Brief an alle Ständerätinnen und Ständeräte

Erhöhung der Grenzwerte für den Mobilfunk - Motion 16.3007 „Modernisierung der Mobilfunknetze...“

Sehr geehrte Damen und Herren

Wer von Ihnen hat ein Handy und gleichzeitig auch einen Antennenmast direkt vor seinem Haus? Sie finden diese Frage unangemessen oder gar provokativ? Sie haben Recht, aber genau mit Fragen dieser Art versuchen die Mobilfunkbetreiber und deren Lobby Kritiker mundtot zu machen. Ihnen wäre es am liebsten, wenn die gesundheitsverträglichere Ausgestaltung der Mobilfunktechnik gar nicht diskutiert würde – schon gar nicht öffentlich.

Mit dem Mobilfunk verhält es sich wie mit jeder anderen risikobehafteten Technologie. Erst wenn der Gesetzgeber sachgerechte Vorsorge betreibt und die Grenzwerte verschärft, ist die Industrie gezwungen, ihre Produkte verträglicher zu machen. Beispiele wie Asbest, Benzol, FCKW, PCB, verbleite Treibstoffe oder Antibiotikaresistenzen belegen in tragischer Weise, dass trotz frühen Warnungen viel zu lange mit Massnahmen gewartet wurde. Solche Fehler müssen beim Mobilfunk vermieden werden, damit sich die Geschichte nicht wiederholt.

Hören Sie nicht auf die allzu industriefreundlichen Stimmen, die Ihnen weismachen wollen, dass es keine Alternative zur geforderten Grenzwerterhöhung geben würde. Sogar der Bundesrat ist in seinem Bericht zu zwei FDP-Postulaten (12.3580/14.3149) der Auffassung, dass „...die Einhaltung der Anlagegrenzwerte der NISV nach wie vor technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar...“ ist. Zudem ging er 1999/2000 bei der Festlegung der Anlagegrenzwerte auch von „...begründeten Hinweisen auf eine schädliche Wirkung von nichtionisierender Strahlung bei niedriger Intensität...“ aus.

Seit dieser Zeit hat die unabhängige Spitzenforschung unzweifelhaft nachgewiesen, dass Funkstrahlung auch unterhalb der Anlagegrenzwerte schädliche Wirkungen haben kann. Wer Gegenteiliges behauptet, ist entweder fachlich nicht up-to-date oder verbreitet bewusst Falschinformationen. Ausserdem belegen andere Länder mit zum Teil tieferen oder zumindest gleich hohen Grenzwerten wie die Schweiz, dass Mobilfunknetze trotzdem technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind.

Werden die Anlagegrenzwerte erhöht, führt das gemäss erwähntem Bundesratsbericht dazu, dass sich „...auch die Strahlungsbelastung im Einflussbereich der Sendeanlagen erhöht...“. Dies wird unweigerlich zu noch mehr elektrosensiblen Menschen in unserem Land führen, deren Zahl sich heute schon im Bereich von gegen 20 % der Gesamtbevölkerung bewegt. Weil die Tendenz steigend ist, warnen Ärzte und Juristen vor den absehbaren Folgen der Elektrosensibilität als ernstzunehmende Erkrankung.

Wir bitten Sie im Namen vieler Betroffener und der Menschlichkeit, sich deshalb in der Ratssitzung vom 8. Dezember 2016 gegen eine Erhöhung der Grenzwerte auszusprechen. Angemessener wäre sogar eine Senkung.

Freundliche Grüsse

Markus Lauener, Präsident                                                    Andrea Klinger, Aktuarin

Beilagen

  1. Internationaler Vergleich von Grenzwerten verschiedener Länder
  2. Faktenblatt zum Risiko von Funkstrahlung
  3. Hinweis auf die neue ärztliche Leitlinie für Elektrosensibilität
  4. Juristischer Fachaufsatz von Verwaltungsrichter a.D. Bernd Budzinski über Elektrosensibilität