Revision der Verordnung über Fernmeldedienste FDV (SR 784.101.1)

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat sich mit Schreiben vom 25. März 2022 zur Revision der Fernmeldediensteverordnung (FDV) vernehmen lassen.
Er hat sich anstelle einer "Technologieneutralität" für eine umwelt- und gesundheitsverträglichste Technologie im Verordnungstext ausgesprochen.
Ziel ist, dass in Art. 16 Abs 1 FDV ausdrücklich das Prinzip der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit festgehalten wird.

Mit der Änderung von Art. 16 Abs. 1 FDV will der Gesetzgeber die "Technologieneutralität" gesetzlich festschreiben. Damit wird der Gedanke beziehungsweise die Absicht verknüpft, dass die Telekommunikationsanbieter den Eigentümern vorschreiben können, ihre Gebäude, Wohnungen und Büros statt mit Kabel künftig mittels Mobilfunktechnik ab Netzabschlusspunkt anzuschliessen.

Der Begriff "Technologieneutral" ist leider auch schon beim Fernmeldegesetz (FMG) eingeflossen. Diese Regelung ist keinesfalls "neutral", weil sie die kostengünstigere Funktechnologie einseitig fördert. Bei der damaligen Vernehmlassung zum FMG wurde der Anpassungsvorschlag des Dachverbandes nicht beachtet