Vernehmlassungen

Revision der Verordnung über Fernmeldedienste FDV (SR 784.101.1)

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat sich mit Schreiben vom 25. März 2022 zur Revision der Fernmeldediensteverordnung (FDV) vernehmen lassen.
Er hat sich anstelle einer "Technologieneutralität" für eine umwelt- und gesundheitsverträglichste Technologie im Verordnungstext ausgesprochen.
Ziel ist, dass in Art. 16 Abs 1 FDV ausdrücklich das Prinzip der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit festgehalten wird.

Mit der Änderung von Art. 16 Abs. 1 FDV will der Gesetzgeber die "Technologieneutralität" gesetzlich festschreiben. Damit wird der Gedanke beziehungsweise die Absicht verknüpft, dass die Telekommunikationsanbieter den Eigentümern vorschreiben können, ihre Gebäude, Wohnungen und Büros statt mit Kabel künftig mittels Mobilfunktechnik ab Netzabschlusspunkt anzuschliessen.

Der Begriff "Technologieneutral" ist leider auch schon beim Fernmeldegesetz (FMG) eingeflossen. Diese Regelung ist keinesfalls "neutral", weil sie die kostengünstigere Funktechnologie einseitig fördert. Bei der damaligen Vernehmlassung zum FMG wurde der Anpassungsvorschlag des Dachverbandes nicht beachtet

Stellungnahme zu Verordnungen zum FMG

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein wurde auch gebeten, eine Stellungnahme zu Verordnungen zum FMG einzugeben.

Die Informationen des Bakom sind nachzulesen unter Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen zum FMG.

Fazit

mit der vorgeschlagenen Verordnung zum Fernmeldegesetz kann die befürchtete Zwangsinstallation und auch Zwangsbestrahlung umgesetzt werden. So steht da wörtlich «Wenn die vorhandene Kapazität nicht ausreicht, müssen Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer die Erstellung weiterer Erschliessungsanlagen dulden».

Wir haben schon bei unserer Stellungnahme zum revidierten Fernmeldegesetz darauf aufmerksam gemacht, nachzulesen unter Zwangsinstallation von Mobilfunkantennen? und unsere Stellungsnahme dazu unter Stellungnahme zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Unsere Stellungsnahme zur Verordnungen zum FMG ist hier nachzulesen:

Stellungnahme zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Zusammenfassung

  1. Es sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern alle Nutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung, Missbrauch und Gefahren aller Art geschützt werden.
  2. Der Bund als Konzessionsgeberin soll nicht mehr Entschädigungen an die Mobilfunkanbieter entrichten müssen, falls die Grenzwerte für Funkstrahlung gesenkt werden.
  3. Um die fehlende Versicherungsdeckung der Mobilfunkanbieter zu mildern, sollen sie Beiträge in einen Fonds einzahlen müssen, aus dem Hilfeleistungen an Personen entrichtet werden, die durch Funkstrahlung geschädigt wurden.
  4. Der Ausbau der Festnetze mit Glasfaser soll aus gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Gründen wieder Priorität haben.
  5. Die Innen- und Aussenraumversorgung mit funkbasierten Fernmeldediensten muss systematisch getrennt werden, damit die zunehmende Zwangsbestrahlung in den eigenen vier Wänden nicht weiter zunimmt.
  6. Im Sinne des liberalen Denkens geht es nicht an, dass Liegenschafteneigentümer gesetzlich zur Duldung von funkbasierten Anschlüssen gezwungen und enteignet werden können.
  7. Der wenig zielführende und kostspielige Auf- und Ausbau von parallelen Fernmeldeinfrastrukturen soll eingedämmt werden, um endlich einen funktionierenden Wettbewerb auf Ebene der Fernmeldedienste zu ermöglichen.

Detaillierte Stellungnahme

Stellungnahme zur Änderung der Verordnung Fernmeldedienste (FDV)

Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein stellt sich vehement gegen eine weitere Strahlenbelastung im Falle des geplanten Art. 16 Abs. 2 der Verordnung und finden es unhaltbar, gesundheitlich eingeschränkte Mitbürger unter rein wirtschaftlichen und technischen Aspekten zu betrachten. Es gilt auch diesen behinderten Menschen mehr Mitsprache in der Lebensgestaltung zu geben. Das Behindertengleichstellungsgesetz muss auch die Mobilität der elektrosensiblen Mitmenschen schützen, die wegen zunehmenden Elektrosmogs immer weniger in der Lage sein werden, am sozialen Leben teilnehmen zu können.

Stellungnahme zur Strategie Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Es ist unbestritten, dass das Schweizerische Stromnetz den Anforderungen aus unregelmässig anfallender Stromproduktion aus erneuerbaren Energien gerecht werden soll und dass die Netze für ein optimiertes Zusammenspiel von Verbrauch und Produktion weiterentwickelt werden sollen. Zusammen mit dem im letzten Herbst vorgelegten Entwurf der Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) wird allerdings eine LEX SWISSGRID definiert, um beim Umbau der Hochspannungsnetze die Umwelt-, Heimat- und Landschaftsschutzgesetze umgehen zu können.