Das Konkurrenzprinzip auch bei der Telekommunikation ist im Fernmeldegesetz (FMG) des Bundes festgeschrieben. Jeder Mobilfunkbetreiber müsse angeblich ein eigenes, vollständiges Antennennetz aufbauen und betreiben. Dies führt vor allem nachts, wo man sich im Schlaf erholen können sollte, zu einer wesentlich höheren Gesamtstrahlung als bei nur einem einzigen Betreiber. Antennen strahlen nämlich auch dann, wenn kein einziges Telefongespräch darüber geführt wird. In diesem Standby-Betrieb wird pausenlos gesendet bzw. gestrahlt und dabei auch noch unsinnig viel Energie verschwendet. Überdies ist die Standby-Strahlung relativ stark, damit auch ein Handy in schlechter Empfangslage die Antenne „seines“ Betreibers erkennen und Verbindung mit ihr aufnehmen kann.