Eigenverantwortung der Handy-Benutzer

Nicht nur Politik und Behörden sind gefordert, sich den Realitäten zu stellen, sondern auch der Einzelne. Als Handybenutzer müsste er wissen, dass jede Mobilfunkantenne, über die seine Verbindung läuft, gerade auch wegen ihm stärker strahlen muss. Jede Antenne verteilt die für ein einziges Handy bestimmte Strahlung während der ganzen Verbindungsdauer mit hoher Leistung wie eine Giesskannenbrause weit herum, obwohl pro Handy ein einziges Brausenlöchlein, also ein Bruchteil davon, genügen würde. Wer mit dem Handy telefoniert, bestrahlt also (a) sich selbst und die Umstehenden; Abstand­halten beim Telefonieren gebietet deshalb der Anstand. Und zusätzlich verursacht der Handytelefonierer (b) in der Umgebung der beteiligten Sendemasten eine unnötig hohe Antennenstrahlung, unter der zahlreiche weitere Menschen leiden. Ob er immer noch ohne Not mit dem Handy telefonieren würde, wenn ihm dies bewusst wäre? Verbin­dungsaufnahmen über das Handy sollten also nicht nur im eigenen Interesse, sondern vor allem auch zum Schutz der unfreiwillig mitbestrahlten Antennenanwohner auf die wirklich nötigen Gespräche beschränkt und möglichst kurz gehalten werden.

Von zentraler Bedeutung ist ausserdem die Verantwortung der Eltern ihren Kindern ge­genüber. Kinder reagieren wesentlich empfindlicher auf Handy-Strahlung als Erwachse­ne(16). Doch wie sollen Eltern diese Verantwortung wahrnehmen, wenn sie über die wah­ren Risiken, z.B. bezüglich des Risikos „Handy und Hirntumor“, nicht korrekt informiert werden? Und wie sollen sie ohne Fachwissen feststellen, ob irgend ein anderes elektro­nisches Gerät strahlt oder nicht, wenn es nicht entsprechend deklariert ist?

16 Richter K; Zimmer G (Hrsg.): Die Gefährdung und Schädigung von Kindern durch Mobilfunk. In: Wirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks. Schriftenreihe der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V., Heft 2, 2008.