Argumente gegen eine Grenzwerterhöhung

1. Die Beeinträchtigung der Gesundheit durch elektromagnetische Felder (EMF) hat bereits ein derartiges Ausmass erreicht, dass es nicht mehr nur um Vorsorge, sondern um den Schutz einer bereits betroffenen, starken Minderheit und um die Abwendung eines drohenden Schadens für einen Grossteil der Bevölkerung und damit auch für die Wirtschaft geht. Bei der landläufig verbreiteten Meinung „Es ist nichts bewiesen“ handelt es sich um eine längst widerlegte Unwahrheit.

2. Seit vielen Jahren sind die Risiken von Funk- bzw. Mikrowellenstrahlung unterhalb der geltenden schweizerischen Grenzwerte klar belegt. Neueste Studien – auch aus der Schweiz – bestätigen frühere Ergebnisse laufend. Berichte unabhängiger Wissenschaftler und der internationalen BioInitiative.org, empfehlen dringend eine Senkung der Grenzwerte. Die Bundesämter stützen sich hauptsächlich auf die Empfehlungen des von der Industrie initiierten Privatvereins ICNIRP nahe München, der auch das zuständige EMF-Projekt der WHO steuert.

3. Die Spitzenforschung ist sich einig, dass Funkstrahlung oxidativen Zellstress verursacht, der zu Schäden am Erbgut, zu Krebs, zu neurologischen und zu anderen Krankheiten führen kann. Gerichte geben Geschädigten von Funkstrahlung inzwischen Recht und sprechen Entschädigungen. Haftpflicht-versicherungen schliessen die Deckung von Funkstrahlungsrisiken in ihren Policen gänzlich aus. Grosse Rückversicherer warnen vor den hohen Langzeitrisiken für die ganze Gesellschaft.

4. Die Zahl elektrosensibler Personen ist inzwischen auf 10-20% angestiegen. Bei diesem Leiden handelt es sich primär um EMF-bedingte physiologische Vorgänge im Organismus bei Menschen, die unter elektromagnetischen Strahlungen und Feldern des Alltags leiden. Der Verzicht auf den Einsatz strahlender Geräte in der eigenen Wohnung hilft nur teilweise. Durch Geräte der Nachbarn sowie durch Mobil- und Rundfunksender wird man mehr oder weniger stark zwangsbestrahlt. Will man sich vorsorglich oder aus Notwendigkeit vor der Zwangsbestrahlung schützen, so muss man aufwändig abschirmen oder wegziehen. Eine Erhöhung der Grenzwerte würde dieses Problem verschärfen.

5. Die vielen bekannten Fälle von Mobilfunkantennen bei Landwirten und ihrem Vieh belegen, dass die Krankheiten nicht bloss durch angeblich übertriebene Ängste vor Funkstrahlung verursacht werden. Hoch- und niederfrequente Immissionen sind gemäss Verordnung über nicht-ionisierende Strahlung angeblich nicht kumulierbar, obwohl sie sich in lebendigen Organismen bezüglich ihrer Auswirkungen selbstverständlich kumulieren. Dies ist in der Praxis beispielsweise bei gleichzeitiger Exposition durch eine nahe Bahnlinie oder/und Hochspannungsleitung sowie einer Mobilfunk-Basisstation relevant.

6. Die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft wird nicht leiden, wenn dem Schutz der Gesundheit vor Strahlung mehr Gewicht gegeben wird. Die gesamte Wirtschaft wird davon profitieren, wenn durch gezielte strahlungsmindernde Massnahmen die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer erhalten bleibt. Verschiedenste Erkrankungen und auch Burnouts haben sich während des Mobilfunkausbaus in den letzten 15 Jahren teilweise vervielfacht.

7. Mit Innovation und entsprechenden Rahmenbedingungen kann die zukünftige mobile Kommunikationsinfrastruktur sehr wohl den Anforderungen gerecht werden, ohne die Bevölkerung einer übermässig hohen und damit nachweislich gesundheitsschädlichen Funkstrahlung auszusetzen. Es stehen neue Konzepte und Technologien zur Verfügung, die Mobilkommunikation ohne übermässige Strahlenbelastung gewährleisten. Sie ist heute sogar gänzlich ohne Funktechnologien möglich. Die zukünftige Entwicklung der Mobilfunknetze hängt von der globalen Branchenstruktur und nicht von den Grenzwerten in der Schweiz ab, zumal einige Länder – darunter auch das grosse China – wesentlich tiefere Grenzwerte als die Schweiz haben.

8. In der Schweiz gelten die genau gleichen Immissionsgrenzwerte wie in vielen anderen Ländern Westeuropas. Sie basieren auf Empfehlungen des von der Industrie initiierten Privatvereins ICNIRP bei München. Bei einem korrekten Vergleich der Grenzwerte steht die Schweiz keineswegs besser da. Im Gegenteil, viele Länder und Regionen legten wesentlich tiefere Grenzwerte als die Schweiz fest. Darunter sind Länder wie Belgien, Luxembourg, Italien, Indien und China zu finden. So gilt in China ein Immissionsgrenzwert für die Bevölkerung von nur 12 V/m, was fünf Mal weniger ist als in der Schweiz, wo 61 V/m gelten. Wenn Chinesen ihre Mobilfunkanlagen bei so tiefen Grenzwerten erfolgreich betreiben können, muss das auch in der Schweiz möglich sein, zumal unsere Anbieter mitunter auch auf Mobilfunktechnologie aus China setzen.

9. Um die mangelhafte Schutzwirkung der viel zu hohen Immissionsgrenzwerte nach ICNIRP etwas zu verbessern, wurden landesspezifische Zusatzmassnahmen ergriffen. In der Schweiz wurden dazu sogenannte Anlagegrenzwerte festgelegt, allerdings nur für Innenräume. Diese sind zwar um den Faktor zehn tiefer als die Immissionsgrenzwerte auf ICNIRP-Basis, gelten jedoch nur für eine Anlage und nicht für alle Anlagen in einem Quartier. Zudem müssen sie beispielsweise auch nicht auf Balkonen, Dachterrassen und Sportanlagen eingehalten werden. In Deutschland hat man als Zusatzmassnahme hingegen Sicherheitsabstände für Sendeantennen festgelegt. Damit wird in Deutschland annähernd das gleiche Schutzniveau wie in der Schweiz erreicht. Messungen der Behörden in Deutschland belegen diese Tatsache. In der Schweiz ist die Bevölkerung schon lange stärker belastet als diejenige in unseren Nachbarländern, weil hier neben den SBB und der Polizei gleich drei kommerzielle Mobilfunkanbieter auf vergleichsweise kleiner geographischen Fläche Antennen errichten.

10. Die mobile Kommunikation durchdringt das gesellschaftliche Leben immer stärker. Diese Entwicklung ist jedoch nur deshalb möglich, weil das Wissen von ihrer Gesundheitsschädlichkeit öffentlich nicht kommuniziert oder gar aktiv unterdrückt wird. Ebenso unbestritten ist aber, dass niemand einer Zwangsbestrahlung ausgesetzt sein möchte, wenn er von deren Gesundheitsschädlichkeit wüsste. Beispielsweise könnte das ursprüngliche Konzept wieder gelten, wonach der Mobilfunk nur der Aussenraumversorgung dient. Die Versorgung innerhalb von Gebäuden könnte dort, wo sie gewünscht wird, mit Inhouse-Repeatern oder Kleinstfunkanlagen (Femto-Zellen) – wie sie Anbieter heute schon an Kunden abgeben – erfolgen.

11. Ebenso wie in den letzten Jahren Gesetze und Vorschriften geschaffen wurden, die die Menschen vor dem „Passivrauchen“ in öffentlichen Gebäuden und als Arbeitnehmer konsequent schützen, sind Gesetze und Vorschriften für den Schutz vor nicht erwünschter und nicht benötigter Funkstrahlung notwendig. Für die ungefragte Innenraumversorgung mit Mobilfunkstrahlung besteht sowieso keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

12. Der Informationsmangel in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen von EMF ist besonders gross, was dazu führt, dass kaum jemand in der Lage ist, die permanente Strahlungsbelastung im persönlichen Umfeld selbstverantwortlich zu begrenzen. Ohne Gegenmassnahmen wird der Strahlungspegel jedoch laufend ansteigen, und bald wird der Punkt erreicht sein, bei dem ein grosser Teil der Bevölkerung in der einen oder anderen Form unter den gesundheitlichen Auswirkungen leiden wird.

PDF mit einer einem ausführlichen Argumentarium

PDF Kurzargumentarium

Faktenblatt Gesundheitsrisiko

Wege aus dem Mobilfunkdilemma - Antwort des Dachverbandes zum Postulat Noser

Links zu Studiendatenbanken:

http://www.mobilfunkstudien.de/

http://www.kompetenzinitiative.net

http://www.EMF-portal.de

http://www.microwavenews.com