Seit 2005 legen Standards(14) für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Industrieanlagen fest, dass elektronische Geräte, Anlagen, Steuerungen, Einrichtungen etc. höchsten 1 V/m Feldstärke bei UMTS2100 und 3 V/m bei GSM1800 aushalten müssen. Menschen sollen gemäss der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) 6 V/m aushalten müssen. Die tiefen Störfestigkeitswerte wurden im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Mobilfunkdiensten in höheren Frequenzbändern festgelegt. Diese hohen Frequenzen und insbesondere die komplexen Signalformen von UMTS und GSM sind „Gift“ für empfindliche Elektronik. Die internationale Standardisierung hat deshalb das praktische Erfahrungswissen adäquat berücksichtigt und die Störfestigkeitsgrenzen gesenkt. Bei den Grenzwerten für Menschen hat bislang allerdings keine sachgerechte Berücksichtigung des praktischen Erfahrungswissen stattgefunden. Der Bundesrat schützt mit seinen Verordnungen somit Maschinen besser als Menschen. Bedauerlicherweise wird diese Absurdität vom Bundesgericht(15) auch noch geschützt.
14 Schweizer Norm SN EN 61000-6-2:2005.
15 Bundesgerichtsentscheid BGE 1C_400/2008 vom 19. Oktober 2009.