Medienmitteilungen

Neues Bundesgesetz öffnet Schleusen für zukünftige Funkanwendungen

Das Bundesamt für Gesundheit hat den Vorentwurf für ein neues Gesetz in die Vernehmlassung gegeben, das den verheissungsvollen Titel „Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)“ hat. Der Titel des NISSG sowie die Definition der nichtionisierenden Strahlung (NIS) in Art. 2 Abs. a formulieren zusammengenommen den Anspruch, dass dieses Gesetz den Schutz vor jeglicher nichtionisierender Strahlung regeln soll; das betrifft den ganzen Frequenzbereich technisch erzeugter elektromagnetischer Felder und Strahlung von  Hausstrom-, Bahnstrom-, Rundfunk-, Mobilfunk- und Radar-Anlagen sowie von Infrarot-, Licht- und Ultraviolett-Strahlern. Dazu soll das Gesetz die technische Nutzung von Schall regeln. Es erstaunt bei diesem umfassenden Anspruch doch sehr, dass im erläuternden Bericht fast nur mit dem – unbestritten dringlichen – Schutz vor leistungsstarken Laserpointern argumentiert wird.

Elektrosmog-Monitoring - Artikel NZZ 25.5.2014

Im Artikel „Die grosse Elektrosmog-Offensive“ in der NZZ am Sonntag vom 25.5.2014 erklärt Jürg Baumann, Chef der Sektion Nichtionisierende Strahlung beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), es solle eine möglichst repräsentative Erfassung von Elektrosmog in der Schweiz eingeführt werden. An verschiedenen Orten in der Schweiz seien bereits Messungen durchgeführt worden, nun wolle man ein bundesweites Monitoring durchführen, einerseits mit Modellrechnungen andererseits mit Messungen innerhalb- und ausserhalb von Gebäuden. An sich eine gute Sache, so denn wirklich repräsentativ gemessen wird, also auch an stark belasteten Stellen und mit genauen Messgeräten.

ICT und Medien im Lehrplan21

Gesundheitsrisiken werden ausgeblendet

In der Diskussion um den umstrittenen Lehrplan21 ist ein wichtiger Aspekt noch überhaupt nie aufgetaucht: Im fächerübergreifenden Thema „ICT und Medien“ wie auch unter „Natur, Mensch, Gesellschaft“ sowie bei „Natur und Technik“ findet keinerlei Auseinandersetzung mit den Risiken der Funktechnik statt. Im Gegenteil ruft der flexible Einsatz von Laptops, Tablets und Smartphones vermeintlich nach der Einrichtung von drahtlosem Internetzugang (WLAN) in allen Schulzimmern. Gerade Funkstrahlung aus WLAN entwickelt sich aber zu einem ernsthaften Elektrosmog-Problem. An Schulen kann das besonders gravierende Auswirkungen haben, weil Schüler und Lehrpersonen den Strahlen des WLANs im Klassenzimmer täglich während sehr langer Zeit ausgesetzt sind und nicht ausweichen können.

Drahtlose Computernetzwerke (WLAN) an Zürichs Schulen

Mit dem Projekt KITS3 will das Schul- und Sportdepartement der Stadt Zürich jedes Schulzimmer und jeden Kindergarten mit Computern und funkbasierten Netzwerken (WLAN) ausrüsten. Die Funktechnologie werde sehr sorgsam eingesetzt, wird auf der Website der Stadt und in der Broschüre „WLAN in den Schulen der Stadt Zürich“ behauptet. Ein Augenschein im Schulhaus «Am Wasser», wo der Umbau auf WLAN letzten Sommer bereits vollzogen worden ist, zeigt ein anderes Bild: Weder ein Abschalten der Geräte bei Nichtgebrauch noch eine Leistungsregelung ist möglich, ausserdem sind die Access Points viel zu nahe an den Arbeitsplätzen der Schülerinnen und Schüler platziert.

Bundesrat will keinen Schutz für Schwangere vor Strahlung

Die Revision der Mutterschutzverordnung, die kürzlich zur Vernehmlassung stand, hat keine hohen Wellen geworfen. Mit der Änderung soll die Belastung von werdenden Müttern durch nichtionisierende Strahlung am Arbeitsplatz geregelt werden. Dabei handelt es sich um starke Magnetfelder und Funkstrahlung. Wenige haben gemerkt, dass das SECO viel zu hohe Grenzwerte vorschlägt, nämlich Werte, die der private und von der Industrie gegründete Verein ICNIRP im Jahre 1998 für die Allgemeinbevölkerung empfohlen hat. Diese Werte sind von der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) bereits 1999 mit den sogenannten Anlagegrenzwerten verschärft worden, weil sie keinen vorsorglichen Gesundheitsschutz bieten.

Überall dort, wo sich Menschen mehr als etwa zwei Stunden am Tag in Räumen (Büros, Werkstätten, Spitäler, Schulen, Restaurants, Wohnungen etc.) aufhalten können, gelten für nichtionisierende Strahlung die Anlagegrenzwerte der NISV. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass diese Anlagegrenzwerte keinen ausreichenden Schutz bieten und für immer mehr Menschen eine untragbar hohe Belastung darstellen. Dies gilt insbesondere für die unbestritten besonders empfindliche Personengruppe der Schwangeren und deren ungeborenen Kinder.

Dass mit der revidierten Mutterschutzverordnung jedoch noch viel höhere Grenzwerte auf Empfehlung eines Vereins mit Interessenkonflikten zur Industrie zugelassen werden sollen, ist schon sehr zynisch. Die Änderung der Verordnung scheint ein schleichender Angriff auf die von der Industrie als lästig empfundenen Anlagegrenzwerte zu sein.

Der Dachverband verlangt, dass die Grenzwerte für die Exposition von schwangeren Arbeitnehmerinnen durch nichtionisierende Strahlung in jedem Fall höchstens den Anlagegrenzwerten gemäss geltender NIS-Verordnung entsprechen dürfen. Für eine wirklich umsichtige Vorsorge wären allerdings massiv tiefere Schutzwerte nötig.

Stellungnahme Revision Mutterschutzverordnung 10.1.2014

Zusammenfassung der NIS-Verordnung in einem Artikel des BAFU in der Zeitschrift SafetyPlus 1/2005

Kapitel 19 des BioInitiative-Reports 2012 - Fetal and Neonatal Effects of EMF

Kapitel 24 des Bioinitiative-Reports 2012 - Key Scientific Evidence and Public Health Policy Recommendations

Links:

Bioinitiative-Report 2012: www.bioinitiative.org

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV: www.bafu.admin.ch