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MedNIS Beratungsstelle für EHS Betroffene eröffnet

Es ist soweit, es gibt nun endlich eine offizielle Anlaufstelle für elektrosensible Menschen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat am 8. September 2023 die Fachstelle MedNIS eröffnet. Das ist ein grosser Schritt in die richtige Richtung! Damit wird eine individuelle medizinische Betreuung möglich und die Betroffenen werden nicht mehr einfach als psychisch Kranke schubladisiert. Zudem ist mit dieser Fachstelle auch angedacht, generell Ärzte besser über dieses Thema informieren zu können.

Die Hauptziele von MedNIS sind:

  • Die Verbesserung der Versorgung von Personen mit elektromagnetischer Hypersensibilität in der Schweiz, indem ein Netzwerk von Konsiliarärzten und -ärztinnen geschaffen wird, an die Hausärzte und -ärztinnen ihre Patienten und Patientinnen zur fachärztlichen Beratung überweisen können
  • Die Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet durch die Erhebung von Daten von elektromagnetisch hypersensiblen Personen.

Bei der Präsentation der Beratungsstelle MedNis durch die leitende Ärztin Frau Dr. Diana Walther fällt sofort deren grosse Sozialkompetenz, Offenheit und Ehrlichkeit auf. Das lässt hoffen, dass es besser verlaufen wird als im Jahr 2005, wo bereits eine Anlaufstelle im Kanton Luzern geschaffen wurde. Damals wurden jedoch die Betroffenen von Prof. Jan Olaf Gebbers sehr schnell und häufig als ʺpsychisch krankʺ diagnostiziert. Aufgrund der heutigen Umstände sind wir überzeugt, dass die MedNIS nun endlich bedeutend vorurteilsloser und wissenschaftlich fundiert mehr Licht in das dunkle Kapitel EHS (Elektrohypersensibilität) bringen wird.

Martin Zahnd, Vorstandsmitglied und selbst elektrosensibel, kann gut verstehen, dass Betroffene mit negativen Erfahrungen bei Arztbesuchen, sich kaum bei der Fachstelle melden werden. Auch bei ihm diagnostizierten die Ärzte meist eine psychische Ursache (Nocebo Effekt). Die Verantwortlichen der Fachstelle MedNIS sind sich dessen bewusst. Entsprechend werden fürs Beratungsnetz mehr neue Fälle erwartet, Menschen, welche erst seit Kurzen bemerkt haben, dass sie sensitiv auf Elektrosmog reagieren. Auf Anfrage hin möchte MedNIS in Zukunft auch Alternativmediziner vermehrt einbinden.

MedNIS fordert Betroffene auf zur Teilnahme an der Studie.

Der Fragebogen der MedNIS erfragt Gesundheitszustand, Symptome, Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und anderen Umweltfaktoren, ergriffene Massnahmen, Auswirkungen des Zustands, Bedürfnisse und Erwartungen an das Gesundheitssystem.
Eine Vielzahl von Symptomen wird erforscht wie Kopfschmerzen oder Migräne, Schlafstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtnisprobleme, Reizbarkeit, Angst, Depressive Stimmung, Schwindel, Tinnitus, Sehstörungen, Gefühl auf der Haut oder Schädigung der Haut, Schneller oder unregelmässiger Herzschlag, Muskel- oder Gelenkschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Übelkeit und Andere.
Das Vorhandensein des Symptoms, die Häufigkeit und der Schweregrad etc. werden bewertet. Einige häufige Symptome werden mithilfe von validierten Instrumenten (Kopfschmerzen, Müdigkeit, Angst und Depression) weiter erforscht.

Wir möchten alle elektrosensiblen Menschen auffordern, an der Studie teilzunehmen. Die Teilnahme dauert ca. eine Stunde. Anmeldungsunterlagen (Kontaktformular) von MedNIS finden Sie hier.

Ein wichtiger Hinweis betrifft den Umstand, dass die MedNIS Fachstelle und die geplanten Studien nicht zur Erfassung der Anzahl Elektrosensibler in der Bevölkerung dienen wird. Laut letzter Umfrage aus dem Jahr 2020 sind 10,6% der Befragten elektrosensibel. Die Umfrage mit 7340 Teilnehmenden wurde durch die ETH Zürich zum Thema 5G durchgeführt. Es ist wichtig, dass das Ergebnis dieser wissenschaftlich relevanten Umfrage nicht durch Falschinterpretationen der geplanten Studie mit vergleichsweise kleiner Teilnehmerzahl in Frage gestellt wird. 

Offen bleibt die Frage: Wie soll mit elektrosensiblen Menschen umgegangen werden. 

In Schweden ist EHS seit 2002 als Behinderung anerkannt, und auch die EU anerkennt Elektrosensibilität seit 2022 als Krankheit. Die WHO und ICNIRP anerkennen EHS als eine Tatsache, deren Ursache ein Rätsel ist. Die derzeitige Klassifizierung Behinderung oder Krankheit ist sehr wahrscheinlich nicht oder eher nicht zutreffend und letztlich auch irrelevant, denn sie ist eine Tatsache, deren Ursachen wissenschaftlich noch nicht bekannt sind. Elektrosensibilität entsteht als Folge von Interferenzen mit dem natürlichen Gesundheitssystem des Menschen oder anderes gesagt, stellt sich die Frage, ob die biochemische Physiologie unseres Körpers durch die Belastung mit elektromagnetischen Feldern (EMF) geschädigt wird. Die individuellen Reaktionen sind unterschiedlich, da es durch die technische, unnatürliche Mikrowelle zu Aufschaukelungen im menschlichen Gesundheitssystem kommt. Für jede Strahlungsart, jede Chemikalie, jeden Umweltschadstoff gibt es Menschengruppen, die empfindlicher sind als andere. Diese Erscheinung, bekannt als individuelle Empfindlichkeit, liegt in unserer genetischen Diversität begründet. Es ist eine Tatsache, dass individuelle Sensibilität existiert.
Elektrosensibilität kann man somit durchaus als Fähigkeit interpretieren, Elektrosmog zu fühlen. Es ist deshalb sehr bedeutungsvoll, dass ein solcher Status anerkannt wird, da dieser letztendlich auch für den Bezug von Krankengeldern und falls nötig auch für Invalidenrenten relevant ist. In der Schweiz ist dies aktuell leider noch nicht möglich. Eine klare Klassifizierung täte Not, damit nicht zu Falsch - Diagnosen gegriffen werden muss.

Stromfresser Mobilfunk - möglicher Energiesparmodus

Angesichts der Energiekrise verordnete der Bundesrat den Haushalten Stromsparmassnahmen, wie weniger heizen. Selbst ein Verbot des Bügelns war angedacht. Von einer Einschränkung mobiler Kommunikation war jedoch nie die Rede. Deutschland ist hier nun der Vorreiter. 

Die Mobilfunkbetreiber in Deutschland dürfen neuerdings die Leistung ihrer Antennen aus Energiespargründen verringern. Konkret heisst das: Wenn der Bedarf gering ist, wird ein Teil der Frequenzbänder in den Stand-by-Modus gesetzt, also ausgeschaltet. Das bedeutet weniger Stromverbrauch, und ganz nebenbei auch eine tiefere Belastung der Umwelt durch Mobilfunkstrahlung.

Wie sieht es in der Schweiz damit aus, drahtlos keinen unnötigen Strom zu verbrauchen? Können die Mobilfunkbetreiber ihre Antennen auch ausschalten, so wie das Licht ausgemachen, wenn das Zimmer verlassen wird?
Wir haben bei Swisscom nachgefragt, was geplant oder bereits umgesetzt ist, und erhielten vom Leiter EMF & NISV Compliance Herr Müller folgende Antwort: 
«Ähnlich der in Ihrem Bericht erwähnten Tests finden auch bei Swisscom aktuell Untersuchungen zu neuen 5G-Energiesparmöglichkeiten statt. Diese gehen so weit, dass Anlageteile bei Nichtverwendung bis zur nahezu Komplett-Ausschaltung heruntergefahren werden können und erst bei Bedarf wieder aktiviert werden. Eine minimale Signalisierung bleibt auf einem Frequenzband aber stets aktiv. Verlaufen die Tests positiv, werden die Funktionalitäten implementiert.» 
Auch erwähnte er, dass im 4G-Netz bereits diverse Energiesparoptionen (sog. power saving features) implementiert sind, welche den Energieverbrauch senken.

Aus ökologischer Sicht (Stromverbrauch), und auch aus gesundheitlicher Sicht (Strahlenbelastung), wäre ein "Eco-Modus" wie bei Schnurlos-Telefonen wünschenswert, insbesondere nachts - wenn wir alle schlafen, brauchen wir eigentlich kaum Mobilfunk. Das hiesse, die Mobilfunkantennen strahlen nur dann, wenn sie von einem Handy in ihrer Nähe eine Anfrage bekommen, ansonsten sind sie stand-by. 
Wieso wird also bei Nichtgebrauch nicht einfach ausgeschaltet? Ganz einfach, es findet ein ständiger Datenaustausch zwischen Antenne und Endgerät statt. So kann das Endgerät unmittelbar loslegen bei Gebrauch und muss nicht erst eine Verbindung aufbauen. Dasselbe gilt auch für WLAN. Steckt man am Laptop ein Internetkabel ein, kann man sehen, welche WLAN Verbindungen das Gerät schon bereit hält, obwohl bei Kabelanschluss überhaupt keine WLAN Verbindungen gebraucht wird. Der Grund ist, damit das Endgerät, wenn es dann eine WLAN Verbindung benötigt, sofort loslegen kann und nicht erst eine Verbindung aufbauen muss und so ein paar Sekunden brauchen würde.

Wenige Sekunden Zeitgewinn stehen dem Energiesparen entgegen

Wir gehen davon aus, dass die Mobil-Nutzer bereit sind, 10 Sekunden Verbindungsaufbau abzuwarten zu Gunsten eines geringeren Stromverbrauchs und von mehr Umweltschutz. Solange jedoch die Mobilfunkbetreiber ihre Antennen nicht stand-by setzen, gibt es vorerst bei Nichtgebrauch nur eine Lösung: Endgerät ausschalten oder zumindest in den Flugmodus setzen. Die Stromrechnung wie auch die Gesundheit dankt.

Systemfehler in der Gesundheit-Vorsorge-Politik

Das für über 1000 sistierte Antennen-Baugesuche entscheidende Bundesgerichtsurteil "Steffisburg" wurde endlich gefällt – mit gerademal 3 Erwägungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkantennen (5.5. bis 5.7.). Erwägungen zur Gesundheitsvorsorge fehlen gänzlich. Doch wer ist eigentlich zuständig für eine Senkung der Grenzwerte, tatsächlich das Bundesgericht?

Die Mobilfunkgrenzwerte stammen aus der Feder von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). Bei Einführung der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) im Jahr 1999 dachte man noch, die ICNIRP sei eine Abteilung der UNO, da sie ihr Büro im UNO-Gebäude in Genf hatte. Als im Jahr 2001 aufgedeckt wurde, das diese Organisation ein privater Verein ist, dem hauptsächlich Vertreter der Mobilfunk-Lobby angehören, musste der Verein sein Büro vom UNO Gebäude verlassen. Heute ist sein Sitz im gleichen Gebäude wie der Deutsche Strahlenschutz, welcher der NIS Abteilung des BAFU entspricht und mit Frau Gunde Ziegelberger auch eine gemeinsame Sekretärin führt.

Dass die Mobilfunkgrenzwerte durch die Betreiber bestimmt werden, sieht man klar an den erst neulich gesprochenen Änderungen der NISV, die einer Grenzwerterhöhung entsprechen. Dies obwohl Frau Bundesrätin Sommaruga mehrfach versicherte, es werde keine Erhöhung der Grenzwerte geben, auch nicht durch die Hintertür.

Dem gegenüber hätte der Bundesrat gemäss Umweltschutzgesetz den klaren Auftrag, schädliche oder lästige Einwirkungen wie Mobilfunkstrahlung zu begrenzen:
In der jüngsten Umfrage aus dem Jahr 2020 der ETH Zürich gaben 10,6% der Befragten an, sie seien Elektrosensibel. Für sie ist Mobilfunkstrahlung nicht nur lästig sondern macht sogar krank. Sollte dieses Ergebnis als Auftrag nicht genügen?

 

Schweizer Umweltschutzgesetz (USG)

Artikel 1.2: Im Sinne der Vorsorge sind Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, frühzeitig zu begrenzen.

Artikel 11.3: Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.

Artikel 13.2: Er (Immissionsgrenzwert) berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.

 

Der Vorsorgeauftrag des USG wurde nach langer Zeit endlich bei Tabak und Asbest umgesetzt - die feinen Nadeln bei Asbest oder die mit Teer verklebte Lunge beim Rauchen sind jedoch im Gegensatz zu den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung sichtbar.

So fordern nun National- und Ständeräte in Bern weitere unabhängige Studien, welche schlüssige Argumente für oder gegen eine Senkung der Grenzwerte liefern soll. Eine Meinungsbildung ohne Studien scheint nicht möglich. Offenbar sind die 10,6% mit Sicherheit Strahlungs-Betroffenen nicht ausreichend, so dass der Vorsorgeartikel gemäss Umweltschutzgesetz bei Mobilfunk nicht zur Anwendung gelangt.

Das Vorgehen bei in der Schweiz durchgeführten Studien ist jedoch seit den NFP-57 Studien im Jahr 2011 bekannt. Ein Komitee legte damals gezielt fest, nur einen Teil der Studien zu präsentieren. Die restlichen Ergebnisse der Studien sind bis heute nicht einsehbar, Studien, welche mit Steuergeldern finanziert wurden!

Dabei wurde das Vorgehen von Lobbys vom Schweizer Fernsehen hinlänglich dokumentiert in der Sendung Einstein zum Thema Zucker. Das Prinzip ist einfach: Unerwünschte Studien werden anhand von Gegenstudien als unseriös dargestellt. Zuletzt wird noch der Studienleiter diskreditiert. Gleiches geschah im Mobilfunk beispielsweise bei der Reflexstudie und der Diskreditierung von Prof. Adlkofer in Deutschland. Er musste eine Stiftung gründen, um weiter forschen zu können. Oder in der Schweiz, als Prof. Hässig den Zusammenhang zwischen einer Mobilfunkantenne und 30% blinden Kälber feststellte. Für eine Vertiefung der Erkenntnisse wurden ihm einfach keine Gelder mehr gesprochen.

Wenn sowohl Politik als auch Behörden das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes beim Mobilfunk ausser Acht lassen und auch die Gerichte ihm keine Achtung verschaffen - wo bleibt da die Vorsorge?

 

Schädlichkeitsbeweis statt Vorsorge – ein Systemfehler!

Die Mobilfunkbetreiber können ungehindert ihre Antennenparks ausbauen und erhalten neue Frequenzen zugesprochen – gesundheitliche Auswirkungen im Vorfeld müssen nicht abgeklärt werden. Das war bei 2G bis 5G so und wird voraussichtlich auch bei den zukünftigen Millimeter-Wellen so sein.
Politik wie Gerichte sehen ungerührt zu.

Erste Schweizer Ausgabe des Magazins «Kompakt»

Der Verein diagnose:funk hat erstmals eine spezielle Ausgabe seines beliebten Magazins «Kompakt» für die Schweiz herausgegeben. Zu Finden auf: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/publikationen-zum-mobilfunk/magazin-kompakt/magazin-kompakt-schweiz-zum-download

Mobilfunkantennen: Kontrollen durch Behörden sind unsicher

Der Kanton Zürich hat den Umweltbericht 2022 veröffentlicht. Er beinhaltet auch einen Abschnitt zur Mobilfunkstrahlung. Als Ziel werden die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte sowie strenge Kontrollen definiert. Die Selbstbewertung der Behörden steht auf Grün, «Ziel erreicht».

Einmal mehr ignorieren die Behörden die Tatsache, dass sie keinen Zugriff auf den jeweils aktuellen Betrieb einer Mobilfunkantenne haben und somit nicht unangemeldet kontrollieren können. Das Beispiel des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich ist da keine Ausnahme.

Martin Zahnd, Vorstandsmitglied von diagnose:funk Schweiz, schrieb deshalb einen Brief an den verantwortlichen Regierungsrat Neukom, um ihn auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Die zuständige Abteilungsleiterin Gessler antwortete darauf wie folgt:

«Wie im Umweltbericht beschrieben ist, kann durch einen Abgleich der bewilligten Betriebsparameter mit den tatsächlich betriebenen Parametern einer Mobilfunkanlage überprüft werden, ob diese im bewilligten Rahmen läuft. Da Mobilfunkanlagen nicht täglich Anpassungen ihrer Betriebsparameter erfahren, sehen wir eine zweiwöchentliche Aktualisierung der Betriebsdaten als ausreichend für unsere Kontrollzwecke an. Unsere eigenen zahlreichen Kontrollen mittels der Mobilfunk-Datenbank des BAKOM, zusammen mit den Resultaten der permanenten Überwachung der Anlagen durch die Qualitätssicherungssysteme auf den Steuerzentralen der Betreiberinnen lassen den Schluss zu, dass die Anlagen in aller Regel bewilligungskonform betrieben werden und die Grenzwerte eingehalten sind.»

Tönt doch super, oder? Bedenkt man aber, dass in der Mobilfunk-Datenbank des BAKOM keine live Daten hinterlegt sind und diese zudem von den Betreibern selber vierzehntäglich geliefert werden, dann fragt man sich, was mit dieser Kontrolle durch die Behörden bezweckt wird. Es stammen ja alle Daten von den Betreibern selbst.

 

Was denken Sie, was würde die Betreiberin in die Datenbank eintragen, wenn sie die Grenzwerte überschritten hat?

Würden Sie als Autofahrer einem Polizisten, bei einer Kontrolle am Ende einer Tempo 30 Zone, von sich aus sagen, dass Sie irgendwo schneller gefahren sind?

 

In der Antwort von Frau Gessler werden auch die Qualitätssicherungssysteme der Betreiberinnen erwähnt, zu dem sie sich in jeder Baubewilligung verpflichten müssten.

Wie funktionieren diese Qualitätssicherheitssysteme eigentlich?

Bis heute wurde dies noch nie im Detail öffentlich bzw. transparent kommuniziert. Auch auf Anfrage bei den Behörden erhielten wir Schutzorganisationen nie genauere Informationen. Noch nicht einmal die zuständigen Behörden selber haben direkten online Zugriff auf diese Systeme.

Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat deshalb damals beim Ausbau des Mobilfunknetzes auf UMTS/3G bestimmt, dass jährlich eine Kontrolle durch die verantwortliche NIS-Abteilung durchgeführt werden muss. Leider sind die Berichte solcher Stichprobenkontrollen nicht öffentlich. Uns liegt jedoch ein Bericht aus dem Jahr 2010 vor. Bei den je 10 kontrollierten Mobilfunkantennen der drei Betreiberinnen wurden Mängel festgestellt wie Sendeleistungen, die nicht mit den deklarierten übereinstimmen oder andere Antennentypen als die im Baugesuch angegebenen. Es ist zu bezweifeln, dass solche Kontrollen heutzutage besser sind, da es mit 5G und adaptiven Antennen noch wesentlich schwieriger geworden ist, Anlagen zu kontrollieren und Verstösse gegen Betriebsvorschriften zu erkennen.

 

Fazit

In der Schweiz ist es den verantwortlichen Behörden nicht möglich, eine zuverlässige Kontrolle der Sendeleistungen und weiterer sicherheitsrelevanter Parameter von Mobilfunkantennen zu gewährleisten. Dies trifft nicht nur für bisherige Antennen (2G/3G/4G), sondern insbesondere auch für die neuen adaptiven 5G-Antennen zu.