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Petizione: meno radiazioni elettromagnetiche Petiziun: main radiaziuns electromagneticas |
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1.
Vorwort 2. Elektrosensibilität 3. Bevölkerungsanteil der Elektrosensiblen 4. Bloss die Spitze des Eisbergs 5. Position der Welt-Gesundheitsorganisation (WHO) 6. Unterstützung für Betroffene 7. Wissenschaft und Mobilfunk 8. Rechtlicher Rahmen des Mobilfunks 9. Entstehung der Grenzwerte 10. Grenzwerte in der Schweiz schützen nicht 11. Mobilfunkstrahlung und Umweltschutzgesetz 12. Planungskompetenz der Gemeinden 13. Zonen mit tieferen Strahlungswerten 14. Kein Versorgungsauftrag 15. Warum Funknetzausbau ohne Ende? 16. Alle wollen telefonieren, keiner will die Antennen 17. Aushebelung der Demokratie 18. Warum mehrere konkurrierende Mobilfunknetze? 19. Maschinen werden besser geschützt als Menschen 20. Mobiles Internet 21. Krankenkassenprämien steigen wegen Mobilfunk 22. Technische Abschirmmassnahmen 23. Eigenverantwortung der Handy-Benutzer 24. Minderwert von Liegenschaften 25. Deklarationspflicht für strahlende Geräte 26. Alternativen zum heutigen Mobilfunk 27. Standortplanung für Handy-Antennen (Mobilfunkmasten) 28. So lange forschen, bis wir alle krank sind 29. Neueste Forschungsergebnisse 30. Medizinische Handy-Regeln 31. Grenzwerte und Vorsorgewerte für Funkstrahlung (Auswahl) Informationsbroschüre als PDF-File bitte hier downloaden. 1. Vorwort
Elektrosmog – ein populärwissenschaftlicher Begriff, der mit der Verbreitung von Mobilfunktechnologien (Handys, Masten, WLAN, DECT etc.) zunehmend Einzug in den sprachlichen Alltag gefunden hat. Der Begriff Elektrosmog setzt sich aus den drei Begriffen Elektro, Smoke und Fog zusammen und ist eigentlich keine fachlich korrekte Umschreibung der relevanten physikalischen Zusammenhänge. Korrekte Bezeichnungen sind beispielsweise magnetische Felder, elektrische Felder, elektromagnetische Felder, elektromagnetische Strahlung und Mikrowellen. Eher populäre Ausdrücke sind Funk, Funkstrahlung, Funkwellen, etc. Mit Smog bzw. Smoke und Fog hat das Ganze im physikalischen Sinn überhaupt nichts zu tun. Der Begriff Smog wurde an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert für die undurchdringliche Mischung aus Nebel und Rauch aus den zahllosen Einzelöfen der Städte Grossbritanniens geprägt. In den 1970-er Jahren umschrieb Smog die lästige und gesundheitsschädliche Erscheinung hoher Feinstaubbelastung (beispielsweise im Umfeld von Kohleindustrien) in Verbindung mit bestimmen Wetterlagen. Grosse Teile der Bevölkerung erkrankten damals, und es gab sogar Todesopfer zu beklagen. Mit dem Zusammenzug der beiden Begriffe „Elektro“ und „Smog“ will man heute die ebenfalls lästigen und gesundheitsschädlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder bzw. elektromagnetischer Strahlung umschreiben. Vor diesem Hintergrund wird auch der Ansatzpunkt unserer Petition für weniger Funkstrahlung deutlich. So wie die Politik damals mit geeigneten Massnahmen versucht hat, die gesundheitsschädliche Belastung der Bevölkerung durch Smog zu reduzieren, so soll mit Hilfe der Petition für weniger Funkstrahlung die Politik heute dazu bewogen werden, die unerwünscht hohe Belastung mit Elektrosmog zu vermeiden. Die Schwierigkeit besteht leider darin, dass man Elektrosmog im Gegensatz zum Smog der 1970-er Jahre weder sehen noch riechen kann. Andernfalls hätten die politisch Verantwortlichen wohl längst geeignete Massnahmen für den Gesundheitsschutz ergriffen.
In
der vorliegenden Informationsschrift werden einige der wichtigsten
Stichworte im Spannungsfeld „Elektrosmog – Gesundheitsrisiken –
Wissenschaft – Politik“ auf verständliche Weise kurz
erläutert. Es werden viele komplexe Zusammenhänge und
Tatsachen
angesprochen, die für den unvorbereiteten Leser auf den ersten
Blick
bedenklich, ja teilweise sogar schockierend wirken. Die
Informationsschrift ist bewusst kurz gehalten, um sich einen
raschen Überblick verschaffen zu können. Sie enthält
für
Interessierte aber viele Quellenangaben und Hinweise auf
weiterführende Literatur. Diese Informationsschrift setzt sich lediglich mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern bzw. elektromagnetischer Strahlung auseinander. Anders ausgedrückt: Sie befasst sich nur mit Funkanwendungen. Diese begannen Ende des 19. Jahrhunderts mit der Radiotelegraphie (Morse-Technik). Ab den 1920-er Jahren kam der Radiorundfunk dazu, in den 1930-er Jahren der Radar, ab den 1950-er Jahren der Fernsehrundfunk, und viele andere Funkanwendungen. Ab den 1980-er Jahren wurden die Mobilfunknetze mit den Handys und ihren Sendemasten (Handyantennen) aufgebaut. Ihre Nutzung explodierte um die Jahrtausendwende. Heute werden die Mobilfunknetze immer mehr auch vom „mobilen Internet“ benützt. Mit dem mobilen Zugang zum Internet arbeiten internetfähige Handys, Smart Phones, tragbare Computer (Laptops, Netbooks), eBooks (Kindle etc.) und was noch alles erfunden wird. Dazu kommen die konzessionsfreien und die häuslichen Funkanwendungen wie drahtlose Computernetzwerke (WLAN), Schnurlostelefone (DECT), Babyphones, drahtlose Computermäuse, Headsets, Bluetooth-Geräte, private Wetterstationen, Alarmanlagen und viele weitere Anwendungen. Dementsprechend steigt der Pegel der elektromagnetischen Immissionen, denen wir mittlerweile alle ausgesetzt sind, von Jahr zu Jahr.
Niederfrequente elektrische und magnetische Felder, wie sie beispielsweise bei Hochspannungsleitungen, Trafostationen, Bahnleitungen und der Hausinstallation vorkommen, werden hier nicht behandelt. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Form des Elektrosmogs nicht auch ernsthafte gesundheitliche Probleme bei den Betroffenen verursachen kann und aus diesem Grund bei zukünftigen Massnahmen auf politischer Ebene Berücksichtigung finden muss. Mit der Petition für weniger Funkstrahlung sollen Vorstösse einzelner Politiker im Nationalrat unterstützt werden. Die auf dem politischen Parkett unternommenen Aktionen dieser mutigen Parlamentarier mögen vor dem beschriebenen Hintergrund und angesichts des umfangreichen Handlungsbedarfs zaghaft erscheinen. Gerade auch die von der Funkstrahlung bereits stark geschädigten Menschen könnten deshalb von den bisherigen Vorstössen enttäuscht sein. Die Anrufe verzweifelter Elektrosensibler, die nicht mehr wissen, wie sie ihren Alltag einigermassen geschützt vor Strahlung bestehen können, häufen sich mehr und mehr. „Wann geschieht endlich etwas?“, fragen sie. „Wir wissen nicht mehr, wohin fliehen.“
Wer die politischen Kräfteverhältnisse in unserem – und nicht nur in unserem – Land kennt, weiss jedoch, dass zunächst nur kleine Schritte unternommen werden können. Die gegenwärtigen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse scheinen dies aufzuerlegen. Wir fragen deshalb: Um wieviel muss sich menschliches Leiden durch elektromagnetische Strahlung noch vergrössern und ausweiten? Wie sehr müssen individuelle finanzielle Verluste noch wachsen? Wie stark muss die Last der riesigen, von der Allgemeinheit zu tragenden sozialen Kosten des Mobilfunks drücken? Müssen wir wirklich warten, bis ein derart grosser Teil der Bevölkerung durch die stetig steigende Strahlung ernsthaft krank wird, bevor endlich mutige Schritte in Richtung einer gesundheits- und sozialverträglichen, das Privateigentum respektierenden und volkswirtschaftlich verkraftbaren Mobilfunktechnik getan werden? St.
Gallen, im Advent 2009 Das Petitionskomitee für „weniger
Funkstrahlung.ch“
2. ElektrosensibilitätElektrosensible (international: Electrohypersensitive, abgekürzt EHS) sind Menschen, deren Organismus auf elektromagnetische Felder bzw. Strahlungen reagiert. Die individuelle Reaktion reicht von leichten, kaum störenden Wahrnehmungen über Symptome wie Kopfdruck oder Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Sehstörungen, Herzarrhythmien, Bein- und Armschmerz, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen, Dauermüdigkeit, Nervosität.... bis zu plötzlichen depressiven oder aggressiven Anfällen, Allergieschocks, Stürzen, epileptischen Anfällen, Ohnmachten etc. Die Zusammenhänge sind in der Praxis längst evident. Oft wird auch ein Zusammenhang mit einer individuellen Schwermetallbelastung (z.B. Quecksilber) oder mit Metallprothesen beobachtet. Wissenschaftlich bestehen noch Zweifel, wann und wie EHS ausgelöst wird, weil bisherige Studien zur Erforschung der individuellen Fähigkeit, elektromagnetische Strahlung bzw. elektromagnetische Felder wahrzunehmen, meist ergebnislos waren. Dafür gibt es viele Gründe: Ungeeignete Probandenauswahl, bloss Kurzzeitbestrahlung, Vorbelastung durch die Anreise zum Versuchslabor etc. Es gab zwar vereinzelte Probanden mit sehr hoher Trefferquote, aber man liess sie gezielt durch die Maschen der statistischen Auswertung fallen. Neuere Forschungsabeiten von unabhängiger Seite belegen einen direkten Zusammenhang zwischen Bestrahlung und unregelmässiger Herztätigkeit. Da das Herz natürliche elektromagnetische Felder erzeugt, ist es plausibel, dass es selber auch auf technisch erzeugte Felder reagiert.
3. Bevölkerungsanteil der ElektrosensiblenEine
Schweizer Studie1
mit Daten von 2005 hat einen Anteil von 5% Elektrosensiblen an der
Gesamtbevölkerung ermittelt. Heute, vier Jahre später, ist
ihre
Zahl infolge des steigenden Strahlungspegels höher. Aus Mangel an
Informationen erkennen zudem viele Betroffene die Ursache ihrer
Symptome nicht. In der Schweiz gibt es demnach zur Zeit (2009) etwa
eine halbe Million Menschen mit leichten oder mittleren bis schweren
Symptomen des sogenannten „Mikrowellensyndroms“. Dieses Syndrom
war bereits in den 1930-er Jahren bekannt2.
Das Wissen darüber wurde zuerst durch das Militär, dann durch
die
Industrie bis heute unterdrückt. Wissenschaftler kamen 2006
aufgrund
aller erhältlichen Daten zum Schluss, dass - bei gleichbleibendem
Trend - bis im Jahr 2017 die Hälfte der Gesamtbevölkerung
elektrosensibel geworden sein könnte3.
4. Bloss die Spitze des EisbergsDer überwiegende Teil der Bevölkerung merkt heute (noch) nichts von der Strahlung. Allerdings kennen immer mehr Menschen andere, die darunter leiden, sodass die Akzeptanz des Phänomens der Elektrosensibilität allmählich steigt. Faszination an den technischen Möglichkeiten der drahtlosen Kommunikation oder Autoritätsgläubigkeit wirken der Bewusstseinsbildung jedoch entgegen. Eines der häufigsten Argumente ist der Ausruf: „Es kann doch nicht sein, dass uns der Staat vor alledem nicht schützt!“. Doch die Elektrosensiblen sind bloss die Spitze des Eisbergs. Sie sind gleichsam unser Frühwarnsystem. Durch ihr Leiden warnen sie uns alle. Die Erfahrung ist: Elektrosensibel werden manche buchstäblich von einem Tag auf den andern. Eine Hypothese ist die, dass sich Elektrosensibilität durch allmähliche Schwächung der Abwehrkraft unerkannt bei vielen Menschen vorbereitet und irgendwann durch ein starkes elektromagnetisches Ereignis ausgelöst wird. Auch steigt die Anfälligkeit für Elektrosensibilität mit dem Alter.
Elektromagnetische Strahlung bzw. elektromagnetische Felder sind jedoch keineswegs nur ein Problem für Elektrosensible. Wir alle sind auch bioelektromagnetische Wesen. In den Zellen unseres Organismus sind Elektrizität und Magnetismus vorhanden. Elektrosensible jedoch nehmen von äusseren elektromagnetischen Einflüssen verursachte Störungen ihres Organismus wahr und leiden darunter in unterschiedlichem, oft starkem Ausmass. Dass Nichtsensible keine entsprechenden Wahrnehmungen oder Beschwerden haben, braucht nicht zu bedeuten, dass ihr Organismus langfristig nicht auch Schaden erleidet. Diesbezüglich ist die Forschung noch am Anfang. Unabhängige Forscher und manche Ärzte warnen aber angesichts der verbreiteten Handynutzung durch Kinder und Jugendliche, dass da eine ganze Generation mit verfrühtem Auftreten neurodegenerativer Krankheiten und solchen des Herz-Kreislauf-Systems sowie von Tumoren heranwachsen könnte. Man muss inzwischen davon ausgehen, dass grundsätzlich jede Person ab einer bestimmten kumulierten Strahlendosis elektrosensibel werden kann.
5. Position der Welt-Gesundheitsorganisation (WHO)
Die
WHO rät den Ärzten, sich nicht auf die Reduktion von
elektromagnetischen Strahlungen und Feldern (EMF) am
Arbeitsplatz oder zu Hause zu konzentrieren, sondern die
Krankheitssymptome zu behandeln. Jede andere mögliche Ursache
solle
evaluiert werden. Elektrosensible sollen psychiatrisch/psychologisch
abgeklärt werden. – Den Regierungen empfiehlt sie, „in
zielgerichteten und ausgewogenen Informationen“ klar zu sagen, dass
es „zur Zeit keine wissenschaftliche Basis für einen Zusammenhang
zwischen Elektrosensibilität und elektromagnetischer
Belastung“
gebe4.
Die WHO gibt selber allerdings auch keine wissenschaftliche
Grundlage für diese Empfehlung an. Die menschenunwürdige
Empfehlung
der WHO führt leider dazu, dass Elektrosensible einem
zunehmenden sozialen Druck ausgesetzt sind und „bloss“ als
psychisch krank abgestempelt werden. Das ist ganz im Sinne der
Mobilfunklobby, denn Elektrosensible darf es aus ihrer Sicht nicht
geben. Sie wären der „lebende Beweis“ dafür, dass die
Strahlung
der Mobilfunkantennen und Handys eben doch gesundheitsschädlich
ist. Unser Bundesrat5 hat im Mai 2009 auf einen parlamentarischen Vorstoss geantwortet: „Damit entbehrt das Anliegen, die Elektrosensibilität als ein medizinisches Handicap offiziell anzuerkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen, der nötigen wissenschaftlichen Grundlage. Der Bundesrat hält es folglich nicht für sachgerecht, auf die Anliegen einzutreten und lehnt die Motion ab.“ Zur selben Zeit veröffentlichten die Gouverneure von Florida, Colorado und Connecticut Proklamationen6 zur Elektrosensibilität mit dem Hinweis „ ...in Anbetracht der Tatsache, dass Elektrosensitivität (EMS) im US-amerikanischen Behindertengesetz und vom US-amerikanischen Ausschuss für Behinderte als Krankheit anerkannt ist ...“. In Schweden ist Elektrosensibilität längst eine staatlich anerkannte Behinderung. 6. Unterstützung für BetroffeneWeltweit zahllose Schutz- und Selbsthilfe-Organisationen vertreten die von elektromagnetischer Strahlung bzw. elektromagnetischen Feldern betroffenen Menschen. Niemand kennt die Betroffenen besser als diese Organisationen (wir vom Petitionskomitee zählen uns dazu) sowie einige spezialisierte Mediziner und unabhängige Wissenschafter. Wir wissen, dass Elektrosensible sich ihre Beschwerden nicht einbilden. Es sind primär biologisch bedingte Wirkungen der Strahlungen bzw. der Felder. Die Wirkungsmechanismen im Organismus stehen kurz vor der wissenschaftlichen Anerkennung. Wir wissen auch, dass Elektrosensible erst unterhalb etwa eines Tausendstels der Schweizer Anlagegrenzwerte (in Volt pro Meter bzw. V/m) symptomfrei sind. Daher finden sie heute fast keine Orte mehr, wo sie unbeeinträchtigt, das heisst menschenwürdig leben können. 7. Wissenschaft und MobilfunkWeltweit
gibt es nur etwa ein Dutzend publizierte Studien aus der direkten
Umgebung von Mobilfunkantennen. Das ist sehr wenig; offenbar besteht
kaum Interesse, solche Studien zu finanzieren, obwohl sie
verhältnismässig günstig durchzuführen sind. Ohne
Ausnahme deuten
die vorhandenen Studien jedoch auf ein erhöhtes Risiko für
gesundheitliche Beschwerden und Schäden bei Strahlungswerten unterhalb
des Schweizer Grenzwertes („Anlage-Grenzwert“, gilt für eine
einzelne Sendeanlage). – Weiter gibt es einige hundert Studien, die
gesicherte Hinweise auf verschiedenste biologische Auswirkungen
elektromagnetischer Strahlung und Felder geben. Zwar fanden ebenso
viele Studien keine Auswirkungen. Indessen belegen zwei Metastudien,
wovon eine schweizerische7,
den Einfluss des Geldgebers auf das Forschungsergebnis: Unabhängig
finanzierte Studien finden viel häufiger eine Auswirkung als
industriefinanzierte Studien. Neueste Forschungsarbeiten im Rahmen
des europäischen REFLEX-Projektes8
zeigen, dass Mobilfunkstrahlung die Gene in Zellen - also unser
Erbgut – schädigt. Mobilfunkstrahlung ist somit gentoxisch,
UMTS-Strahlung sogar noch ausgeprägter als GSM-Strahlung. Das aber
ist die Grundlage für eine mögliche Krebsentstehung. Diese
bahnbrechenden Ergebnisse wurden inzwischen in unabhängigen
Studien9
beispielsweise an der medizinischen Universtität Wien, der
Universtität Basel, der Universität Bologna und an
Universitäten
in China bestätigt. 8. Rechtlicher Rahmen des MobilfunksDer Mobilfunk wird praktisch ausschliesslich durch die Bundesgesetzgebung geregelt. Im Fernmeldegesetz (FMG), im Umweltschutzgesetz (USG), im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sowie im Raumplanungsgesetz (RPG) sind die massgeblichen Regelungen festgehalten. Weitere und wichtige Regelungen sind in der Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) und den zugrundeliegenden internationalen Standards enthalten. Die geltenden Grenzwerte für Mobilfunkantennen, Radio- und Fernsehsender, Hochspannungsleitungen und Trafostationen sind in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) festgelegt. Diese Verordnung stammt aus dem Jahr 1999 und wurde vom Bundesrat in Eigenregie verabschiedet. Mit der NISV wird versucht, ein komplexes Gebiet abzudecken. Leider gibt es dabei viele Lücken, die nachträglich in unzähligen Gerichtsverfahren und in richterlichem Ermessen gefüllt werden. Beim Bau von Mobilfunkanlagen (Handy-Antennen) muss von den Mobilfunkbetreibern auch noch die kantonale und kommunale Baugesetzgebung berücksichtigt werden. Es ist keinesfalls korrekt, wenn von der Mobilfunklobby ständig behauptet wird, Antennen seien zwingend zu bewilligen, wenn die Grenzwerte gemäss Bundesvorgaben eingehalten sind. In erster Linie muss zuerst die örtliche Baugesetzgebung (z.B. Baureglement) eingehalten sein; erst danach kommt die NISV zum tragen. Leider ist das vielen Gemeindebehörden nicht bewusst, und sie werden von den Mobilfunkanbietern diesbezüglich regelmässig übervorteilt. Wenn Gemeinden wollten, könnten sie bereits heute eine Standortsteuerung für Mobilfunkanlagen in ihr örtliches Baugesetz aufnehmen. Als Motivation dafür dürften allerdings nur planungsrechtliche und ortsbildbezogene bzw. denkmalschützerische Argumente beigezogen werden. Eine Strahlungsminimierung aus gesundheitlichen Überlegungen sei nicht zulässig, da dies gegen Bundesgesetze verstosse. Selbst wenn Gemeinden mutig eine Standortplanung für Antennen vornehmen würden, werden die Mobilfunkanbieter das Ganze vor Bundesgericht anfechten. Dort entscheiden vornehmlich zwei Richter nach eigenem Ermessen, ob sie die Planung der Gemeinden bewilligen wollen oder nicht. In der gegenwärtigen Zusammensetzung der zuständigen Kammer des Bundesgerichtes sind diesbezüglich leider nur mobilfunkfreundliche Entscheide zu erwarten. Gesundheitliche Aspekte haben beim grossen Ermessensspielraum der Bundesrichter leider kaum Bedeutung, da es schliesslich um sehr viel Geld geht. Um diese untragbare Situation zu ändern, müssen den Gemeinden mittels neuer Gesetzgebung klare Kompetenzen für die Standortplanung von Mobilfunkantennen gegeben werden. Neben anderen Motiven, sollen explizit auch gesundheitliche Aspekte als Grund für eine Standortplanung angeführt werden können. Die Abhängigkeit vom bundesrichterlichen Ermessensspielraum soll damit beseitigt werden. 9. Entstehung der GrenzwerteWoher
stammen die
internationalen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung? – Im Jahre 1955
wurde in den USA für elektromagnetische Strahlung bzw. Felder ein
Grenzwert von 194 V/m vorgeschlagen, von den US-Streitkräften und
der Industrie angewendet und 1966 in einer US-Norm festgeschrieben10.
Zur selben Zeit hatte die Sowjet-Union aufgrund umfangreicher eigener
Erhebungen einen Grenzwert von 6 V/m. Im Westen geschah die weitere
Bearbeitung der Grenzwerte primär im Rahmen des IEEE11,
in welchem bezüglich Normung Vertreter der
US-Streitkräfte und der Mobilfunkindustrie massgebend sind. Mit
dem
Ziel, die Verbreitung dieser IEEE-Grenzwerte bei allen Staaten
zu erreichen, wurde 1992 die ICNIRP12
als privater Verein
gegründet und von der WHO anerkannt. Die Schweiz übernahm bei
ihrer
Ausarbeitung der Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender
Strahlung (NISV) im Jahre 1999 die Grenzwertempfehlungen der
ICNIRP. Für Mobilfunkstrahlung ist dies der sogenannte Immissionsgrenzwert
von
max.
61 V/m. Er gilt für
die Gesamtstrahlung
an irgendeinem Ort. Er basiert auf der alleinigen Anerkennung
thermischer Auswirkungen auf den Körper, also einer Wirkung wie im
Mikrowellenofen. Aufgrund von Hinweisen über nicht-thermische bzw.
biologische Auswirkungen der Strahlung beschloss der Bundesrat
zusätzlich den zehnmal tieferen Anlagegrenzwert.
Dieser wird als sogenannter Vorsorgewert bezeichnet. Er gilt nur
für
eine einzelne Sendeanlage. Das
Bundesamt für Umwelt (BAFU) lässt die Grenzwerte im Auftrag
des
Bundesrates alle paar Jahre überprüfen. Trotz der stetig
steigenden
Anzahl neuer Studien mit Hinweisen auf schädliche Effekte
wurden die Grenzwerte bislang nicht gesenkt. Das liegt daran, dass
die vom BAFU in Auftrag gegebenen Literaturstudien jeweils zum
Schluss kommen, die Effekte seien aus wissenschaftlicher Sicht noch
nicht ausreichend gesichert. Das BAFU leitet daraus ab, dass
kein Grund für eine Senkung der Grenzwerte bestehe. Dieses
Verhalten
ist nicht legitim für eine Gesundheitsbehörde. Wenn es um die
Gesundheit der gesamten Bevölkerung geht, darf man keinesfalls mit
vorsorglichen Schutzmassnahmen zuwarten, bis der
hundertprozentige wissenschaftliche Beleg für eine
schädigende
Wirkung erbracht ist. 10. Grenzwerte in der Schweiz schützen nichtMobilfunkbetreiber und Behörden versichern uns, wir hätten in der Schweiz für Mobilfunkantennen einen der tiefsten Grenzwerte der Welt. Das ist eine irreführende Behauptung. Der sogenannte Immissionsgrenzwert gemäss NISV für die Gesamtstrahlung infolge aller ortsfesten Funkquellen an einem beliebigen Ort ist genau so hoch wie in den meisten anderen Ländern Westeuropas. Er basiert auf den Empfehlungen des privaten Vereins ICNIRP. Der gemäss NISV zehnmal tiefere und als „Vorsorgewert“ bezeichnete Anlagegrenzwert von max. 6 V/m berücksichtigt nur die Strahlung einer einzigen Sendeanlage. Er soll Personen bloss innerhalb von Räumen schützen, wo sie sich längere Zeit aufhalten. Würde der Anlagegrenzwert auch im Freien gelten, dann hätten wir tatsächlich einen besseren Schutz als in unseren Nachbarländern. Doch auch dieser Schutz ist illusorisch: Die von beratenden Messfachleuten seit über einem Jahrzehnt anhand tausender von Praxisfällen gewonnene Erfahrung sagt aus, dass Elektrosensible nochmals wesentlich tiefere Strahlungswerte benötigen, damit sie einigermassen beschwerdefrei leben können. Derart tiefe Werte sind heute jedoch an den meisten Orten nur noch mit aufwendigen Abschirmmassnahmen zu erreichen. Ausserdem gibt es viele Hinweise aus Wissenschaft und Praxis, dass auch für den (noch) nicht elektrosensiblen Teil der Bevölkerung weit unterhalb von 6 V/m langfristig das Risiko einer Gesundheitsschädigung besteht. Die
Behauptung, wir seien wegen unseres tieferen Grenzwertes besser
geschützt als das Ausland, ist noch aus einem zweiten Grunde
falsch:
Im Ausland werden im Siedlungsgebiet meist nicht höhere
Strahlungswerte gemessen als bei uns. Woher kommt das? In den meisten
Fällen werden die Betreiber in der Festlegung ihrer abgestrahlten
Sendeleistung durch den Schweizer Anlagegrenzwert von max. 6 V/m nur
wenig oder gar nicht eingeschränkt. Der Abstand von Mast zu Mast
(Senderdichte) ist eher durch die Kapazität (Anzahl der
gleichzeitig
möglichen Verbindungen pro Antenne) bedingt. Antennentechnik und
Netzplanung basieren auf internationalen Standards und sind im
Ausland nicht anders als bei uns. Gälte unser Anlagegrenzwert z.B.
in Deutschland, so wäre er dort im Siedlungsgebiet kaum je
überschritten. Zahlreiche amtliche und private Messungen
bestätigen
dies. Dazu kommt, dass die Betreiber selber gut über den
Zusammenhang zwischen Antennenstrahlung und
Gesundheitsstörungen
Bescheid wissen, auch wenn sie in der Öffentlichkeit ein
Gesundheitsrisiko verneinen. Sie haben kein Interesse daran, allzu
stark zu strahlen, da sonst die schädlichen Auswirkungen der
Strahlung schneller publik würden. Der
Schweizer Anlagegrenzwert ist
also der Strahlungswert, den die internationale
Mobilfunkbetreiberschaft überall gerade noch aufgrund der
physikalisch bedingten Strahlungscharakteristik von Antennnen und
ohne nennenswerte Einschränkung ihrer Geschäftstätigkeit
leicht
einhalten kann. Er gewährt aber keinen Schutz für die
Bevölkerung. 11. Mobilfunkstrahlung und Umweltschutzgesetz
Tausende von Bürgern machen seit Jahren in ihren Einsprachen und Gerichtsbeschwerden geltend, die Grenzwerte der NISV von 1999 widersprächen dem im Umweltschutzgesetz (USG) des Bundes von 1983 festgelegten Vorsorgeprinzip. Regelmässig wird dieses Argument vom Bundesgericht mit der Bemerkung abgeschmettert, der Anlagegrenzwert sei ein Vorsorgewert, und es gebe keine neuen Hinweise aus der wissenschaftlichen Forschung, die eine Senkung der Grenzwerte erforderten. Ein Bundesgerichtsentscheid von 2000 macht deutlich, was es mit diesem „Vorsorgewert“ auf sich hat: „Der Bundesrat hat die Anlagegrenzwerte [...] nicht nach medizinischen Kriterien, sondern auf Grund der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und im Blick auf die wirtschaftliche Tragbarkeit für die Mobilfunkbetreiber festgesetzt.“ Das stimmt in etwa mit dem Wortlaut von Art. 11 Abs. 2. des Umweltschutzgesetzes überein. Man ging 1983 einen Kompromiss ein, um der Industrie keine angeblich unzumutbaren Auflagen zur Emissionsminderung zu machen. Damals wurde das Umweltschutzgesetz allerdings noch ohne Berücksichtigung des Mobilfunks formuliert. Beim Mobilfunk heutiger Technologie sind Nutzen und Schaden unlösbar gekoppelt, d.h. je mehr Nutzen, desto stärker der Schaden. Und dieser Schaden bzw. das hohe Gesundheitsrisiko ist heute absolut evident. Das Umweltschutzgesetz benötigt also dringend eine Revision, die den Eigenheiten des Mobilfunks Rechnung trägt. Denn die Rechtsprechung bezüglich Antennenbau verletzt laufend das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit gemäss Art. 10 der Bundesverfassung. Am deutlichsten zeigt sich dies bei den Elektrosensiblen: Sie erleiden im Extremfall eine „Dauerfolter“ und werden dadurch auch in ihren geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt. Zudem müssen sie so gut es geht alle Orte mit Strahlung meiden und werden somit auch in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt.
12. Planungskompetenz der GemeindenBedingt
durch die Bundesgesetzgebung und grossem richterlichem
Ermessensspielraum besteht für Gemeinden nur wenig Spielraum
hinsichtlich der Planung von Mobilfunkantennen. Die
Mobilfunkbetreiber haben praktisch einen Blankoscheck. Gemäss
aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichts13
haben Gemeinden die Möglichkeit, Standorte von Mobilfunkantennen
nur
unter dem Aspekt des Planungsrechts und des Denkmalschutzes bzw. des
Ortsbild- und Landschaftsschutzes selber zu planen.
Gesundheitliche
Motive dürften sie dabei nicht vorbringen, da der
Gesundheitsschutz
mit der auf dem Umweltschutzgesetz (USG) basierenden Verordnung zum
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) angeblich
abschliessend geregelt sei. Die Mobilfunklobby hat die Gemeinden
mit Hilfe der Bundesgesetzgebung in Sachen Mobilfunk quasi
entrechtet. Mit der Petition für weniger Funkstrahlung soll dieser
Missstand behoben werden. Gemeinden sollen auch unter dem Aspekt der
Gesundheitsvorsorge ohne Einschränkungen selber festlegen
können, in welchen Gemeindegebieten was für
Strahlungswerte
sie noch tolerieren wollen. 13. Zonen mit tieferen StrahlungswertenDie Petition für weniger Funkstrahlung fordert, dass die Gemeinden die uneingeschränkte Kompetenz erhalten, Zonen mit erheblich tieferen Immissionswerten für die Strahlung von Mobilfunkantennen zu schaffen. Es ist eine dringende Notwendigkeit für alle Elektrosensiblen, dass es überall solche Zonen gibt. Und es muss erschwinglich sein, dort zu wohnen. Gerade Elektrosensible, die mehrere Umzüge hinter sich haben und wegen ihres Leidens viel Geld verbrauchten, ferner viele ältere Menschen, können sich eine teure Wohnlage nicht leisten. Ausserdem gehören Altersheime und Alterssiedlungen, Schulen und Kindergärten, Krankenhäuser und -heime sowie Reha-Zentren in solche Zonen. Auch Ferienorte mit strahlungsarmen Gebieten muss es geben. 14. Kein VersorgungsauftragUm ihren massiven weiteren Netzausbau zu rechtfertigen, sagen die Mobilfunkbetreiber, sie hätten einen Versorgungsauftrag. Den haben sie nicht! Sie haben nur Konzessionsverträge mit Abdeckungsvereinbarungen, und diese sind längst erfüllt. Die Abdeckung von 95% der Bevölkerung mit GSM-Mobilfunk ist seit 2001, diejenige von 50% mit UMTS seit Ende 2004 erfüllt. Seither ist jeglicher Weiterausbau der Mobilfunknetze eine rein gewinnorientierte Wirtschaftstätigkeit. In dieser Tätigkeit werden die Betreiber jedoch geschützt durch den aus gesundheitlicher Sicht viel zu hohen staatlichen Grenzwert gemäss Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Dem Staat ist uneingeschränkte Wirtschaftsförderung wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung. Die Gemeindebehörden sind „entmündigt“. Sie haben kaum Möglichkeiten, ihre Einwohner besser vor Strahlung zu schützen. 15. Warum Funknetzausbau ohne Ende?Die Abdeckungsvereinbarungen betreffen die Empfangsqualität, d.h. die minimale Stärke der Antennen-Funksignale an Orten im Freien, die es für einen guten Handyempfang braucht. Obwohl die Betreiber diese Vereinbarungen längst erfüllt haben, kann mancherorts trotzdem ein Bedarf nach mehr Antennen entstehen, und dies aus zwei Gründen: 1. Sobald die Nachfrage nach Handyverbindungen derart ansteigt, dass die Kapazität der vorhandenen Antennen nicht mehr ausreicht, um alle gleichzeitig verlangten Verbindungen herzustellen, braucht es mehr Antennen. Der stetige Weiterausbau der Mobilfunknetze scheint also eine Folge der Nachfrage zu sein. Doch die Betreiber schaffen diese Nachfrage selber. Sie sind es, die mittels Erfindung immer neuer Anwendungen, psychologisch ausgefeiltester Werbung und Gratishandys die Spirale „Bedürfnisweckung – Bedürfnisbefriedigung“ in Gang halten. 2. Die Betreiber wollen auch zuinnerst in Gebäuden überall einen guten Empfang garantieren. Dazu sind sie keineswegs verpflichtet, aber die Konkurrenz der Betreiber sorgt für den Wettbewerb um die beste Inhouse-Abdeckung. Zudem wollen sie zunehmend die sicheren und zuverlässigen Festnetzanschlüsse mit für sie im Unterhalt günstigeren Mobilfunknetzen verdrängen.
Man könnte einwenden, der Konsument sei frei, das Angebot zu nutzen oder nicht. Von Kindern und Jugendlichen, einer der Haupt-Zielgruppen der Werbung, kann jedoch ein verantwortungsvolles Wahrnehmen dieser Freiheit nicht erwartet werden. Und Erwachsene können auch nur dann verantwortlich entscheiden, wenn sie über die Risiken der Funktechnologie zutreffend informiert sind. Doch gerade an dieser Information fehlt es. Die Strategie der Industrie ist es, in der Bevölkerung kein Bewusstsein über die Gesundheitsschädlichkeit der heutigen Mobilfunktechnologie aufkommen zu lassen. Sie erreicht dieses Ziel mittels zahlreicher Massnahmen22;23 wie: Beeinflussung der Meinungsbildung in Wissenschaft, Journalismus und Öffentlichkeit; Lobbyarbeit; Einsitznahme in Wissenschaftsgremien; Bildung eigener Frontorganisationen wie z.B. ForumMobil; öffentliche Diskreditierung unliebsamer Wissenschaftler; finanzielle Zuwendungen an Umweltorganisationen usw. Der Staat sieht diesen Aktivitäten tatenlos zu oder fördert sie. Widerstand gegen den Netzausbau kommt hauptsächlich von zahllosen Einsprachen und Rekursen besorgter Bürger gegen Antennen. Immer häufiger kommt er auch von den Gemeindebehörden, die ihre Einwohner schützen möchten. 16. Alle wollen telefonieren, keiner will die AntennenSo der übliche Tenor in Presseartikeln über Widerstand von Anwohnern gegen den Bau oder die Aufrüstung von Antennen. In der Realität läuft die Sache meistens folgendermassen ab: Jemand entdeckt – oft zufällig – die Bauausschreibung für den geplanten Antennenmast und benachrichtigt andere Anwohner. Sie beginnen Informationen zusammenzusuchen. So werden sie sich des gesundheitlichen Risikos von Mobilfunkantennen in seiner Tragweite erst richtig bewusst. Dass sie rechtlich am kürzeren Hebelarm sitzen, wissen sie. Dennoch erheben sie Einsprache oder Rekurs und ziehen ihren Fall mit erheblichem Einsatz von Arbeit und Geld oft bis ans Bundesgericht weiter. Tausende haben das schon getan. Viele von ihnen werden sich dabei ihrer Verantwortung beim Gebrauch des Handys und anderer strahlender Geräte bewusst. Kann man ihnen zum Vorwurf machen, dass sie diesen Bewusstseinsschritt erst jetzt tun? Industrie, Betreiber und Behörden hatten ihnen ja zuvor stets versichert, die Strahlung sei unschädlich. Der Zeitungsspruch „Alle wollen telefonieren, keiner will die Antennen“ ist nicht bloss gedankenlos, er ist unfair. Wenn Mobilfunkbetreiber ihn aussprechen, ist er zynisch. Man könnte Handy-Nutzer auch weniger suggestiv fragen, ob es ihnen nicht wichtig wäre, dass ihre Handys und die Antennenmasten bei gleicher Qualität viel weniger strahlten als heute. Einhellige Antworten auf diese Frage wären wohl ohne zögern zu erhalten. 17. Aushebelung der DemokratieDer staatliche Vollzugsweg des Ausbaus der Mobilfunknetze (Antennenbau) hebelt die Demokratie aus. Das Baubewilligungsverfahren für einen Antennenmast läuft zwar über die Gemeinde, aber wenn die Gemeindebehörde den Mast nicht bewilligt, weil sie ihre Einwohner schützen will, rekurriert der Mobilfunkbetreiber – und kriegt meistens Recht. Auch die Gesundheitsargumente in den Einsprachen betroffener Bürger werden von den Gerichten systematisch abgewiesen mit dem Hinweis auf das Bundesamt für Umwelt (BAFU), gemäss welchem gesundheitliche Auswirkungen der Strahlung unterhalb der Grenzwerte angeblich noch nicht erwiesen seien. Das BAFU seinerseits verweist auf den „Stand der Wissenschaft“. Dieser jedoch ist massgebend geprägt von der seit langem zielbewusst betriebenen Einflussnahme der Industrie auf den universitären Wissenschaftsbetrieb. Es gibt viel zuwenig Wissenschaftler, die gänzlich industrieunabhängig (und ohne Rücksichten auf die persönliche Karriereplanung!) forschen und so der Anerkennung der Realität zum Durchbruch verhelfen können. Fazit: Die Mobilfunkindustrie bestimmt letztlich unsere Rechtsprechung in Sachen Mobilfunkantennen. 18. Warum mehrere konkurrierende Mobilfunknetze?Das Konkurrenzprinzip auch bei der Telekommunikation ist im Fernmeldegesetz (FMG) des Bundes festgeschrieben. Jeder Mobilfunkbetreiber müsse angeblich ein eigenes, vollständiges Antennennetz aufbauen und betreiben. Dies führt vor allem nachts, wo man sich im Schlaf erholen können sollte, zu einer wesentlich höheren Gesamtstrahlung als bei nur einem einzigen Betreiber. Antennen strahlen nämlich auch dann, wenn kein einziges Telefongespräch darüber geführt wird. In diesem Standby-Betrieb wird pausenlos gesendet bzw. gestrahlt und dabei auch noch unsinnig viel Energie verschwendet. Überdies ist die Standby-Strahlung relativ stark, damit auch ein Handy in schlechter Empfangslage die Antenne „seines“ Betreibers erkennen und Verbindung mit ihr aufnehmen kann. 19. Maschinen werden besser geschützt als MenschenSeit
2005 legen Standards14
für die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von
Industrieanlagen fest, dass elektronische Geräte, Anlagen,
Steuerungen, Einrichtungen etc. höchsten 1 V/m Feldstärke bei
UMTS2100 und 3 V/m bei GSM1800 aushalten müssen. Menschen sollen
gemäss der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV)
6 V/m
aushalten müssen. Die tiefen Störfestigkeitswerte wurden im
Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Mobilfunkdiensten in
höheren Frequenzbändern festgelegt. Diese hohen
Frequenzen und
insbesondere die komplexen Signalformen von UMTS und GSM sind „Gift“
für empfindliche Elektronik. Die internationale
Standardisierung
hat deshalb das praktische Erfahrungswissen adäquat
berücksichtigt
und die Störfestigkeitsgrenzen gesenkt. Bei den Grenzwerten
für
Menschen hat bislang allerdings keine sachgerechte
Berücksichtigung
des praktischen Erfahrungswissen stattgefunden. Der Bundesrat
schützt
mit seinen Verordnungen somit Maschinen besser als Menschen.
Bedauerlicherweise wird diese Absurdität vom Bundesgericht15
auch noch geschützt. 20. Mobiles InternetDurch die Lancierung von Smartphones (iPhone etc.) und des mobilen Internets per USB-Modem am Laptop-Computer begannen die über die UMTS-Mobilfunknetze gesendeten Datenmengen 2008/09 anzusteigen. Dies erhöht den allgemeinen Strahlungspegel massiv. Das durch die Industrie geweckte Bedürfnis „mobiles Internet immer und überall“ ruft daher seinerseits nach mehr UMTS-Antennen. Und niemand scheint diese für die Gesundheit der Bevölkerung fatale Dynamik unterbrechen zu können. Gerade auch deshalb ist die vorliegende Petition notwendig. Das Bewusstsein muss verbreitet wachsen, dass die endlose Spirale „Bedürfnisweckung – Bedürfnisbefriedigung“ zu einer Durchdringung unseres Alltagslebens mit einem derartigen Ausmass an Strahlung führt, dass – zusammen mit der Wirkung anderer schädigender Umweltfaktoren – ein schleichender Zerfall der allgemeinen Gesundheit die Folge ist. Das
„mobile Internet“ wird von den Mobilfunkbetreibern in Konkurrenz
zu den privaten, bereits sehr verbreiteten drahtlosen PC-Netzwerken
(WLAN) propagiert. WLAN verursacht zusammen mit den
DECT-Schnurlostelefonen jetzt schon bei zahllosen Menschen
Schlaflosigkeit, Beschwerden und Gesundheitsstörungen, dies vor
allem auch deshalb, weil die individuellen WLAN-Router aus Unkenntnis
der gesundheitlichen Konsequenzen meist rund um die Uhr
betrieben werden. Mit ihrem „mobilen Internet“ bewirkt die
Mobilfunklobby jedoch eine nochmals weit darüber hinausgehende,
flächendeckende Mehrfachbelastung der Bevölkerung, und
dies
aus rein kommerziellen Überlegungen.
21. Krankenkassenprämien steigen wegen MobilfunkViele Elektrosensible, bei denen wir Strahlungsmessungen machen müssen, haben schon einen langen Leidensweg hinter sich. Oft wurden und werden pro Person Tausende von Franken z.B. für neurologische und kardiologische Untersuchungen ausgegeben, immer mit dem Ergebnis: „Wir finden nichts!“ Unsummen müssen von den Krankenkassen getragen werden, weil Ärzte den Schilderungen der Elektrosensiblen bezüglich elektromagnetischer Ursachen keinen Glauben schenken. Würde – entgegen den Empfehlungen der WHO – den Ursachen nachgegangen, so könnte im Gesundheitswesen sehr viel Geld gespart werden. 22. Technische AbschirmmassnahmenBereits ist ein Zweig des Baugewerbes spezialisiert auf die Abschirmung von Gebäuden gegen Mobilfunkstrahlung – also gegen eine Strahlung, die gemäss behördlicher Versicherung bei Einhaltung der Grenzwerte „unschädlich“ sein soll. Schon werden von Betroffenen allein in der Schweiz jährlich Millionen von Franken ausgegeben, um sich vor der Strahlung zu schützen. Dieser Schutz ist allerdings kein vollständiger. Für elektrosensible Menschen reicht er in der „normalen“, stark funkbelasteten Umgebung nicht aus. Elektrosensible brauchen eine weniger belastete Umgebung, wo sie dann mit einer zusätzlichen Abschirmung zumindest zu Hause einigermassen normal leben können. 23. Eigenverantwortung der Handy-BenutzerNicht nur Politik und Behörden sind gefordert, sich den Realitäten zu stellen, sondern auch der Einzelne. Als Handybenutzer müsste er wissen, dass jede Mobilfunkantenne, über die seine Verbindung läuft, gerade auch wegen ihm stärker strahlen muss. Jede Antenne verteilt die für ein einziges Handy bestimmte Strahlung während der ganzen Verbindungsdauer mit hoher Leistung wie eine Giesskannenbrause weit herum, obwohl pro Handy ein einziges Brausenlöchlein, also ein Bruchteil davon, genügen würde. Wer mit dem Handy telefoniert, bestrahlt also (a) sich selbst und die Umstehenden; Abstandhalten beim Telefonieren gebietet deshalb der Anstand. Und zusätzlich verursacht der Handytelefonierer (b) in der Umgebung der beteiligten Sendemasten eine unnötig hohe Antennenstrahlung, unter der zahlreiche weitere Menschen leiden. Ob er immer noch ohne Not mit dem Handy telefonieren würde, wenn ihm dies bewusst wäre? Verbindungsaufnahmen über das Handy sollten also nicht nur im eigenen Interesse, sondern vor allem auch zum Schutz der unfreiwillig mitbestrahlten Antennenanwohner auf die wirklich nötigen Gespräche beschränkt und möglichst kurz gehalten werden. Von
zentraler Bedeutung ist
ausserdem die Verantwortung der Eltern ihren Kindern
gegenüber.
Kinder reagieren wesentlich empfindlicher
auf Handy-Strahlung als Erwachsene16.
Doch wie sollen Eltern diese Verantwortung wahrnehmen, wenn sie
über
die wahren Risiken, z.B. bezüglich des Risikos „Handy und
Hirntumor“, nicht korrekt informiert werden? Und wie sollen sie
ohne Fachwissen feststellen, ob irgend ein anderes elektronisches
Gerät strahlt oder nicht, wenn es nicht entsprechend deklariert
ist? 24. Minderwert von LiegenschaftenDie
Hauptwirkung von Antennenmasten auf oder neben Liegenschaften ist zur
Zeit die Unverkäuflichkeit naheliegender Gebäude. Das
bedeutet
vielerorts
auch persönliche Tragik: An Elektrosmog erkrankte
Wohnungseigentümer
bleiben nicht selten an ihre stark bestrahlte Wohnung gefesselt.
Mieter können leichter wegziehen. In der Umgebung jeder neuen
Antenne stellt man denn auch bald einen erhöhten Mieterwechsel
fest,
verbunden mit einem Absinken der Standortqualität. Attikawohnungen
neben Antennen bleiben leer. In der Folge sinken die Mieteinnahmen.
Der Minderwert von Liegenschaften wird volkswirtschaftlich
wirksam, sobald er bei einer Neubewertung als Folge von Antennen
bekannt wird. Dann wird der Werteverlust auch auf die
Steuererträge durchschlagen. Das Anlagevermögen von
Pensionskassen
wird empfindlich geschmälert, da diese einen grossen Teil ihres
Vermögens in von der Wertminderung betroffene Liegenschaften
investiert haben. Immer mehr Banken, Versicherungen,
Baugenossenschaften usw. beschliessen, keine Antennen mehr auf
ihren Liegenschaften installieren zu lassen. Dies alles nicht aus
„Angst vor Antennenstrahlung“, sondern aus wachsender Einsicht in
die Realitäten und auch, um kommenden Schadenersatzansprüchen
vorzubeugen. Allgemein bekannt ist, dass weltweit keine
Versicherungsgesellschaft das Risiko einer Haftung17
für Gesundheitsschäden infolge elektromagnetischer Strahlung
und
Feldern versichert. Der wertmindernde Einfluss von
Mobilfunkantennen wird inzwischen vom Bundesgericht
anerkannt und von vielen Sachverständigen18;19
in der Praxis
bestätigt sowie von der Wissenschaft20
belegt. 25. Deklarationspflicht für strahlende GeräteZur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung trägt bei, wenn elektromagnetisch strahlende Geräte auf Verpackung und Gerät auffällig als solche gekennzeichnet sind. Bei Handys ist es der – allerdings wenig aussagekräftige – SAR-Wert. Bei allen übrigen Geräten ist es der maximale Immissionswert (Spitzenwert, nicht Mittelwert) z.B. als elektrische Feldstärke in V/m, gemessen in einer standardisierten Distanz und mit einer standardisierten Messmethode. Dieser Strahlungswert sollte beispielsweise auch bei Handys zusätzlich zum SAR-Wert angegeben werden. Ferner sind die Trägerfrequenz der Strahlung sowie die Pulsfrequenz (bei gepulster Strahlung) anzugeben. Auf der Basis dieser Angaben können Konsumentenorganisationen und -zeitschriften ihre Empfehlungen geben. Es gibt grundsätzlich zwei Kategorien von strahlenden Geräten. Die erste Kategorie muss elektromagnetische Strahlung ausssenden, um ihren Zweck zu erfüllen: Handys, Funkgeräte, Schnurlostelefone, WLAN-Router, Baby-Phones, Alarmanlagen etc. Bei der zweiten Kategorie handelt es sich um Geräte, die unerwünschterweise – quasi als Nebenprodukt – elektromagnetische Strahlung und Felder erzeugen, zum Beispiel Geräte wie Wechselrichter, Computernetzteile, Energiesparlampen oder Stahlgürtelreifen (Autopneus). Beide Gerätekategorien sollten einer Deklarationspflicht unterstellt werden. Die Schweiz könnte hier eine aktive Vorreiterrolle übernehmen und in internationalen Standardisierungsgremien entsprechende Vorstösse lancieren. Abwarten, bis andere Länder etwas unternehmen, ist keinesfalls eine akzeptable Lösung. 26. Alternativen zum heutigen MobilfunkEs gibt inzwischen zahlreiche
Patente
und alternative Konzepte, die zeigen, dass Mobilfunknetzwerke und
Handys auch mit wesentlich weniger Strahlung perfekt funktionieren.
Solange die Politik aber keine klaren Vorgaben macht, wird die
Mobilfunkindustrie noch möglichst lange an ihren umwelt- und
gesundheitsschädlichen Technologien festhalten. Dieses Verhalten
ist aus der Geschichte21
anderer gesundheitsschädlicher Technologien wie beispielsweise
Asbest, PCB, Amalgam, verbleites Benzin, Nikotin, Abgaskatalysatoren,
Contergan und Holzschutzmitteln bestens bekannt. Erst als die
Beweislage erdrückend hoch war und schon Tausende Menschen
geschädigt waren, wurde von der Politik jeweils gehandelt. Das
widerspricht dem Vorsorgeprinzip, welches bereits bei frühen
Anzeichen von Risiken ein vorsorgliches Handeln der Politik und der
Gesundheitsbehörden verlangt. Da bereits über eine Milliarde
Menschen weltweit mit Handys telefonieren, gehen Experten davon aus,
dass das Ausmass der zukünftigen Schäden diejenigen von
beispielsweise dem Tabakkonsum bei weitem übersteigen
könnten.
21 Harremoës
P et
al.: Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip
1896-2000. Übersetzung eines Berichts der EU Umweltagentur durch
das
Deutsche Umweltbundesamt, 2001.
27. Standortplanung für Handy-Antennen (Mobilfunkmasten)Es kann auffällig beobachtet werden, dass bereits heute gute Wohnlagen oder sogar gesamte Gemeindegebiete vor Handy-Antennen verschont werden. Es handelt sich dabei oft um Einfamilienhausquartiere mit wohlhabenden Steuerzahlern. Beispiele dafür sind Gemeinden wie Fruthwilen und Salenstein am Bodensee oder das rechte Zürichseeufer, welche jeweils von den gegenüberliegenden Seeseiten mit Antennenstrahlung versorgt werden. Wohnquartiere mit hohem Mieter- und Ausländeranteil müssen hingegen sehr oft mehr Antennen in ihren Quartieren erdulden. Leider werden immer auch noch Antennen auf Schulhäusern, Altersheimen usw. errichtet, weil die irreführende Meinung vorherrscht, direkt unter der Antenne sei keine Strahlung vorhanden.
Diese nach aussen kaum wahrgenommene, aber gängige Praxis der „selektiven“ Erstellung von Handy-Antennen kann unterbunden werden, wenn die Gemeinden die uneingeschränkte Planungskompetenz für Antennen erhalten. Wenn im Rahmen der Planungsarbeiten das Baureglement angepasst wird, muss die Gemeindeexekutive sehr genau darauf achten, dass die Planung sozialverträglich ausfällt. Das heisst, dass in sämtlichen Gemeindezonen Gebiete mit niedrigen Strahlungswerten auszuscheiden sind, nicht nur in privilegierten Wohnzonen. Andernfalls wird es nicht mehr lange dauern, bis Gemeindepolitiker bei Abstimmungen und bei Neuwahlen die Quittung für eine ungleiche Verteilung der Gesundheitsrisiken auf Gemeindegebiet erhalten. 28. So lange forschen, bis wir alle krank sindUnabhängige Forschung auf dem Gebiet elektromagnetischer Felder ist wichtig und muss weiter ermöglicht und vorangetrieben werden. Die seit den 1930-er Jahren vorhandene wissenschaftliche Basis ist jedoch derart eindeutig, dass sofort vorsorgliche Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der gesamten Bevölkerung angezeigt sind. Wer darauf verweist, dass man zuerst auf die Ergebnisse weiterer Forschungsarbeiten warten müsse, der ist entweder uninformiert oder handelt verantwortungslos, oder er ist Lobbyist für die Mobilfunkindustrie. Die mittlerweile sogar aus Wissenschaftlerkreisen klar identifizierte Hinhaltetaktik22; 23 der Industrielobby ist mit Blick auf die Volksgesundheit nicht länger akzeptabel. Genau diese Hinhaltetaktik wird jedoch mit den staatlichen Forschungsprogrammen betrieben. In der Schweiz ist es das 2006 gestartete „Nationale Forschungsprogramm zu Risiken elektromagnetischer Strahlung“ (NFP57). Auch hier wartet man nun mit Massnahmen, bis die auf 2010 erwarteten Schlussresultate publiziert sein werden. Mindestens vier von den acht Mitgliedern der Leitungsgruppe stehen der Mobilfunkindustrie nahe, zwei sind sogar ICNIRP-Mitglieder. Diese Leitungsgruppe war unter anderem für die Auswahl der zu finanzierenden Studien verantwortlich. Es wird vor allem Grundlagenforschung betrieben. Diese kann nichts zu den heute so dringend nötigen Vorsorgeentscheiden zum Schutz der Elektrosensiblen und der ganzen Bevölkerung beitragen. Die einzige praxisbezogene Studie24 des NFP 57 hat immerhin bestätigt, dass drei Arten von Strahlungsquellen, nämlich Mobilfunkantennen, Passivtelefonieren in der Nähe von Handys (analog Passivrauchen) und häusliche Strahlungsquellen (DECT, WLAN) je etwa gleich stark an der durchschnittlichen Belastung der Bevölkerung beteiligt sind. Doch siehe da – der Titel der entsprechenden Medienmitteilung des Bundes hiess: „Strahlungsexposition ist vor allem selbst verursacht“ – also Handy, DECT-Schnurlostelefon und WLAN. Die Mobilfunkantennen wurden einfach unterschlagen! Zufall? 22 Sondernummer des International Journal of Occupational and Environmental Health, Nr.4 Oktober/Dezember 2005, mit dem Titel „Corporate Corruption of Science“, übersetzt „Korruption der Wissenschaft durch die Wirtschaft“ 23 Hardell L. et al: Secret Ties to Industry and Conflicting Interests in Cancer Research . American Journal of Industrial Medicine (2006) 24 Frei, P., et al., Temporal and spatial variability of personal exposure to radio frequency electromagnetic fields. Environ. Res. (2009), doi:10.1016/j.envres.2009.04.015 29. Neueste ForschungsergebnisseObwohl die unabhängige, nicht von der Industrie finanzierte oder beeinflusste Mobilfunkforschung kaum mit Geldern ausgestattet wird und in nicht wenigen Fällen sogar massiv behindert bzw. diskreditiert wird, sind in den vergangenen Jahren wegweisende Arbeiten entstanden, die einen äusserst vorsichtigen Umgang mit elektromagnetischen Feldern bzw. Funkstrahlung nahe legen. Nachfolgend sind einige der wichtigsten Arbeiten aufgeführt, und ihr Hauptergebnis wird genannt. Die Studien sind nach Publikationsjahr geordnet. Der grösste Teil dieser
Studien wurde
in Fachzeitschriften mit „peer reviewing“ (Expertenbegutachtung)
veröffentlicht. Die Beiträge ohne „peer reviewing“ sind
jedoch
nicht weniger ernst zu nehmen. Peer reviewing verzögert die
Publikation stark und kann (z.B. infolge Industrienähe von
Experten)
zu einer Abschwächung von Aussagen oder zur Ablehnung der
Veröffentlichung führen, weshalb manche Studienautoren andere
Publikationswege vorziehen Gesundheitliche Probleme in der Nähe von Mobilfunkantennen
30. Medizinische Handy-RegelnDie
Ärztekammer für
Wien hat zehn medizinische Handy-Regeln entwickelt, die in Form eines
grossen Posters in vielen ärztlichen Wartezimmern Österreichs
aufgehängt sind (www.aekwien.at/1549.html
, hinunterscrollen bis zu „Referate Umwelt“).
Diese Handy-Regeln sind in mobilfunkkritischen Kreisen nicht unumstritten. So fehlt beispielsweise ein warnender Hinweis auf die gesundheitlichen Risiken dauerstrahlender Schnurlostelefone (DECT), die in den meisten Haushalten und Büros völlig sorglos in Betrieb sind. Trotz gewisser Mängel sind diese Empfehlungen aber ein gutes Beispiel dafür, wie eine ärztliche Standesorganisation – trotz kontroverser Diskussion und massivem Druck von Wirtschaftsseite – ihre Verantwortung gegenüber der betroffenen Bevölkerung wahrnehmen will. ![]() 31. Grenzwerte und Vorsorgewerte für Funkstrahlung (Auswahl)
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© 2009 - 2010 Petition für weniger Funkstrahlung.ch |
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