Mobilfunkantennen: Kontrollen durch Behörden sind unsicher

Der Kanton Zürich hat den Umweltbericht 2022 veröffentlicht. Er beinhaltet auch einen Abschnitt zur Mobilfunkstrahlung. Als Ziel werden die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte sowie strenge Kontrollen definiert. Die Selbstbewertung der Behörden steht auf Grün, «Ziel erreicht».

Einmal mehr ignorieren die Behörden die Tatsache, dass sie keinen Zugriff auf den jeweils aktuellen Betrieb einer Mobilfunkantenne haben und somit nicht unangemeldet kontrollieren können. Das Beispiel des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich ist da keine Ausnahme.

Martin Zahnd, Vorstandsmitglied von diagnose:funk Schweiz, schrieb deshalb einen Brief an den verantwortlichen Regierungsrat Neukom, um ihn auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Die zuständige Abteilungsleiterin Gessler antwortete darauf wie folgt:

«Wie im Umweltbericht beschrieben ist, kann durch einen Abgleich der bewilligten Betriebsparameter mit den tatsächlich betriebenen Parametern einer Mobilfunkanlage überprüft werden, ob diese im bewilligten Rahmen läuft. Da Mobilfunkanlagen nicht täglich Anpassungen ihrer Betriebsparameter erfahren, sehen wir eine zweiwöchentliche Aktualisierung der Betriebsdaten als ausreichend für unsere Kontrollzwecke an. Unsere eigenen zahlreichen Kontrollen mittels der Mobilfunk-Datenbank des BAKOM, zusammen mit den Resultaten der permanenten Überwachung der Anlagen durch die Qualitätssicherungssysteme auf den Steuerzentralen der Betreiberinnen lassen den Schluss zu, dass die Anlagen in aller Regel bewilligungskonform betrieben werden und die Grenzwerte eingehalten sind.»

Tönt doch super, oder? Bedenkt man aber, dass in der Mobilfunk-Datenbank des BAKOM keine live Daten hinterlegt sind und diese zudem von den Betreibern selber vierzehntäglich geliefert werden, dann fragt man sich, was mit dieser Kontrolle durch die Behörden bezweckt wird. Es stammen ja alle Daten von den Betreibern selbst.

 

Was denken Sie, was würde die Betreiberin in die Datenbank eintragen, wenn sie die Grenzwerte überschritten hat?

Würden Sie als Autofahrer einem Polizisten, bei einer Kontrolle am Ende einer Tempo 30 Zone, von sich aus sagen, dass Sie irgendwo schneller gefahren sind?

 

In der Antwort von Frau Gessler werden auch die Qualitätssicherungssysteme der Betreiberinnen erwähnt, zu dem sie sich in jeder Baubewilligung verpflichten müssten.

Wie funktionieren diese Qualitätssicherheitssysteme eigentlich?

Bis heute wurde dies noch nie im Detail öffentlich bzw. transparent kommuniziert. Auch auf Anfrage bei den Behörden erhielten wir Schutzorganisationen nie genauere Informationen. Noch nicht einmal die zuständigen Behörden selber haben direkten online Zugriff auf diese Systeme.

Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat deshalb damals beim Ausbau des Mobilfunknetzes auf UMTS/3G bestimmt, dass jährlich eine Kontrolle durch die verantwortliche NIS-Abteilung durchgeführt werden muss. Leider sind die Berichte solcher Stichprobenkontrollen nicht öffentlich. Uns liegt jedoch ein Bericht aus dem Jahr 2010 vor. Bei den je 10 kontrollierten Mobilfunkantennen der drei Betreiberinnen wurden Mängel festgestellt wie Sendeleistungen, die nicht mit den deklarierten übereinstimmen oder andere Antennentypen als die im Baugesuch angegebenen. Es ist zu bezweifeln, dass solche Kontrollen heutzutage besser sind, da es mit 5G und adaptiven Antennen noch wesentlich schwieriger geworden ist, Anlagen zu kontrollieren und Verstösse gegen Betriebsvorschriften zu erkennen.

 

Fazit

In der Schweiz ist es den verantwortlichen Behörden nicht möglich, eine zuverlässige Kontrolle der Sendeleistungen und weiterer sicherheitsrelevanter Parameter von Mobilfunkantennen zu gewährleisten. Dies trifft nicht nur für bisherige Antennen (2G/3G/4G), sondern insbesondere auch für die neuen adaptiven 5G-Antennen zu.