Stellungnahme zur Strategie Stromnetze (Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

 

Fazit

  1. Die Versorgung mit elektrischer Energie kann man unter Umständen als nationales Interesse bezeichnen, aber die Anlagen zu deren Erzeugung und Übertragung sind keinesfalls gleichrangig oder höher zu gewichten als Objekte von nationaler Bedeutung aus den Inventaren des Bundes.
  2. Im Bewertungsschema Kabel oder Freileitung können Plus- oder Minuspunkte für die Bodenverkabelung verteilt werden. Die Fragestellung ist indessen so aufgezogen, dass eine Bodenverkabelung praktisch nirgends mehr in Frage kommt. Die Punkteverteilung hängt über weite Strecken vom persönlichen Empfinden und persönlichen Interessen der Mitglieder der Arbeitsgruppe ab.
  3. Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderung der NISV und der aktuell vorliegenden Änderung des Elektrizitätsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes sollen offensichtlich auch noch neue Leitungen von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, das heisst, von den Urteilen 1c_129/2012 (Wattenwil-Mühleberg und Urteil 1C_398/2011 (Riniken AG) „befreit“ werden. Es ist offensichtlich, dass mit diesem Gesetz die wirtschaftlichen Interessen der Industrie den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der Bevölkerung vorgezogen werden.
  4. Nach Art 15i soll künftig der Bundesrat in einem Bundesratsbeschluss den Leitungskorridor bestimmen können. Gegen diesen Bundesratsbeschluss gibt es keine Einsprachemöglichkeit mehr. Dieser steht auf Stufe Gesetz und weder das Bundesverwaltungsgericht noch das Bundesgericht kann dagegen etwas ausrichten. Damit wird der betroffenen Bevölkerung und den Umweltverbänden die Einspracheberechtigung entzogen.
  5. Auf der einen Seite soll die Information der betroffenen Bevölkerung zwecks grösserer Akzeptanz verbessert werden, dafür nimmt man ihr auf der anderen Seite die Einsprachemöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht weg und ersetzt diese durch ein für Anwohner rechtlich völlig wirkungsloses Mitwirkungsverfahren. Das Bundesamt für Energie (BFE) soll allein darüber bestimmen können, ob für ein Projekt überhaupt noch Einspracheverhandlungen durchgeführt werden oder nicht. Das wäre gegen einen Bundesratsbeschluss ohnehin völlig aussichtslos.

Ausgefüllter Fragebogen