Zwangsinstallation von Mobilfunkantennen?

Undenkbar - Deshalb NEIN zur Revision des Fernmeldegesetzes.

  1. Mieter XY will einen Breitbandanschluss. Die Telekomanbieterin installiert statt eines Glasfaserkabels eine Mobilfunkanlage in der Wohnung. Damit wird nicht nur er, sondern alle Nachbarn im Haus und im Quartier bestrahlt. Der Hausei­gentümer kann nichts dagegen unternehmen. Die anderen Mieter kündigen deshalb und das Haus verliert an Wert.
  2. Hauseigentümer YX wehrt sich gegen die zwangsweise Installation einer Mobil­funkantenne auf seinem Mehrfamilienhaus. Zusammen mit seinen Mietern demonstriert er deshalb dagegen vor seinem Haus. Die Polizei verschafft dem Bautrupp der Mobilfunkanbieterin Zugang zum Haus des enteigneten Besitzers.
  3. Die Mobilfunkanbieterin nimmt ihr Enteignungsrecht in Anspruch und installiert gegen den Willen der Gemeinde auf fast jedem Strassenbeleuchtungskandela­ber eine Antenne für 5G. Nicht nur die Gemeinderäte, sondern auch National­rätin XY erhält so einen Sender direkt vor ihrem Haus.
  4. Das Schulhaus und das Rathaus sollen als Antennenträger für 5G dienen. Die Mobilfunkanbieterin nimmt auch hier ihr Enteignungsrecht wahr und lässt das ganze Dach, gegen den Willen der Schulbehörde, mit neuen massive MIMO beamsteering Antennen ausrüsten.

Detaillierte Stellungnahme des Dachverband Elektrosmog Schweiz (link)