Vernehmlassungen

Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

Die mehr als siebzig Jahre alten, maroden Hochspannungsleitungen sollten saniert werden. Einerseits sieht das Umweltschutzgesetz eine Pflicht zur Sanierung vor, andererseits werden die alten Anlagen den Anforderungen an die neue Energiestrategie nicht gerecht. Darum soll die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) im Zusammenhang mit den Regelungen für Hochspannungsleitungen geändert werden. Bundesrat und BAFU ziehen es aber vor, die Verordnung so zu ändern, dass sich alte Leitungen sukzessive über viele Jahre hinweg laufend ausbauen lassen, ohne die Grenzwerte, wie sie für Neuanlagen gelten, einhalten zu müssen. Besonders irritierend ist der Umstand, dass die Erdverkabelung explizit ausgenommen werden soll, obwohl dies die wirksamste Massnahme zur Reduzierung von nichtionisierender Strahlung (NIS), der Vermeidung von hohen Übertragungsverlusten und der Schonung des Landschaftsbildes ist.

Vorentwurf für ein neues NISSG

Das Bundesamt für Gesundheit hat den Vorentwurf für ein neues Gesetz in die Vernehmlassung gegeben, das den verheissungsvollen Titel „Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG)“ hat. Unter dem Deckmantel der gewiss unbestrittenen Laserpointer-Bekämpfung wird ein gesetzlicher Freipass für die uneingeschränkte Anwendung strahlender Geräte durch die breite Bevölkerung geschaffen. Durch die Aushebelung des Umweltschutzgesetzes wird das Vorsorgeprinzip umgangen und explizit sogar in Kauf genommen, dass die Gesundheit des Menschen „geringfügig gefährdet wird“(Zitat). Was als „geringfügig gefährdendes“ Strahlungsniveau gilt, bestimmt der Bund nach seinen eigenen Kriterien.

Revision der Mutterschutzverordung

Revision der Verordnung des WBF über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung; SR A22.111.52) 10. Januar 2014

Mit der Änderung soll die Belastung von werdenden Müttern durch nichtionisierende Strahlung am Arbeitsplatz geregelt werden. Das SECO schlägt viel zu hohe Grenzwerte vor, nämlich Werte, die der private und von der Industrie gegründete Verein ICNIRP im Jahre 1998 für die Allgemeinbevölkerung empfohlen hat. Diese Werte sind von der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) bereits 1999 mit den sogenannten Anlagegrenzwerten verschärft worden, weil sie keinen vorsorglichen Gesundheitsschutz bieten.

Konsultation Lehrplan 21

In der Diskussion um den umstrittenen Lehrplan21 ist ein wichtiger Aspekt noch überhaupt nie aufgetaucht: Im fächerübergreifenden Thema „ICT und Medien“ findet keinerlei Auseinandersetzung mit den Risiken der Funktechnik statt. Im Gegenteil ruft der flexible Einsatz von Laptops, Tablets und Smartphones nach der Einrichtung von drahtlosem Internetzugang (WLAN) in allen Schulzimmern. Gerade Funkstrahlung aus WLAN entwickelt sich aber zu einem ernsthaften Elektrosmog-Problem. An Schulen kann das besonders gravierende Auswirkungen haben, weil Schüler und Lehrpersonen den Strahlen des WLANs im Klassenzimmer während sehr langer Zeit ausgesetzt sind und nicht ausweichen können.

Anhörung Via Secura 2

Ein grosser Teil der Fahrzeuglenker/innen nutzen Handys während der Fahrt, obwohl diese gefährliche Ablenkung gesetzlich untersagt ist. Die rasante Verbreitung von Smartphones und Tablet-Computern führt sogar dazu, dass fehlbare Fahrzeuglenker/innen neben Telefongesprächen auch Online-Chats, Datenbankrecherchen und Videotelefonate während des Fahrzeuglenkens führen. Diese negative Entwicklung hat fatale Folgen auf die Verkehrssicherheit, was mit Unfallstatistiken in der Schweiz und insbesondere auch im Ausland belegt ist.