Stellungnahme zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Zusammenfassung

  1. Es sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern alle Nutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung, Missbrauch und Gefahren aller Art geschützt werden.
  2. Der Bund als Konzessionsgeberin soll nicht mehr Entschädigungen an die Mobilfunkanbieter entrichten müssen, falls die Grenzwerte für Funkstrahlung gesenkt werden.
  3. Um die fehlende Versicherungsdeckung der Mobilfunkanbieter zu mildern, sollen sie Beiträge in einen Fonds einzahlen müssen, aus dem Hilfeleistungen an Personen entrichtet werden, die durch Funkstrahlung geschädigt wurden.
  4. Der Ausbau der Festnetze mit Glasfaser soll aus gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Gründen wieder Priorität haben.
  5. Die Innen- und Aussenraumversorgung mit funkbasierten Fernmeldediensten muss systematisch getrennt werden, damit die zunehmende Zwangsbestrahlung in den eigenen vier Wänden nicht weiter zunimmt.
  6. Im Sinne des liberalen Denkens geht es nicht an, dass Liegenschafteneigentümer gesetzlich zur Duldung von funkbasierten Anschlüssen gezwungen und enteignet werden können.
  7. Der wenig zielführende und kostspielige Auf- und Ausbau von parallelen Fernmeldeinfrastrukturen soll eingedämmt werden, um endlich einen funktionierenden Wettbewerb auf Ebene der Fernmeldedienste zu ermöglichen.

Detaillierte Stellungnahme