Antennentypen

Alle Fotos dürfen ohne Nachfragen weiterverwendet werden (Fotograf ist Martin Zahnd).

 

Adaptive beamforming Antennen-Arrays für 5G

 

 

 

Als Aufsatz bei herkömmlichen Mobilfunkantennen

 

 

Auch im Wohnquartier

5G ist ein komplett neues Mobilfunksystem, das schrittweise aus den bisherigen Netzen, insbesondere aus 4G hervorgehen soll. Die Funkschnittstelle mit ihren Antennen ist ein kleiner, aber öffentlich sichtbarer Teil davon. In der Startphase wird man aus Kostengründen möglichst viele der bisherigen Antennen nach und nach auch für 5G nutzen. Adaptive beamforming Antennen wird man schrittweise dort verwenden, wo es Sinn macht bzw. wo Bedarf vorhanden ist. Mit Ausnahme von einigen Anlagen, handelt es sich bislang um sogenannte non-stand-alone 5G-Anlagen, die nur zusammen mit 4G funktionieren. Was seit letztem Jahr marktschreierisch von den Betreibern als 5G angepriesen wird, ist in vielen Fällen lediglich eine Erweiterung von 4G und noch kein "echtes" 5G mit adaptivem Beamforming. Gegenwärtig werden vermehrt auch neue Multiband-Antennenpanels (z.B. 700-2600 MHz) installiert, um die im letzten Frühling neu ersteigerten Frequenzbänder und die bisherigen mit einem einzigen Panel je Sektor nutzen zu können. Das spart Platz auf den Antennenmasten. Die meisten dieser Multiband-Antennenpanels sind jedoch nicht für adaptives Beamforming ausgelegt.

Link zur Karte des BAKOM:
https://map.geo.admin.ch/?topic=funksender 

Herkömmliche Sektorantennen für 2G, 3G, 4G

Die herkömmlichen Antennen können auch für 5G genutzt werden. Sie werden jedoch nicht umgebaut, sondern lediglich per Software-Update auf 5G umgeschaltet. Die Datenübertragung bleibt gleich schnell wie bei 4G-Antennen. Mehr Info dazu bei Schutz-vor-Strahlung.ch

 

 

 

 

 

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Tri-Sector-Slimpole Antennen für 2G, 3G, 4G

sind adaptive Antennen

 

selbe Antenne eingepackt in ein Rohr

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Mikrozellen (bis 6 Watt Leistung)

Für Mikrozellen bis max. 6 Watt abgestrahlter Sendeleistung gilt der Anlagegrenzwert von max. 6 V/m nicht, sondern der höhere Immissionsgrenzwert von max. 61 V/m. Ob dafür ein Baugesuch gestellt werden muss, entscheidet die Gemeinde und nicht der Kanton oder der Bund.

 

 

Auf Spielplätzen müssen grosse Antennenmasten den Anlagegrenzwert von 6 V/m einhalten. Mikrozelle bis max. 6 Watt abgestrahtler Sendeleistungen hingegen nicht. Diese Regelung ist völlig widersprüchlich und verletzt das Vorsorgeprinzip.

Für Antennen bis max. 6 Watt abgestrahlter Sendeleistung wie Mikrozellen oder Bodenantennen, müssen in der Stadt Zürich keine Baugesuche ausgeschrieben werden. Deren Standorte sind auf dieser Karte der Stadt zu finden:
https://www.maps.stadt-zuerich.ch/zueriplan3/

Bodenantenne (Mikrozelle bis 6 Watt Leistung)

Für Mikrozellen bis max. 6 Watt abgestrahlter Sendeleistung gilt der Anlagegrenzwert von max. 6 V/m nicht, sondern der höhere Immissionsgrenzwert von max. 61 V/m. Ob dafür ein Baugesuch gestellt werden muss, entscheidet die Gemeinde und nicht der Kanton oder der Bund.

 

 

Für Antennen bis max. 6 Watt abgestrahlter Sendeleistung wie Mikrozellen oder Bodenantennen, müssen in der Stadt Zürich keine Baugesuche ausgeschrieben werden. Deren Standorte sind auf dieser Karte der Stadt zu finden:
https://www.maps.stadt-zuerich.ch/zueriplan3/

Mobile Mobilfunkantenne

Ob dafür ein Baugesuch gestellt werden muss, entscheidet die Gemeinde und nicht der Kanton oder der Bund. Solche Anlagen dürfen höchstens 800 Stunden im Jahr betrieben werden. Ob und wie das von den kantonalen Stellen überprüft wird ist jedoch nicht transparent.