Aktuell

Welche Interessen vertritt Martin Röösli?

Zum einen empfehlen Experten Schutzmassnahmen vor übermässiger Strahlenbelastung, beteuern dabei aber, dass die geltenden Grenzwerte ausreichenden Schutz bieten würden. Weshalb machen sie überhaupt solche Empfehlungen, wenn doch alles okay ist?
Wieso vertritt insbesondere Professor Martin Röösli die Meinung, dass es angeblich keine Hinweise auf Gesundheitsauswirkungen unterhalb der Grenzwerte geben würde? Ihm sind die vielen industrieunabhängigen Studien sehr wohl bekannt, die genau das Gegenteil belegen. Ignoriert er sie einfach, weil sie nicht ins Konzept passen? Bezieht er sich lieber auf Studien, die von der Industrie beeinflusst sind und wunschgemäss Entwarnung geben? 

Es lohnt sich ein klärender Blick hinter die Person von Martin Röösli.

Er ist vom Bundesrat respektive dem Bundesamt für Umwelt damit beauftragt, die Schutzwirkung der Grenzwerte zu beurteilen. Regelmässig lässt er verlauten, dass aus wissenschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit zur Anpassung der Grenzwerte bestehen würde. In Fachkreisen nennt man diese Funktion „Firewall“. Dies ist im Sinne seines Auftraggebers, der mit der Vergabe von Mobilfunkkonzessionen sehr viel Geld einnimmt und den Mobilfunkanbietern im Gegenzug hohe Grenzwerte per Verordnung garantiert. Weshalb hat sich Röösli Ende 2016 aus medizinischer Sicht nicht zu Wort gemeldet, als das Parlament die Grenzwerte erhöhen sollte, aber glücklicherweise knapp ablehnte? Weshalb gibt er ausgerechnet kurz vor der nächsten Abstimmung zur Grenzwerterhöhung im Parlament, laufend Interviews und erteilt aus medizinischer Sicht grünes Licht für eine Grenzwerterhöhung?

Auf wen vertraut der Bundesrat eigentlich? Martin Röösli hat eine Ausbildung als Primarschullehrer und studierte Umwelttechnik und Statistik. Promoviert hat er auf dem Gebiet der Epidemiologie. Danach spezialisierte er sich auf Umweltstatistik und leitet inzwischen diesen Bereich des Tropeninstituts in Basel. Weshalb setzt der Bundesrat auf einen Fachmann, der über kein Studium in Medizin, Biologie oder Physik verfügt?

Röösli ist zudem für die Forschungsstiftung Mobilfunk und Strom (FSM) tätig, die von der Industrie gegründet wurde und finanziert wird. Sie leugnet systematisch die Risiken von Strahlung. Er ist auch Mitglied einer NGO mit der irreführenden Bezeichnung internationale Kommission für nicht-ionisierende Strahlung (ICNIRP). Es handelt sich dabei im einen von Industrie- und Militärkreisen initiierten Verein mit 14 Mitgliedern, der international und auch in der Schweiz die viel zu hohen Grenzwerte für Strahlung zu verantworten hat. Weshalb legt Martin Röösli seine Interessenbindungen zur Mobilfunkindustrie nicht offen?

Es ist zudem ausführlich dokumentiert, dass das Projekt der WHO zu den gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks vom ICNIRP-Verein instruiert wird. Es wundert deshalb nicht weiter, dass die neue Beratungsgruppe für nichtionisierende Strahlung (BERENIS) des Bundesamtes für Umwelt ausgerechnet durch das ICNIRP-Mitglied Martin Röösli geleitet und administriert wird. Der Kreis schliesst sich und es sollte klar sein, dass der Bock zum Gärtner gemacht wurde.

Empfehlung für die NR/SR-Wahlen vom 18.10.2015 (2)

Verschiedentlich wurden wir angefragt, wer sich von den vielen Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesparlament am ehesten für die Anliegen von Elektrosmog-Betroffenen einsetzt. Wir haben diesbezüglich die Geschäftsdatenbank des Nationalrates nach politischen Vorstössen von National- und Ständeräten durchforstet und ein „Wahlempfehlungs-PDF“ erstellt.

Unter der grünen Überschrift stehen unsere Wahlempfehlungen von NR, die im Zusammenhang mit „Elektrosmog“ in den letzten Jahren  Vorstösse gemacht haben, respektive unsere Veranstaltung in Bern im Bundeshaus besucht haben. Ganz speziell können wir hier Herrn Thomas Aeschi, SVP Zug, empfehlen, der uns bei der Organisation dieses Anlasses äusserst hilfreich war!

In unserer Liste haben wir nur Nationalräte berücksichtigt, die aktuell noch im Amt sind.

Gar nicht empfehlen können wir die Vertreter der BDP und FDP: Ihre politischen Aktivitäten zielen immer auf eine Lockerung der Grenzwerte hin (siehe rote Überschrift).

Wahlempfehlung_NR_SR_2015.pdf

Nationalratssaal im Bundeshaus

Professor Dariusz Leszczynski – die neue Strategie der WHO resp. ICNIRP

Prof. Dr. Dariusz Leszczynski referiert am 7. März 2015 anlässlich der 15. Generalversammlung von Gigaherz.ch in Thalwil.

Dariusz Leszczynski, Biochemiker mit zweifachem Doktortitel, begann seine Forscherlaufbahn bei der finnischen Strahlenschutzbehörde STUK im Jahre 1992. Dort stieg er die Leiter bis zum höchstbezahlten Research Professor hinauf. Dass Leszczynski sich mehreren Versuchen der Vorgesetzten, seine wissenschaftlichen Aussagen zu zensieren, widersetzte und außerdem seine Vorbehalte gegenüber dem Kurs der ICNIRP auch öffentlich nicht verhehlte, nahm man ihm übel, und schließlich wurde es ihm – wie weltweit schon mehreren Forschern aus ähnlichen Gründen – zum Verhängnis: Auf Ende 2013 verlor er seine Anstellung bei der STUK.

Leszczynski ist weiterhin als Dozent am Biochemischen Institut der Universität Helsinki tätig, ausserdem amtet er unter anderem als Chefeditor der Zeitschrift „Frontiers in Radioation and Health“ und als Verwaltungsratsmitglied von Cellraid. Ltd. Oulu, Finnland.  Er ist in verschiedensten Gremien als Experte eingeladen worden, sei es zum Hearing vor Mitgliedern des U.S. Kongresses über Mobiltelefone und Gesundheit im Jahre 2009 oder im IARC-Expertenpanel zum Entscheid über die Karzinogenität von Mobilfunkstrahlung von 2011 in Lyon. In seinem Blog (https://betweenrockandhardplace.wordpress.com/) entlarvt er Missstände in der Wissenschaft und bezeichnet diese als „Bad Science“.

Mehr zu Dariusz Leszczynski erfahren Sie hir: Dariusz-Leszczynski-curriculum-vitae.pdf

Zurzeit bereitet die WHO ein Projekt vor, das Gesundheitskriterien der elektromagnetischen Strahlung festlegen will. Leszczynski kritisiert die Zusammensetzung der verantwortlichen Arbeitsgruppe auf schärfste und wirft der WHO vor, sich von der ICNIRP gängeln zu lassen. In seinem Referat an der Generalversammlung von Gigaherz beleuchtet Leszczynski diese Zusammenhänge und zeigt die Folgen des vorgesehenen WHO-EMF-Projektes auf.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung finden Sie auf http://www.gigaherz.ch/veranstaltung/einladung-zur-jubilaeums-generalversammlung/

Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

Die mehr als siebzig Jahre alten, maroden Hochspannungsleitungen sollten saniert werden. Einerseits sieht das Umweltschutzgesetz eine Pflicht zur Sanierung vor, andererseits werden die alten Anlagen den Anforderungen an die neue Energiestrategie nicht gerecht. Darum soll die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) im Zusammenhang mit den Regelungen für Hochspannungsleitungen geändert werden. Bundesrat und BAFU ziehen es aber vor, die Verordnung so zu ändern, dass sich alte Leitungen sukzessive über viele Jahre hinweg laufend ausbauen lassen, ohne die Grenzwerte, wie sie für Neuanlagen gelten, einhalten zu müssen. Besonders irritierend ist der Umstand, dass die Erdverkabelung explizit ausgenommen werden soll, obwohl dies die wirksamste Massnahme zur Reduzierung von nichtionisierender Strahlung (NIS), der Vermeidung von hohen Übertragungsverlusten und der Schonung des Landschaftsbildes ist.

Die Vorlage stellt zweifelsfrei eine Lex Swissgrid dar. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat beantragt, den Revisionsvorschlag zur NISV wegen grundsätzlicher Mängel gänzlich abzulehnen.

Detaillierte Stellungnahme zur Verordnungsänderung

Anhang 1: Auszug aus dem erläuternden Bericht zur NISV von 1999

Anhang 2: Woher kommen unsere Mobilfunk-Grenzwerte?

Link zum Bioinitiative-Report 2012

Link zum Report der European Environment Agency, EEA 2013

Link zu den Vernehmlassungsunterlagen des BAFU

Link zur Medienmitteilung des Dachverbandes

Neues Bundesgesetz öffnet Schleusen für zukünftige Funkanwendungen

Das Bundesamt für Gesundheit hat den Vorentwurf für ein neues Gesetz in die Vernehmlassung gegeben, das den verheissungsvollen Titel „Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)“ hat. Der Titel des NISSG sowie die Definition der nichtionisierenden Strahlung (NIS) in Art. 2 Abs. a formulieren zusammengenommen den Anspruch, dass dieses Gesetz den Schutz vor jeglicher nichtionisierender Strahlung regeln soll; das betrifft den ganzen Frequenzbereich technisch erzeugter elektromagnetischer Felder und Strahlung von  Hausstrom-, Bahnstrom-, Rundfunk-, Mobilfunk- und Radar-Anlagen sowie von Infrarot-, Licht- und Ultraviolett-Strahlern. Dazu soll das Gesetz die technische Nutzung von Schall regeln. Es erstaunt bei diesem umfassenden Anspruch doch sehr, dass im erläuternden Bericht fast nur mit dem – unbestritten dringlichen – Schutz vor leistungsstarken Laserpointern argumentiert wird.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein ist der Auffassung, dass hier ein neues Gesetz auf Vorrat geschaffen werden soll, das später auf Verordnungsebene verschiedenste weitere Regelungen mit ungenügendem Schutz ermöglicht. Ein solcher ist deshalb zu befürchten, weil der Gesetzesentwurf in krassem Widerspruch zum Umweltschutzgesetz (USG) steht. Im USG ist eine der fortschrittlichsten Errungenschaften unserer zivilisierten Gesellschaft verankert: das Vorsorgeprinzip. Es bedeutet, dass bereits dann Massnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden müssen, wenn absehbar ist, dass NIS schädliche Wirkungen haben. Im neuen NISSG soll darauf allen Ernstes verzichtet werden und explizit sogar eine „geringfügige Gefährdung“ von Personen durch NIS zulässig sein. Wieviel NIS von einem Laserpointer soll beispielsweise ein Polizist, Lokführer oder Pilot ertragen müssen, damit seine Augenschäden nicht bloss als geringfügig eingestuft werden?

Wir halten den Gesetzesentwurf für ein Abbild des wenig sachdienlichen Kompetenzgerangels zwischen den  beteiligten Bundesämtern unter Einbezug kantonaler Vollzugsorgane. Insbesondere betrifft dies das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Besonders irritierend ist auch, dass dem Bund erlaubt sein soll, private Unternehmen für Kontrollaufgaben beizuziehen. Aus anderen Bereichen ist hinlänglich bekannt, dass die Auslagerung behördlicher Aufgaben an Dritte dazu führt, dass für diese Aufgaben über kurz oder lang praktisch keine privaten Unternehmen ohne Interessenkonflikte mehr zu finden sind. In letzter Konsequenz wird sich die NIS-emittierende Industrie selber kontrollieren, was sicher nicht im Interesse der betroffenen Bevölkerung ist.

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein ist daher der Auffassung, dass es zielführender ist, wenn der Gesetzesentwurf sorgfältig und ohne Zeitdruck überarbeitet wird. Insbesondere sollte geklärt werden, ob ein einheitliches Gesetz über ionisierende und nichtionisierende Strahlung geschaffen werden kann, das konsequent dem Vorsorgeprinzip im USG gerecht wird und dabei die aktuelle industrieunabhängige Forschung sowie die medizinische Praxiserfahrung berücksichtigt. Entgegen den wenig plausiblen Begründungen im Erläuternden Bericht könnte das Problem mit den Laserpointern, Solarien und Schall kurzfristig mit der Anpassung bestehender und, falls notwendig, auch mit neuen Verordnungen gelöst werden.

Ausführliche Stellungnahme des Dachverbandes

Link zum Gesetzesentwurf des BAG