Trottoirs in der Innenstadt. Die mehrstöckigen Häuser schirmen die Strassenschluchten ideal vor dem Strahlenkegel der Mobilfunkantennen auf den Hausdächern ab. Schon auf Höhe eines dritten Stockwerkes ist die Strahlung 16 Mal höher als auf Strassenniveau (in V/m). Im sechsten Stock muss bereits mit Grenzwertüberschreitungen gerechnet werden.

Welches sind die „fraglichen Gebäude“?
„Immissionen von Handys, WLAN-Anschlüssen oder elektrischen Installationen lassen sich vor Ort messen. Zu diesem Zweck stattet man Personen mit Messgeräten aus, welche die fraglichen Gebäude und Gebiete während eines bestimmten Zeitraums abschreiten.“ – schreibt die NZZ. Wir wissen: Zu diesem Zweck müsste man an vielen exponierten Stellen stationär und über längere Zeit messen, da die Belastungsart zeitlich stark variiert. Das würde landesweit Millionen von Messpunkten bedingen und wäre fast nicht bezahlbar. Bei der Messung in Basel sind Handys und WLANs in den Wohnungen noch gar nicht berücksichtigt worden, allenfalls hat das Messgerät bloss das eine oder andere WLAN, das in einem Büro im Erdgeschoss betrieben worden ist oder ein paar Handys von Passanten erfasst. Um die von aussen kommende Strahlung in einer Wohnung zu erfassen, muss, gemäss Anordnung des Bundesamtes für Umwelt, stets bei offenem Fenster auf 1.5 m ab Fussboden gemessen werden. Wird das Monitoring des Bundes auch die Wohnungen in den oberen Stockwerken erfassen oder begnügt man sich wie bisher, alles auf einer Ebene von 1.5m über dem Erdboden darzustellen? Wird auch in hohen Gebäuden in den Hauptstrahlrichtungen der Antennen gemessen?

Das ewige Märchen der besseren Schweizer Grenzwerte
An dieser Stelle muss wieder einmal darauf hingewiesen werden, dass die Schweizer Bevölkerung nicht besser vor Elektrosmog geschützt ist als der Rest von Europa. Die vielzitierten strengeren Grenzwerte bestimmen, dass Mobilfunk-Sendeanlagen Orte für den Kurzzeitaufenthalt von Menschen mit maximal 61 Volt pro Meter bestrahlen dürfen (Immissionsgrenzwert). An Orten, an welchen sich Menschen lange oder dauernd aufhalten (z.B. in Wohnungen, Schulen, Büros) darf von jeder Antennenanlage nur ein Zehntel dieses Wertes auftreffen (Anlagegrenzwert, max. 6 V/m). In den meisten europäischen Ländern gilt der gleiche Immissionsgrenzwert für jede einzelne Antenne. Zudem ist ein Sicherheitsabstand rund um die Antenne definiert. Der in der Schweiz zusätzlich definierte Anlagegrenzwert von maximal 6 V/m an Orten für Daueraufenthalt (also in Gebäuden) wird von einer einzelnen Antenne sowohl in der Schweiz als auch im Ausland automatisch eingehalten. Dies geschieht infolge der Dämpfung durch Betondecken, Distanz und Abweichung zur vertikalen Senderichtung.
Zu erwähnen ist auch, dass alle WLANs, öffentlich oder privat, und Mikrofunkzellen, die in den Städten die Mobilfunkantennen ergänzen, keinem Grenzwert unterstehen und auch keine Bewilligung brauchen. Fakt ist, dass in den Ballungszentren von ganz Europa, inklusive Schweiz, etwa gleich viel Elektrosmog herrscht; der Datenverkehr und die Gerätedichte ist ja auch vergleichbar.

Die Grenzwerte schützen nicht genug
Die Aussage im BAFU-Bericht von 2013 „Bei diesem Belastungsniveau wurden bisher keine gesundheitlichen Auswirkungen nachgewiesen“ ist schlicht falsch. Fakt ist nämlich auch, dass gemäss allen wissenschaftlichen Studien, die nicht von der Mobilfunkindustrie gesponsert werden, Funkstrahlung bereits ab 0.02 V/m zur Störung im Wohlbefinden der Menschen führt und die Gesundheit von Organismen beeinflusst. Das kann, je nach Dauer, Art und Intensität der Belastung, zu mannigfaltigen Symptomen führen, von Schlafstörungen über Unfruchtbarkeit bis zum Hirntumor, von Wachstumsschäden an Bäumen über Bienensterben bis zur Kälberblindheit.

Warum gibt es keine Langzeitbeobachtungen?
Im Bericht steht auch „Methodisch ausgereifte Langzeitbeobachtungen fehlen praktisch vollständig.“ Warum wohl? Die Technologie existiert schon lang genug, um solche Beobachtungen machen zu können. Es ist, wie immer, viel Geld im Spiel: Weder die Mobilfunkindustrie noch der Bund haben ein Interesse an ungeschönten Informationen. Es ist zu befürchten, dass auch dieses Monitoring des Bundes aufgrund der unzulänglichen Messanordnung zum immer gleichen Resultat führen wird: Die Strahlenbelastung aus den Mobilfunkantennen sei unter dem Grenzwert und für die grosse Belastung aus Handys und WLANs seien wir selber schuld.

Strahlende Computernetzwerke (WLAN) an Schulen der Stadt Zürich

Mit dem Projekt KITS3 wi7 verschiedene WLAN-Accesspoints können empfangen werdenll das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich jedes Schulzimmer und jeden Kindergarten mit Computern ausrüsten und vernetzen. Mit der Begründung der schnelleren Verfügbarkeit und der Flexibilität wird dabei auf den drahtlosen Internetzugang mittels WLAN gesetzt und in den Schulzimmern WLAN-Accesspoints installiert. Bei einer kürzlichen Umfrage der beiden Zeitungen "20Min" und "BAZ" zu WLAN in Schulen war das Resultat eindeutig: zwischen 60% und 70% der Befragten wollen keine strahlenden WLAN an Schulen und in Kindergärten. Verschiedene Privatschulen sind bereits dazu übergegangen, auf drahtlosen Internetzugang zu verzichten und greifen stattdessen auf kabelgebundene Netzwerke zurück, um Gesundheitsschäden auszuschliessen.

Neuer Bioinitiative Report 2012

Die internationale Arbeitsgruppe der Bioinitiative hat ihren neuen und umfassenden Bericht zu den gesundheitlichen Risiken niederfrequenter und hochfrequenter elektromagnetischer Felder bzw. Strahlung herausgegeben. Er wird heute der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach fünf Jahren weiterer Forschungsarbeit ist offensichtlich, dass keinesfalls Entwarnung angebracht ist – im Gegenteil. Es wird eindringlich vor den bislang völlig unterschätzen Risiken funkbasierter Kommunikationstechnologien gewarnt, und die zuständigen Behörden werden zum raschen und entschlossenen Handeln aufgefordert.

Bereits 2007 hat die Bioinitiative-Arbeitsgruppe ihren ersten, weltweit stark beachteten Bericht herausgegeben. Der aktuelle Bericht von 2012 schliesst die seither publizierten rund 1800 neuen Studien von Forscherteams aus aller Welt mit ein. Er wurde von 29 führenden Wissenschaftlern aus zehn Ländern verfasst. Das herausragende Merkmal dieses Berichts besteht darin, dass er unabhängig von staatlichen Organen, Behörden und industriefinanzierten Organisationen entstand.

Der Bioinitiative-Bericht 2012 ist insbesondere unabhängig von denjenigen Industriekreisen entstanden, die für die überholten internationalen Grenzwerte verantwortlich sind. Seine Ergebnisse betreffen auch die verantwortlichen Behörden und Politiker in der Schweiz. Diese behaupten noch immer, dass wir weltweit die tiefsten Grenzwerte für Mobilfunkantennenstrahlung hätten. Tatsache ist jedoch, dass unsere Bevölkerung kaum besser geschützt ist als diejenige im Ausland.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein verlangt vor dem Hintergrund des Bioinitiative-Berichts 2012 und der bereits angelaufenen Einführung des mobilen Internets mit einer Verzehnfachung der Antennenzahl, die alten Grenzwerte von 1999 unverzüglich zu überprüfen und dabei die neuste unabhängige Forschung, aber auch die umfangreiche Praxiserfahrung zu berücksichtigen, die bei Ärzten und den im Dachverband zusammengeschlossenen Organisationen vorhanden ist.

http://www.bioinitiative.org

Logo Bioinitiative

Umfrage bei den kantonalen Erziehungsdirektionen

Mit einer Umfrage bei allen kantonalen Erziehungsdirektionen wollten wir als herausfinden, welche Kantone sich der Problematik bewusst sind, welche Empfehlungen sie den Schulgemeinden abgeben und ob sie bereit wären, entsprechende Massnahmen zum Schutz der Schüler und Lehrer vor WLAN Strahlung ergreifen.

Unfallursache Ablenkung durch Handy am Steuer

Ein Botschaftsangestellter der Schweiz fährt in den USA mit dem Auto eine Frau auf dem Fussgängerstreifen zu Tode und die Eidgenossenschaft wird in der Folge mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert. Während einer Testfahrt in Finnland entgleist ein Zug der Stadler Rail und es entsteht hoher Sach- und Imageschaden. Gemeinsam ist beiden Fällen, dass der Fahrzeuglenker bzw. der Lokführer zum Unfallzeitpunkt ein Handygespräch führte. Dabei handelt es sich keinesfalls bloss um zwei tragische Einzelfälle. Ablenkung beim Fahrzeuglenken ist laut aktuellen Statistiken landesweit und mit steigender Tendenz eine der häufigsten Unfallursachen. Handygespräche und die Bedienung anderer elektronischer Geräte sind eine der Hauptursachen für diese fatale Ablenkung.

Uns vorliegende schriftliche Antworten von kantonalen Polizeibehörden, den Verkehrsverbänden, der zuständigen Bundesrätin bzw. dem ASTRA, der BfU und dem BAG zeigen, dass allen Stellen die Problematik hinlänglich bekannt ist. Bevor beim Gesetzgeber aber nicht der klare politische Wille vorhanden sei, scheue man sich vor dringend notwendigen Gegenmassnahmen.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein schlägt im angehängten Schreiben vor, wie sich das gravierende Problem mit ein paar wenigen Massnahmen wesentlich entschärfen liesse. Alle Mitglieder des National- und Ständerats sind mit dem beiliegenden Brief gebeten worden, in dieser dringlichen Angelegenheit mit entsprechenden Vorstössen im Parlament zu handeln. Denn - kein Handygespräch kann so dringlich sein, dafür Menschenleben zu riskieren.

images/pdf/bundesversammlung_info_23_9_12.pdf

Unfallursache Handy / Tragischer Car-Unfall vom 13. März bei Siders

Es wird bereits spekuliert, dass der Fahrer des Unglücksbusses bei Siders durch elektronische Geräte abgelenkt gewesen sein könnte. Wurde überprüft, ob der Fahrer während dem Unfall mit dem Handy telefonierte oder ein anderes elektronisches Gerät bediente und damit abgelenkt war? Wurden die Verbindungsdaten bei den Mobilfunkbetreibern bereits eingeholt?

Diese und noch weitere Fragen haben wir der Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten gestellt, denn es müssen alle Risikoquellen überprüft werden um zu verhindern, dass in Zukunft wieder solch schreckliche Unfälle passieren. Unseren Brief an die Regierung des Kantons Wallis finden Sie hier.

Sogar Autohersteller warnen vor dem Gebrauch des Handys in Fahrzeugen. Eine Auswahl von Warnhinweisen in Gebrauchsanleitungen von MAN und VW finden Sie hier.

Unfallursache Handy ?

Warnung des US-Sicherheitsrats
Der U.S. amerikanische Sicherheitsrat warnt vor Handy-Nutzung in Fahrzeugen. "National Safety Council: Understanding the distracted brain - why driving while using hands-free cell phones is risky behavior" White Paper March 2010

Telefonieren und sms am Steuer
bfu-Faktenblatt Nr. 03 2009

Warnung von Fahrzeugerstellern
Fahrzeughersteller warnen vor Handy-Nutzung in Fahrzeugen. Warnhinweise in Gebrauchsanleitungen von MAN, VW und Opel.

Herztätigkeit wird durch Funkstrahlung gestört
Eine Provokationsstudie von Ph.D. Magda Havas mit Herzratenvariabilität zeigt, dass Mikrowellenstrahlung das vegetative Nervensystem beeinflusst. Zusammenfassung und Kommentar der Studie.

Wer telefoniert, fährt schlechter
Spiegel online, 12. Dezember 2002

Elektromagnetische Felder und Gesundheit
WHO Fact sheet No 193, May 2010

Handy am Steuer - eine Gefahr für alle
In den USA sollen Telefongespräche während des Fahrzeuglenkens generell verboten werden. weiter...

Vergleich Handy am Steuer mit Fahren im angetrunkenen Zustand
Studie der Universität Utah von 2006

Datenverkehr und Netzkapazität

Arieso in Newcastle – der Netzwerkspezialist berät Mobilfunkbetreiber und Firmen in der ganzen Welt - hat im November 2011 die Daten von 1.1 Mio europäischen Mobilfunk-Nutzern während eines ganzen Tages analysiert. Resultat: Die Spanne zwischen Extremnutzern und dem Rest der Bevölkerung wird grösser: nur 1 % der Nutzer ist heute für die Hälfte des ganzen Datenverkehrs verantwortlich!

Noch 2009 beanspruchten die 3 % Heavy-User 40 % der Netzkapazität, heute sind es bereits 70 %. Diese Nutzer verwendeten zu 2/3 Laptops, zu knapp 1/3 Smartphones, nur 3 % waren I-Pads. Das extreme Ungleichgewicht im Konsum von Mobilfunkdiensten ist ein weiteres Beispiel einer relativ kleinen Gruppe von Individuen, die eine begrenzte Ressource monopolisieren.

Die starke Zunahme der Smartphones wird zu einer grossen Zunahme des Datenverkehrs führen, Experten von Ericsson rechnen mit einer Verzehnfachung innert 5 Jahren.

Fazit: Ist unter dem historischen Auftrag der Errichtung von mobilen Telefondiensten ein dermassen exzessiver Technologieausbau gedeckt? Die bekannten Schäden an Mensch und Umwelt rufen nach einer starken und raschen Regulierung dieser Entwicklung.

Arieso, news, 06 January 2012: http://www.arieso.com/news-article.html?id=89
The New York Times, January 5, 2012: http://www.nytimes.com/2012/01/06/technology/top-1-of-mobile-users-use-half-of-worlds-wireless-bandwidth.html?_r=1&ref=technology

Blinde Kälber wegen Antennenmast?

Mit Vorbehalt wissenschaftlich bestätigt

Veterinärmediziner der Universität Zürich haben über Jahre systematisch blinde Kälber auf dem Rütlihof von Hans Sturzenegger in Reutlingen untersucht. Als dort nämlich 1999 eine Mobilfunkanlage mit Antennenmast errichtet wurde, kamen in den Folgejahren über fünfzig Kälber mit nukleärer Katarakt (grauer Star) auf die Welt. Das ist wesentlich mehr als im schweizerischen Durchschnitt. Nachdem die Antenne 2006 abgebrochen wurde, sind keine auffälligen Erkrankungen mehr festgestellt worden. Jetzt liegen die Ergebnisse der Fallstudie in der aktuellen Ausgabe des Schweizer Archivs für Tierheilkunde vor.

Versteigerung LTE-Konzession

Milliardenbeträge bestimmen künftiges Verhalten der Behörden beim Mobilfunk

Unter Ausschluss jeder öffentlichen Diskussion, ziehen Bundesrat und ComCom die Versteigerung der neuen Mobilfunkkonzessionen durch. Andere Länder – so Israel - weigerten sich, ohne Kenntnis der möglichen Gesundheitsfolgen diese 4. Generation des Mobilfunks zu erlauben. Die Schweiz hat hingegen bis heute nicht eine einzige Studien zu den Risiken dieser neuen Funktechnologien in Auftrag gegeben.

Hoffen unsere Behörden und die Betreiber, dass die langfristig zu erwartenden gesundheitlichen Schäden der Funkstrahlung, in der Schweiz gar nie eingeklagt werden können, weil sie viel zu früh verjähren? So wie die vielen Asbestopfer in der Schweiz heute vom Gesetzgeber regelrecht verhöhnt werden, wird es zukünftig wohl auch den Strahlenopfern des Mobilfunks ergehen.

Bern könnte sich täuschen: während sich das Asbest-Drama über Jahrzehnte entwickelte, werden wir beim Mobilfunk in absehbar kurzer Zeit mit den Folgen dieser Technologie konfrontiert sein. Erste Hinweise darauf, was uns erwarten wird, geben die vielen gesundheitlichen Schäden bei landwirtschaftlichem Nutzvieh, die bereits nach sehr kurzer Zeit belegbar sind.

Es stellt sich die Frage, ob nicht wenigstens 10% der zu erwartenden Konzessionsgebühren für Forschungszwecke eingesetzt werden sollen. Es könnten damit nämlich im Sinne einer Vorwärtsstrategie möglichst rasch neue Technologien erforscht und entwickelt werden, die weniger Funkstrahlung freisetzen. Insbesondere sollten vom Gesetzgeber rasch Lösungen vorgeschrieben werden, welche endlich die unerwünschte Zwangsbestrahlung beenden.

Datenverkehr und Netzkapazität

Arieso in Newcastle – der Netzwerkspezialist berät Mobilfunkbetreiber und Firmen in der ganzen Welt - hat im November 2011 die Daten von 1.1 Mio europäischen Mobilfunk-Nutzern während eines ganzen Tages analysiert. Resultat: Die Spanne zwischen Extremnutzern und dem Rest der Bevölkerung wird grösser: nur 1 % der Nutzer ist heute für die Hälfte des ganzen Datenverkehrs verantwortlich!

Noch 2009 beanspruchten die 3 % Heavy-User 40 % der Netzkapazität, heute sind es bereits 70 %. Diese Nutzer verwendeten zu 2/3 Laptops, zu knapp 1/3 Smartphones, nur 3 % waren I-Pads. Das extreme Ungleichgewicht im Konsum von Mobilfunkdiensten ist ein weiteres Beispiel einer relativ kleinen Gruppe von Individuen, die eine begrenzte Ressource monopolisieren.

Die starke Zunahme der Smartphones wird zu einer grossen Zunahme des Datenverkehrs führen, Experten von Ericsson rechnen mit einer Verzehnfachung innert 5 Jahren.

Fazit: Ist unter dem historischen Auftrag der Errichtung von mobilen Telefondiensten ein dermassen exzessiver Technologieausbau gedeckt? Die bekannten Schäden an Mensch und Umwelt rufen nach einer starken und raschen Regulierung dieser Entwicklung.

Arieso, news, 06 January 2012: http://www.arieso.com/news-article.html?id=89
The New York Times, January 5, 2012: http://www.nytimes.com/2012/01/06/technology/top-1-of-mobile-users-use-half-of-worlds-wireless-bandwidth.html?_r=1&ref=technology

Netzausbau mit Mikrozellen

Mobilfunknetz – Ausbau nur, wenn Belastung sinkt.

Zum angekündigten Ausbau des Swisscom Netzes mit Mikrozellen.

Swisscom will nächstes Jahr noch mehr Daten übertragen können.Von dieser Meldung ist höchstens der Aspekt positiv, dass nun sämtliche Antennen der Swisscom mit Glasfaser erschlossen werden sollen - dies erlaubt die Elimination der letzten bestehenden Richtstrahlverbindungen zwischen einzelnen Antennen. Die anderen Anbieter Orange und Sunrise verbinden ihre Antennen weiterhin mit Richtstrahlung.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein sieht allerdings in der zusätzlichen Anwendung von Mikrozellen in den Städten die reale Gefahr, dass die Gesamtbelastung durch die gepulste Mikrowellenstrahlung erneut zunimmt, weil jeder Netzausbau unmittelbar eine höhere Nachfrage generiert.

Aus biologischer und präventivmedizinischer Sicht ist der Schweizer Grenzwert von 6 V/m sehr stark überhöht. Es ist belegt, dass empfindliche Menschen bereits bei einem tausendstel dieses Wertes gesundheitliche Stö-rungen erfahren. Wenn nun im Nahbereich tausende Mikrozellen installiert werden, ohne dass die weiter ent-fernten Antennen in ihrer Leistung entscheidend reduziert werden, führt das zu einer massiven Mehrbelastung.

Da bisher auf der Höhe des Erdgeschosses die Strahlenbelastung vergleichsweise gering war, wird das mit der Einrichtung von zahllosen – bewilligungsfrei - zu errichtenden Antennen völlig umgekehrt: elektrosensible Menschen werden definitiv aus den Städten vertrieben. Das sind mittlerweile bereits 10 % der Bevölkerung.

Aus diesen Gründen fordert der Dachverband ein Moratorium aller Ausbauten des Mobilfunknetzes, bis die Unschädlichkeit der Mobilfunkstrahlung bewiesen ist.

Handy-Gespräche am Steuer verboten

In den USA sollen Handy-Gespräche während des Fahrzeuglenkens generell verboten werden

Die nationale Verkehrssicherheitsbehörde der USA (NTSB), legte an der Sitzung ihres Ausschusses vom 13. Dezember 2011 einen umfassenden Katalog mit Empfehlungen zur Vermeidung von Verkehrsunfällen wegen Unaufmerksamkeit vor.

Anhand eines eindrücklichen Verkehrsunfalls mit verschiedenen Beteiligten, wurde unter mehreren Risikofaktoren dargelegt, wie gefährlich insbesondere die Ablenkung von Autofahrern durch Handy-Gespräche, durch SMS-Schreiben und durch das Bedienen elektronischer Geräte wie Smartphones sein kann. Untersuchungen zeigen nämlich, dass diese gefährliche Ablenkung des Fahrers auch dann gegeben ist, wenn mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert wird. Deborah A.P. Hersman von der NTSB sagt dezidiert: «Nicht wo Ihre Hände sind, sondern wo Ihr Hirn ist, zählt.» Als logische Konsequenz empfiehlt die nationale Verkehrssicherheitsbehörde der USA, die Gesetzgebung so anzupassen, dass generell tragbare elektronische Geräte für alle Fahrzeuglenker in Zukunft verboten werden. Solche Geräte sollen nur noch in Notfallsituation zulässig sein, oder wenn sie so konzipiert sind, dass sie das eigentliche Fahren unterstützen.

Es wird zudem empfohlen, das Verbot mit Nachdruck landesweit durchzusetzen und eine umfassende Aufklärungs- und Informationskampagne für Autofahrer zu lancieren. Ausserdem wird der Verband der Handy- und Unterhaltungselektronikhersteller (CTIA) aufgefordert, technische Lösungen zu entwickeln, die dem Fahrzeuglenker das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt verunmöglichen, es in Notfällen aber zulassen. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen soll die Zahl der ständig steigenden Unfälle wegen Unaufmerksamkeit rasch gesenkt werden. In den USA kamen vergangenes Jahr rund 3'000 Menschen wegen Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr ums Leben.

Eine Untersuchung der Kantonspolizei Thurgau vom Frühling 2011 hat ergeben, dass rund ein Drittel aller Verkehrsunfälle wegen Unaufmerksamkeit, auf das Konto von telefonierenden Fahrzeuglenkern geht. Zahlreiche Untersuchungen und Studien zeigen nämlich, dass das Telefonieren am Steuer genau so risikoreich ist, wie das Fahren in angetrunkenem Zustand. Dabei spielt es keine Rolle ob mit oder ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wird. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat aus diesem Grund alle kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga schriftlich angefragt, um zu erfahren, was unsere Behörden gegen die prekäre Situation zu unternehmen gedenken.

Die verschiedenen Antwortschreiben der zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden zeigen, dass das Problem offensichtlich hinlänglich bekannt ist. Die Verantwortlichkeiten werden allerdings abgeschoben und die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse mit zum Teil abstrusen Begründungen nicht anerkannt. Ernsthafte Gegenmassnahmen seien nicht geplant, da man Umsetzungsschwierigkeiten befürchtet. Besonders irritierend ist die Reaktion von BundesrätinSommaruga, welche durch ihr Bundesamt für Strassen (ASTRA) mitteilte, dass neben wissenschaftlichen Erkenntnissen auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt werden müssten. Im Klartext heisst das wohl, dass man auf die finanziellen Interessen der Handy-Firmen Rücksicht nehmen müsse. Die vielen durch Unaufmerksamkeit im Strassenverkehr geopferten Menschenleben zählen bei unseren Behörden demnach wenig bis gar nichts.

Frei übersetzter Auszug aus der Rede der Vorsitzenden des NTSB, Deborah A.P. Hersman
«[...] Zwei Leben wurden in einem unaufmerksamen Augenblick ausgelöscht und 3'000 weitere Men-schen verloren im vergangenen Jahr auf ähnliche Weise ihr Leben im Strassenverkehr. Leben - ausgelöscht in einem Augenblick, während dem Tippen einer SMS, während eines Tastendrucks. [...] Ja - wir haben elektronische Geräte, um in Verbindung zu bleiben. Aber - ein Unfall unterbricht diese Verbindung - dauerhaft. Es ist an der Zeit, diese Unaufmerksamkeit zu stoppen. Kein Anruf, keine SMS, kein Daten-Update ist ein Menschenleben wert. [...]»

Auszug aus dem Antwortschreiben (27.9.2011) von Direktor Rudolf Dieterle des Bundesamtes für Strassen, welches er im Auftrag von Bundesrätin Sommaruga an den Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein schickte.
«[...] Tatsächlich besagen neue Studien, dass das Telefonieren am Steuer mit Freisprecheinrichtung einen grösseren Ablenkungseffekt haben kann als bisher angenommen. [...] Politische Entscheide stützen sich zudem nicht nur auf wissenschaftlichen Erkenntnissen ab; sie müssen auch andere Aspekte wie die Praktikabilität, die Verhältnismässigkeit und die Wirtschaftsverträglichkeit in die Überle-gungen miteinbeziehen. [...] Ein Verbot für das Telefonieren mit einer Freisprechanlage ist daher in nächster Zeit nicht zu erwarten. Laufend sind wir aber daran, die neuesten Erkenntnisse, welche für ein generelles Handyverbot sprechen, zu prüfen. [...] »


Weitere Informationen
http://www.ntsb.gov/news/events/2011/gray_summit_mo/presentations.html
http://www.nsc.org/Pages/NSCApplaudsIIHSEffortstoUnderstandEffectsofCellPhoneUseLegislation.aspx
http://www.20min.ch/digital/handy/story/28492436
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/10959396
http://www.lenken-statt-ablenken.ch
http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/7153070.stm
http://www.trl.co.uk/

Politbarometer Wahlen 2011

Gesundheitsschutz scheidet Parteienlandschaft

National- und Ständeratskandidaten äussern sich zum brisanten Thema Elektrosmog:
Präsentation aufschlussreicher Umfrageergebnisse.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein wollte von den künftigen Bundesparlamen­tariern wissen, wie ernst sie die zunehmende Belastung durch Elektrosmog und den notwendigen Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit neuen Technologien nehmen. Er verschickte vor etwa einem Monat an alle Kandidaten einen zehn Punkte umfassenden Fragebogen zum Gesundheits­risiko von Mobilfunktechnologien, dem Informationsstand über Elektrosmog, der Einführung von intel­ligenten Stromzählern (Smart-metering) und dem mobilen Internet (LTE). Bis zum heutigen Zeitpunkt haben sich knapp 10% der Kandidaten an der Umfrage beteiligt. Am meisten interessierten sich - wenig überraschend - Grüne mit 22 %, EVP mit 16.4 % und SP mit 14 % (je mit Jung-Parteien), sehr viel weniger Interesse zeigten CVP mit 4.5 % und FDP mit 1.7 %  am Total aller Antwortenden.

Elektrosmog wird Thema

Interessant wird die Umfrage dort, wo sich über alle Parteien hinweg klare Trends in den Antworten zeigen (siehe Grafiken im Anhang):

  • Breit unterstützt wird die Forderung nach mehr Information zu Risiken des Elektrosmogs und die (Wieder-)Einführung von handyfreien Ruhewagen im Öffentlichen Verkehr
  • Eine sofortige und rigorose Durchsetzung des gesetzlichen Verbots von Handygesprächen im Auto wird durchwegs verlangt.
  • Kinder, Kranke und Schwangere sollten besser vor Funkstrahlung geschützt werden, andererseits lehnt die Mehrheit die Einführung eines Schutzalters von 16 Jahren beim Handy-Gebrauch ab.
  • Vor einer allfälligen Einführung neuer Technologien für das mobile Internet (LTE), sollen die gesundheitlichen Risiken umfassend geklärt werden.

Krankheitsbild Elektrosensibilität noch wenig bekannt

Wenig überraschend zeigt sich, dass das Krankheitsbild Elektrosensibilität – als Folge übermässiger Strahlenbelastung – auch bei den Kandidierenden noch wenig bekannt ist.

Für den Dachverband Elektrosmog gibt die Umfrage interessante Hinweise auf seine künftigen Arbeitsschwerpunkte zur Information der Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger hinsichtlich der Risiken und Folgen von Elektrosmog, zu denen auch die noch viel zu hohe elektromagnetische Strahlung moderner Kommunikationstechnologien immer eindeutiger gehört.

Politbarometer Wahlen 2011 Antworten kumuliert

Petition abgelehnt

Ohne eine einzige Wortmeldung haben sowohl Nationalrat wie Ständerat die Petition abgelehnt !

Rund 20'000 Unterschriften

Bern – Neun Organisationen für den Schutz vor Elektrosmog in der Schweiz geben dem Bundesparlament heute über 19'135 Unterschriften der Petition für weniger Funkstrahlung.ch ab. Gefordert wird eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Ausgestaltung moderner Funktechnologien. Geräte des täglichen Lebens, die Funkstrahlung abgeben, sollen auffällig gekennzeichnet werden. Ausserdem sollen Gemeinden die Planungshoheit für die Standorte von Mobilfunkantennen zurückerhalten.

Seit Anfang Jahr sammelten die beteiligten Organisationen Unterschriften für die Petition für weniger Funkstrahlung.ch. Die Unterschriftensammlung verlief mit fast 20‘000 Unterschriften erfolgreich, obwohl die grossen Umweltverbände und Konsumentenschutzorganisationen leider noch abseits standen. Auch seitens der Bundesparteien gab es keine offizielle Unterstützung. Ebenso lehnt die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission UREK-N die Anliegen der Petition mit aus fachlicher Sicht nicht haltbaren Argumenten ab. Offensichtlich besteht ein grosses Informationsdefizit. Hinter der Petition stehen neben den neun Organisationen auch viele Betroffene und Experten aus den Bereichen Medizin, Forschung, Planung und Jurisprudenz. Auch viele Politiker und Behörden aus Gemeinden unterstützen die Petition.

Ein stetig wachsender Teil der Bevölkerung hat Bedenken gegenüber der zunehmenden Belastung durch Funkstrahlung bzw. Elektrosmog. Viele sind dadurch bereits gesundheitlich beeinträchtigt. Die einseitige, unvollständige Kommunikation der Forschungsergebnisse sowie eigene Erfahrungen haben dazu beigetragen, dass die Menschen nicht mehr an die offiziell betonte Unschädlichkeit der Funkstrahlung glauben. Sie verlangen einen besseren Schutz, glaubwürdige Grenzwerte, klare Informationen, unabhängige Forschung und vor allem Mitbestimmung. Strengere Vorschriften können bestehende Technologiemonopole aufbrechen und Innovationen hervorbringen, die letztlich allen dienen, der Wirtschaft und der Bevölkerung.

Mit der Petition für weniger Funkstrahlung.ch stützen wir in erster Linie die parlamentarische Initiative von NR Christian van Singer, über die in der laufenden Session abgestimmt werden soll. Auch den anderen hängigen parlamentarischen Vorstössen zum Thema Elektrosmog möchten wir Nachdruck verleihen.
Im Anhang ist ein Dossier mit ausführlichen Informationen zu finden, welches das Thema von allen Seiten kritisch beleuchtet. Heute um 14:00 Uhr wird die Petition im Rahmen einer kleinen Aktion dem Bundesparlament in Bern übergeben

Kampagne zur Durchsetzung des Telefonierverbotes

Kampagne zur Durchsetzung des Telefonierverbotes wird von weniger Funkstrahlung.ch begrüsst.

Die unhaltbare Situation auf unseren Strassen ist aufmerksamen Verkehrsteilnehmern – vor allem aber den Radfahrern und Fussgängern - seit langem bekannt. Sie verlangen darum eine konsequente Einforderung der Telefonie-Daten der beteiligten Fahrzeuglenker bei Unfällen.

In diesem Zusammenhang ist auch interessant, was die Justizministerin Widmer-Schlumpf zu dieser Forderung zu sagen hat. In einem juristischen Hochseilakt – gegen die Regeln aller Logik verstossend – geht sie davon aus, dass sich im Falle eines Unfalls der zugrunde liegende bewusste Verstoss gegen die Verkehrsregelnverordnung von selbst dem Untersuchungsrichter mitteilt. Und aus diesem Grund sei im Allgemeinen davon abzusehen Telefonverbindungen zu überprüfen.

Dabei ist klar: wenn eine Autolenkerin das Telefon betriebsbereit neben sich hinlegt, ist das eine vorbereitende Handlung zu einem Verstoss – und wenn sie ein Gespräch dann noch ent-gegennimmt ein vorsätzlicher Entscheid dazu. Somit ist ein „Eventualvorsatz zu schwerer Körperverletzung“ und „Gefährdung des Lebens“ bei jedem betriebsbereiten Gerät in Reichweite des Lenkers gegeben. Jetzt fehlt also noch eine Kampagne, die sich an die Untersuchungsbehörden richtet.

Definitiv besser wird es nur durch die Pflicht, die Betriebsdaten eines Fahrzeugs automatisch für einige Minuten zu speichern, inklusive einer fotografischen Aufnahme des Lenkers; bei einem Unfall sind so sämtliche relevanten Ereignisse abrufbar. Das müsste vor allem auch die Versicherer – vor allem die Krankenversicherer – brennend interessieren. Kosten für diese Präventionsmassnahme: knapp über 100 Franken pro Fahrzeug…

Kälber, Bienen und Bauern

Kälber, Bienen und Bauern - Warum sie zuerst unter Strahlung leiden

Frühling. Sind meine Kühe gesund?

Habe ich problemlose Geburten im Stall? Mehr und mehr Bauern klagen über bis zu 40 % Totgeburten, Kälberblindheit, Erkran-kungen der Gelenke, Euter, sinkende Milchleistung. Das geht auch massiv ins Geld, einzelne Betriebe haben Einnahmenausfälle von zehntausenden Franken pro Jahr. Die Landwirte müssen in dieser Lage zudem mit medizinischen und juristischen Gutachten gegen die Antennenbetreiber kämpfen: ein Martyrium, ganz abgesehen vom Leid, das nicht nur ihre Tiere, sondern auch sie selbst betrifft. Und interessant: die Probleme sind weniger intensiv, wenn die Sendeleistung der nahe liegenden Mobilfunkantennen reduziert wird und hören ganz auf, sobald sie abgestellt und rückgebaut werden. Leider braucht es regelmässig intensivsten Druck auf Behörden und Betreiber, bis es soweit ist!

Frühling. Stunde der Wahrheit für Imker

Haben meine Völker den Winter überlebt? Nur Völker mit guter Futterversorgung sind vital und halten Krankheitserregern stand. „Plötzlicher Zusammenbruch der Kolonie“ nennt man das spurlose Verschwinden der Arbeiterinnen - der Stock samt der Königin, den jungen Bienen und der Brut hungert aus. Experten verneinen, dass der lang anhaltende Winter die Ursache sein kann, wenn gesunde Völker mit genügend Individuen eingewintert wurden. Auch bei Bienen geht’s vor allem ums Fressen: woran liegt es also, dass sie nicht genug zu fressen kriegen?

Die Biene nimmt die Feldlinien des Erdmagnetismus wahr und ist damit auch sensibel auf elektrische und magnetische Felder. Für die Wahrnehmung der Feldlinien des Erdmagnetismus ist eine Vielzahl winziger, parallel ausgerichteter eisenhaltiger Kristalle verantwortlich: im Stock angekommen, kommunizieren die Bienen (im Dunkeln) mit dem bekannten Schwänzeltanz: sie teilen durch „Vortanzen“, also übermitteln von Schwingungen, den anderen die Koordinaten der Futterquelle mit. Wenn diese Kommunikation durch fremde Strahlenquellen im Feld und im Stock gestört ist, kann die Mitteilung zur Ortung nicht weitergegeben werden, die Bienen an diesem Standort verhungern in der Folge buchstäblich. Ende der Vegetationsperiode sind die Bienenvölker im Feld von Mobilfunksendern aufgrund des Verlustes der Sammelbienen so geschwächt, dass sie den Winter nicht überleben können - geschwächte Bienen sind krankheitsanfällig. Dieser Zusammenhang wurde durch eine wissenschaftlich durchgeführte Versuchsanordnung von Gigaherz.ch erhärtet. Wenn man die Standortkarte des BAKOM für Mobilfunk anschaut, ist festzustellen, dass befallene Regionen auch Standorte vieler UMTS-Sender sind. Diese Strahlung gilt unter Spezialisten als biologisch besonders aggressiv. Nachvollziehbar die höhere Neigung zum Schwärmen (Flucht!) und die höhere Aggressivität, die von Imkern berichtet wird. Von 1970 bis 1998 waren jährlich nur 20 bis 50 von Sauerbrut befallene Stände gemeldet worden. Seit über zehn Jahren nimmt die Zahl der „Seuchenfälle“ zu - im glei-hen Zeitraum wird der Mobilfunk breit ausgebaut. Im Jahr 2006 – mit der breiten Einführung der UMTS-Technologie – sogar rasant.

Wenn die Bienen im bisher festgestellten Mass sterben, sind in wenigen Jahren wichtige Teile unserer Nahrungsmittelproduktion in sehr grossem Mass betroffen. In China und in den USA werden bereits heute Fruchtbäume von Hand bestäubt - wird der Bund, der grosse Einnahmen von den Mobilfunkfirmen hat, bald Zivilschützer mit Pinseln in die Kulturen schicken müssen?

Frühlingsmüdigkeit - bei Landwirten?!

Viele der Symptome, die vor allem durch Mobilfunkstrahlung bewirkt werden, werden aus Unkenntnis noch anderen Ursachen zugeschrieben: Erschöpfung, Kopfschmerzen, Tinnitus, Gelenkschmerzen, ADHS, Hautkrebs, Krebs auf der Handy-Seite des Kopfes… die Zeugungsfähigkeit wird reduziert, die Keimzellen werden zerstört. Dies wird in unabhängigen Studien wiederholt bestätigt, von den gesponserten „Forschern“ meistens zerredet.

Der gemeinsame Nenner

Kälber, Bienen und Bauern haben eines gemeinsam: sie sind aus wissenschaftlicher Sicht stand-ortgetreu; also arbeiten, leben, wohnen und wei-den am selben Ort. Können nicht ausweichen, sind Tag und Nacht im gleichen Lebensraum. Gehen nicht in die Ferien. Die Menschen arbeiten und die Tiere weiden draussen – je umweltfreundlicher der Betrieb produziert, desto mehr! Sie sind über die Zeit gesehen also wesentlich länger exponiert als Leute, die in Häusern leben und arbeiten. Das erklärt, warum die durch Mobilfunkstrahlung beschriebenen Schädigungen (vorerst!) gehäuft bei einzelnen, besonders stark bestrahlten Lagen auftreten.


WLAN in den SBB-Zügen

Die SBB bestellt neue Doppelstockzüge, die für die nächsten dreissig Jahre durch die Schweiz rollen werden. Die technischen Details würden nun noch weiter optimiert, wird mitgeteilt. Eine Optimierung begrüssen wir sehr. Wichtig ist insbesondere eine Verminderung der heute bereits sehr hohen Funkbelastung der Reisenden, keinesfalls darf diese Belastung noch steigen. Die SBB sind für Reisende mit Sensibilität gegenüber Funkstrahlung bereits zur "no-go area" geworden. Wir wissen, dass viele von ihnen die Bahn schon heute kaum mehr benützen können. Mit der flächendeckenden Installation von Wireless-Sendern im ÖV wird diese Entwicklung verstärkt, was im klaren Widerspruch zum Grundauftrag steht.

Wichtig zu wissen ist, dass sich zurzeit die WLAN-Strahlung als die aggressivste aller vorhandenen Strahlungsarten erweist. Zahllose Menschen leiden heute unter WLAN-Strahlung beispielsweise aus Nachbarwohnungen, was zu vielen Wohnungswechseln führte. Der vom Bundesamt für Gesundheit BAG empfohlene Abstand der Daueraufenthaltsplätze von WLAN Access Points von 1 m schützt nicht genügend.

Aus der Basler NFP-Studie (Frei 2009) weiss man, dass die Belastung durch Handystrahlung („Passivtelefonieren“) im öffentlichen Verkehr sehr hoch ist. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Züge werden in der Schweiz wohl gegen 10% der Bevölkerung Beschwerden wegen Strahlungsstress haben. 2005 waren es gemäss einer anderen Basler Studie bereits 5%, und die unserer Erfahrung nach beträchtliche Dunkelziffer war darin noch nicht enthalten. Stärker als die Passagiere ist das Zugspersonal der zusätzlichen WLAN-Strahlung ausgesetzt. Neben den entsprechenden Folgekosten durch Krankheit wären auch arbeitsrechtliche Haftungsfälle zu berücksichtigen.

Die SNCF schützt in ihren TGV-Zügen die Passagiere einigermassen vor Handystrahlung, indem sie sie für Gespräche auf die Plattformen verweist. In Japan ist telefonieren im ÖV verboten: kann oder will die SBB die Konsequenzen der immer stärkeren Bestrahlung der Passagiere wirklich ignorieren? Während der Fahrt "ungestört surfen im Netz" heisst alle Mitpassagiere mit elektromagnetischen Wellen stören.

Die SBB muss dringend die Notwendigkeit des Wireless-Internetzugangs in den Zügen überdenken und nach weniger belastenden Lösungen suchen: Wo ein Stromanschluss ist, könnte auch ein Netzwerkkabelanschluss sein. Die Daten könnten eventuell auch über das Stromversorgungsnetz des Wagens geschickt werden (PLC), wobei die Stromkabel abgeschirmt sein müssten. Im Sinne einer innovativen Strategie wäre es zukunftsgerecht, den Einsatz der gegenwärtig in Entwicklung stehenden technologischen Alternativen wie Infrarot, UV und VLC (Visible Light Communication) zu prüfen. Die Reisenden sitzen mit Handys und Computern stationär an ihren Plätzen; es wäre nur eine kurze Strecke für die Signalübermittlung bis zur Wagendecke zu überbrücken.

Wir sind überzeugt, dass die SBB auch in diesem Bereich echten Innovationsgeist beweisen und verträglichere Lösungen präsentieren werden, dies nicht zuletzt im eigenen Interesse.

Irreführung der Öffentlichkeit - Leserbrief

Gefährliche Falschinformation

Der Tages-Anzeiger bringt am 28.7.11 unter dem Titel:  "Handys für Kinder ungefährlich" eine Agentur-Meldung, die bei genauer Betrachtung einen solchen Schluss nie zulässt: eine Studie von Martin Röösli und anderen sollte beweisen haben, dass der Handygebrauch von Kindern keine Folgen bezüglich Krebsentwicklung habe.