Es kann auffällig beobachtet werden, dass bereits heute gute Wohnlagen oder sogar gesamte Gemeindegebiete vor Handy-Antennen verschont werden. Es handelt sich dabei oft um Einfamilienhausquartiere mit wohlhabenden Steuerzahlern. Beispiele dafür sind Gemeinden wie Fruthwilen und Salenstein am Bodensee oder das rechte Zürichseeufer, welche jeweils von den gegenüberliegenden Seeseiten mit Antennenstrahlung versorgt werden. Wohnquartiere mit hohem Mieter- und Ausländeranteil müssen hingegen sehr oft mehr Antennen in ihren Quartieren erdulden. Leider werden immer auch noch Antennen auf Schulhäusern, Altersheimen usw. errichtet, weil die irreführende Meinung vorherrscht, direkt unter der Antenne sei keine Strahlung vorhanden.
Diese nach aussen kaum wahrgenommene, aber gängige Praxis der „selektiven“ Erstellung von Handy-Antennen kann unterbunden werden, wenn die Gemeinden die uneingeschränkte Planungskompetenz für Antennen erhalten. Wenn im Rahmen der Planungsarbeiten das Baureglement angepasst wird, muss die Gemeindeexekutive sehr genau darauf achten, dass die Planung sozialverträglich ausfällt. Das heisst, dass in sämtlichen Gemeindezonen Gebiete mit niedrigen Strahlungswerten auszuscheiden sind, nicht nur in privilegierten Wohnzonen. Andernfalls wird es nicht mehr lange dauern, bis Gemeindepolitiker bei Abstimmungen und bei Neuwahlen die Quittung für eine ungleiche Verteilung der Gesundheitsrisiken auf Gemeindegebiet erhalten.