Medienmitteilungen

Bundesrat lockert Grenzwerte für den Mobilfunk

Noch kurz vor den Osterfeiertagen, hat der Bundesrat am 17. April 2019 die Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung (NISV) revidiert. In der entsprechenden Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) wurde die Brisanz der Revision verschleiert. Dass die Grenzwertregelungen für Mobilfunkantennen partiell gelockert werden, sollte die Öffentlichkeit offensichtlich nicht bemerken. So hat man den Weg für die rasche und besonders kostengünstige Einführung der fünften Generation von Mobilfunknetzen (5G) gegen den Willen des Parlaments geebnet, und dies, ohne vorher unabhängige medizinische Studien über die gesundheitlichen Risiken durchgeführt zu haben. Das Schutzniveau für die Bevölkerung vor Funkstrahlung hat sich mit dieser Anpassung erheblich verschlechtert.

Ausführliche Medienmitteilung vom 25. April 2019.

Medienmitteilung Parlamentarische Gruppe nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit (PGNIS)

Impulsveranstaltung zu gesundheitlichen Risiken von Funkstrahlung

Olten, 15. November 2017

Anlässlich der aktuellen Diskussion um die beabsichtigte Lockerung der Mobilfunkgrenzwerte durch den Bundesrat, führte die parlamentarische Gruppe nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit (PG NIS) eine Impulsveranstaltung zu gesundheitlichen Risiken von Funkstrahlung durch. Sie fand am 14. November 2018 in Olten statt. Organisatorisch unterstützt wurden die beiden Co-Präsidenten und Nationalräte Thomas Hardegger und Maximilian Reimann von den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz (AefU) und dem Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein.

Die PG NIS wurde im Juni 2017 gegründet, nachdem sich in der parlamentarischen Debatte um die Grenzwertlockerung sehr viele besorgte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen direkt bei Volksvertretern gemeldet hatten. Unter den geladenen Gästen fanden sich neben Politikern und Fachleuten auch Vertreter diverser Schutzorganisationen, Fachstellen, ärztlicher Vereinigungen, Verbänden und Behörden.

Mehrere Impulsreferate beleuchteten das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven. Arzt und Mitglied der AefU Bernhard Aufdereggen berichtete vom zähen Kampf um das Vorsorgeprinzip. Wie wichtig die konsequente Befolgung dieses Prinzips ist, zeigten laut Aufdereggen die aktuellen Tierstudien zu Mobilfunk und Krebs. Aus Sicht seiner Ärzteorganisation müssten die Grenzwerte deshalb nicht aufgeweicht, sondern verschärft werden. Zwei weitere Referate von Betroffenen führten die Zuhörer aus der Welt der abstrakten Risikowahrnehmung in die harte Realität. Für Betroffene sei es wichtig, sich in Zukunft an eine - bislang nicht vorhandene - interdisziplinäre und unabhängige Fachstelle wenden zu können. Hans-Ueli Jakob, langjähriger Präsident der Bürgerschutzorganisation Gigaherz, behandelte den Kurzwellensender in Schwarzenburg, der über Jahre die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigte. Über eine Verflachung der Welt durch die zunehmende Digitalisierung sprach der Neurologe Professor Jürg Kesselring. Ihm bereitet die zunehmende Smartphonenutzung durch Kinder besonders Sorgen. Ingenieur Peter Schlegel berichtete aus seiner messtechnischen Praxis über die gesundheitlichen Probleme mit WLAN-Strahlung. Das abschliessende Referat von Uwe Dinger leitete zum zweiten Teil der Veranstaltung über, wo die geladenen Gäste in lebendigen Tischgesprächen über gemeinsame Ziele, Zusammenarbeitsformen, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung von Entscheidungsträgern diskutierten.

Für alle war klar: Digitalisierung birgt viele gesundheitliche Risiken, ganz besonders für Kinder und Jugendliche. Was Funkstrahlung angeht, müssen technische Lösungen umgesetzt werden, um diese Risiken zu minimieren. Hierfür gilt es, unter dem Primat der Vorsorge, gemeinsam und vernetzt gesundheitsschützend zu wirken.

 

Parlamentarische Gruppe NIS

Thomas Hardegger, Nationalrat SP
Copräsident PG NIS
Kontakt 079 461 04 44

Maximilian Reiman, Nationalrat SVP
Copräsident PG NIS
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Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz

Martin Forter
Geschäftsleiter AefU
Kontakt 061 691 55 83

 

Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein

Martin Zahnd
Mediensprecher
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Bundesparlamentarier erhalten Messgeräte für Funkstrahlung

Vergangenes Jahr hat sich die parlamentarische Gruppe nichtionisierende Strahlung (PG-NIS) im Bundesparlament formiert. Sie befasst sich mit den steigenden gesundheitlichen Risiken von elektromagnetischen Feldern bei Funkdiensten und Stromanwendungen. Auslöser für die Bildung dieser Gruppe waren die Bestrebungen der Mobilfunkindustrie, die geltenden Grenzwertregelungen lockern zu wollen. Co-Präsident Thomas Hardegger hat sich dafür eingesetzt, dass interessierten Mitgliedern der Gruppe heute anlässlich einer Besprechung im Bundeshaus leihweise ein Messgerät ausgehändigt werden kann. Mit den Geräten lässt sich Funkstrahlung erfassen und zudem deren Quelle identifizieren.

Nationalrat Thomas Hardegger übergibt seinem Ratskollegen Maximilian Reimann ein Messgerät für Funkstrahlung.

Funkstrahlung ist für die meisten Menschen schwierig zu fassen, da man sie weder sehen noch hören oder riechen kann. Das ist auch ein Grund dafür, dass erst ein geringes Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken dieser Strahlung besteht. Nationalrat Hardegger ist deshalb der Auffassung, dass Messgeräte einen Beitrag zur Sensibilisierung leisten werden, weil sie die unsichtbare Funkstrahlung auf eindrückliche Weise hör- und sichtbar machen. So lassen sich bislang nicht bemerkte Funksender wie beispielsweise Mobilfunkantennen, WLAN-Geräte, Handys und Schnurlostelefone ausfindig machen und geeignete Schutzmassnahmen ergreifen. Wichtig ist es Hardegger, dass die Messgeräte in den Händen seiner Kolleginnen und Kollegen auch wichtige Fragen und Diskussionen um die vorsorgliche Risikobegrenzung auslösen.
Thomas Hardegger brachte beim Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein die Idee mit den Messgeräten ein. Der Dachverband fand rasch eine Lösung für die Umsetzung. Es stehen nun zahlreiche neue Leihgeräte zur Verfügung, die heute mit Freude an die Mitglieder der parlamentarischen Gruppe und weiteren Parlamentariern abgegeben wurden. Nach erfolgreichem Gebrauch können die Geräte unkompliziert weitergereicht werden.

 

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Mit Tricks und Lügen doch noch mehr Strahlung von Handy-Masten

Lobbyisten und Bundesrätin Leuthard wollen den zweifachen Entscheid des Ständerates zur Beibehaltung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen über die Hintertür umgehen. Eine Stellungnahme des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein deckt die Hintergründe auf.

Es ist noch keinen Monat her, dass der Ständerat zum zweiten Mal, wie schon 2016, eine Grenzwerterhöhung für die Strahlung von Mobilfunkanlagen ablehnte. Trotzdem verlangen die Mobilfunkbranche und ihre Lobby von Bundesrätin Leuthard, die Grenzwerte im Alleingang und unter Umgehung des Parlaments zu lockern. Entsprechende Aufträge an das Bundesamt für Umwelt sind offenbar bereits erteilt.
Worum geht es den Mobilfunkbetreibern? Im Herbst will der Bundesrat weitere Funkfrequenzen für den Mobilfunk versteigern lassen. Damit die Frequenzen möglichst gewinnbringend genutzt werden können, sollen die Grenzwerte auf Kosten der Volksgesundheit gelockert werden. Die Verantwortlichen wissen dabei sehr genau, dass praktisch alle industrieunabhängigen Studien der letzten 20 Jahre ein hohes Risiko für schwerwiegende Erkrankungen belegen. Wer behauptet, es seien keine gesundheitlichen Schäden durch Funkstrahlung belegt, verbreitet Unwahrheiten oder lügt bewusst. Der gesunde Menschenverstand würde im Sinne der Vorsorge gebieten, die Grenzwerte zu verschärfen statt zu lockern.
Damit Antennenmasten ohne nominelle Grenzwerterhöhung trotzdem stärker strahlen dürfen, diktiert die Lobby einen billigen Trick. Bei der Bestrahlung soll der Grenzwert als Mittelwert über 24 Stunden gerechnet werden. International ist jedoch der momentane Höchstwert massgebend. Der 24-Stunden-Mittelwert würde bewirken, dass die Schweizer Bevölkerung zu einer der weltweit am schlechtesten geschützten würde. Man schüttet niemandem einen Liter kochendes Wasser über die Hände und behauptet dann, über 24 Stunden verteilt sei das bloss ein laues Handbad gewesen. Um den Trick zu verschleiern, wird mit nebulösen Begriffen, Halbwahrheiten und Falschaussagen operiert.
Der Vorstoss der Nationalratskommission erfolgt ausgerechnet jetzt, wo neuste Studien gesundheitsschädliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Bereich des geltenden Schweizer Anlagegrenzwertes belegen – und jetzt, wo Frankreich ein Programm zur Senkung der Antennenstrahlung durchführt. Mobilfunkanlagen sollen dort gemäss Gesetz von 2015 nicht mehr stärker strahlen als bisher die in der Schweiz. Technisch ist es offensichtlich kein Problem, auch bei tieferen Grenzwerten zuverlässige Handy-Dienste anbieten zu können. Statt den Mobilfunk mit gelockerten Grenzwerten zu fördern, wäre es volkswirtschaftlich viel wichtiger, den Glasfaserausbau bis in die Wohnungen endlich voranzutreiben.

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Tierstudie aus Italien belegt erneut erhöhtes Krebsrisiko durch Mobilfunk-Strahlung

Das Ramazzini Institut in Bologna hat die Ergebnisse seiner mit Spannung erwarteten Ratten-Studie (Link) in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift (Link) veröffentlicht. Die Tiere wurden über längere Zeit mit unterschiedlichen und schwachen Mobilfunksignalen bestrahlt. Dabei wurde festgestellt, dass bei den bestrahlten Tieren signifikant mehr geschädigte Zellen auftraten als bei nicht bestrahlten Tieren. Sogenannte Schwannome, eine sonst sehr seltene Krebsart im Herz, und Tumore im Kopf waren die Folge.

Die Ergebnisse bestätigen diejenigen der grossen staatlichen NTP-Tierstudie (Link) in den USA, wo es um die Bestrahlung mit starken Funksignalen ging. Zudem decken sich die verschiedenen Laborergebnisse mit den Ergebnissen der internationalen Cefalo-Studie (Link), an der auch die Schweiz beteiligt war. Bei dieser Studie wurde bereits im Jahr 2011 statistisch nachgewiesen, dass Kinder- und Jugendliche ein höheres Risiko für Hirntumore tragen, wenn sie Handys nutzen. 
Demnach begünstigt nicht nur starke, sondern auch schwache Strahlung des Mobilfunks die Entstehung von Krebs im Kopf und im Herz. Es treten sogar Effekte unterhalb des Schweizer Immissionsgrenzwertes von 61 V/m und des Anlagegrenzwertes von 6 V/m auf. Eine ebenfalls aktuelle Studie (Link) aus Grossbritannien belegt, dass sich die bösartigen Hirntumore von 1995 bis 2015 mehr als verdoppelt haben. Ein Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung ist nicht mehr auszuschliessen. Experten fordern nun, dass das Krebsrisiko von der internationalen Vereinigung für Krebsforschung (IARC) neu beurteilt wird. Bereits im Jahr 2011 wurde Funkstrahlung in das Register krebserregender Stoffe aufgenommen und als «möglicherweise» krebserregend klassifiziert. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, die Klassifikation auf «wahrscheinlich» oder sogar auf «sicher» anzuheben.
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse rechtfertigen den kürzlich gefällten Entscheid des Ständerates, die geltenden Anlagegrenzwerte für Antennenmasten nicht zu lockern. Unsere Grenzwerte sollten eigentlich einen vorsorglichen Schutz bieten, was von der Studie aus Italien jedoch in Frage gestellt wird. Statt über eine Lockerung, sollte nun ernsthaft über eine Verschärfung der Grenzwerte diskutiert werden. Die Gesundheit muss über den wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkindustrie stehen. 
Die Gesundheitsbehörden BAFU und BAG müssen die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk aufgrund dieser Faktenlage neu beurteilen. Industrieunabhängige Studien sind dabei höher zu gewichten als bisher. Insbesondere sollte man sich von den dominierenden Einflüssen der NGO ICNIRP verabschieden. Die «Fake-News» der Mobilfunklobby sind offen als billige Ausreden, Täuschungen oder gar Lügen zu benennen. Nachdem mehrere Gerichtsfälle im Ausland zu Gunsten von Geschädigten ausgefallen sind, stehen auch unsere Gerichte in der Verantwortung ihre äusserst mobilfunkfreundliche Rechtsprechung zu überdenken.

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